Nicht verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hält die “konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung” für nicht verfassungsgemäß.

Verschiedene Berichte und Kommentare zu diesem Thema weisen darauf hin, dass im Rahmen des Gesetzes der notwendige Zusammenhang zwischen Speicherung und Nutzung verloren gehe, dass seine derzeitige Ausgestaltung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genüge, dass die gesetzlichen Vorgaben als vollständig “nichtig” zu deklarieren seien, und das auch noch ohne Not.

Glückwunsch an den AK Vorrat, der durch sein engagiertes Vorgehen zu dieser Klärung beigetragen hat, und der den weiteren Gesetzgebungsprozess auch künftig aufmerksam verfolgen wird.

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