(HANNOVER) So sieht gelebte Interdisziplinarität und Kooperation aus: in Hannover findet erneut die Jahrestagung der Norddeutschen Gesellschaft für Gastroenterologie und der Deutschen Gesellschaft für endoskopisches Assistenzpersonsal statt. Die Ärzte und Pflegenden, die im Alltag gemeinsam an den Endoskopen stehen, teilen hier nun die Sitzplätze in den Hörsällen. Die Veranstaltung hat heute begonnen und endet am Sonnabend. (Zi)
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AOK stellt versicherungstechnische Unterschiede zwischen Saisonarbeitern und obligatorischer Anschlussversicherung klar
Der AOK-Bundesverband verwahrt sich gegen Vorwürfe, wonach die AOKs bei unklaren Versichertenverhältnissen, sogenannten obligatorischen Anschlussversicherungen, Statistiken geschönt und sich ungerechtfertigte zusätzliche Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds verschafft haben. Der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch spricht in diesem Zusammenhang von irreführender Berichterstattung und stellt klar: „Wir sind uns mit der Politik einig, dass für ausländische Saisonarbeiter keine obligatorische Anschlussversicherung eröffnet werden darf. Schon seit Jahren stellt die AOK genau dies über interne Regelungen sicher. Falls es hier zu Abweichungen gekommen ist, muss konsequent rückwirkend bereinigt werden.“ Zugleich unterstreicht Litsch aber, dass die 305.000 Anschlussversicherten, die in der Statistik als AOK-Anteil ausgewiesen werden, eben nicht zur Gruppe der Saisonarbeiter gehören. Sie setzten sich vielmehr aus deutschen Bundesbürgern zusammen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Dazu gehörten zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz, Drogenabhängige, Häftlinge, Schuldner oder Studenten im Ausland. Genau für diese Bürger habe die Politik die obligatorische Anschlussversicherung geschaffen. Litsch weiter: „Dass die AOKs diese Personengruppen zu einem überdurchschnittlichen Anteil versichert, ist kein Ausdruck von Schummelei, sondern schlichtweg von sozialpolitischer Verantwortung.“ Die Politik erwarte zu Recht, dass der Krankenversicherungsschutz für alle Menschen sichergestellt wird. Litsch kritisiert in diesem Zusammenhang die jetzt geplante rückwirkende Bereinigung dieser Versicherungsverhältnisse, wie es das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorsieht. Zwar sei es generell zu begrüßen, dass künftig bei unklarem Versichertenstatus keine obligatorische Anschlussversicherung mehr eröffnet werden soll bzw. das Versichertenverhältnis beendet werde. „Dass die geforderte Regelung aber rückwirkend für fünf Jahre gelten soll, bestraft gesetzeskonformes Handeln im Nachhinein und birgt erhebliche Risiken. Die AOKs haben geltendes Recht umgesetzt. Ein neues Gesetz darf nicht einfach altes Recht außer Kraft setzen. Hier muss der Gesetzgeber für Verlässlichkeit sorgen“, so Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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4 Botschaften, die uns der Award abräumende Film Avatar übermittelt
James Cameron beweist mit seinem Avatar wie man Blockbuster macht. Und damit Rekordeinspielsummen von >1.640.000.000$, sowie Awards gewinnen kann (wie die 2 verliehenen Golden Globes vor 2 Tagen für das beste Drama und den besten Regisseur).
Das…
ABDA: 155.000 Beschäftigte in Apotheken: EuGH-Urteil gefährdet Arbeitsplätze
In Deutschlands Apotheken arbeiten knapp 155.000 Beschäftigte, fast drei Viertel von ihnen sind pharmazeutisches Personal. Neben 50.000 Apothekern und 64.000 Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) arbeiten aber auch 33.000 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sowie andere Berufsgruppen in den Apotheken. „Apotheken bieten familienfreundliche Arbeitsplätze – gerade auch in ländlichen Gebieten, in denen das Arbeitsplatzangebot nicht üppig ist. Viele dieser Arbeitsplätze werden aber in Gefahr geraten, wenn die Politik keine Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zieht, die Arzneimittelpreisbindung für den ausländischen Versandhandel aufzuheben.“ Davor warnte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker, heute in Berlin. Wenn der Gesetzgeber nicht konsequent und zeitnah den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterbinde, so Becker weiter, würden viele Apotheken aufgrund des destruktiven Preiswettbewerbs auf mittlere Sicht schließen, und Arbeitsplätze gingen verloren. Ohnehin würden viele geplante Einstellungen jetzt nicht mehr vorgenommen. Noch im Mai 2016 hatte eine Umfrage unter Apothekeninhabern ergeben, dass knapp die Hälfte der Apotheken vorhaben, mittelfristig weitere Arbeitsplätze zu schaffen. „Aber das EuGH-Urteil hat das Investitionsklima so abrupt abgekühlt, dass die meisten Apotheken ihre Personalplanung auf Eis legen. Das ist sowohl für die Patientenversorgung als auch für den Arbeitsmarkt eine schlechte Nachricht. Wenn eine Entscheidung auf europäischer Ebene sich so negativ auf einen Wirtschaftszweig in Deutschland auswirkt, kann das nicht richtig sein. Deshalb setzen wir darauf, dass der Gesetzgeber die Situation mit einem generellen Versandhandelsverbot für Rezeptmedikamente wieder gerade rückt.“ Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Medikamente unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. Als Reaktion wird jetzt ein generelles Versandhandelsverbot diskutiert, das die Apothekerschaft begrüßt. Rezeptfreie Arzneimittel, bei denen keine Preisbindung besteht, wären vor diesem Verbot nicht betroffen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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