Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat heute den Jahresbericht „Monitor Patientenberatung 2015“ der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) veröffentlicht. Dieser gibt Jahr für Jahr wichtige Hinweise, wo aus Sicht der Versicherten der Schuh im deutschen Gesundheitswesen drückt. Häufig gesucht wurde die Beratung der UPD im aktuellen Berichtszeitraum (April 2014 bis März 2015) demnach u. a. bei Fragen zu den Patientenrechten, den Krankenversicherungsbeiträgen und den Leistungsansprüchen gegenüber den Krankenversicherungen. Der Bericht ist auf der Internetseite des Patientenbeauftragten abrufbar unter www.patientenbeauftragter.de. „Ich nehme diese Hinweise sehr ernst und schaue genau, wo evtl. Handlungsbedarf besteht. Die Probleme beim Krankengeldbezug, beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung oder hinsichtlich der Wartezeiten auf einen Arzttermin sind wir mit dem Versorgungsstärkungsgesetz angegangen. Wir haben wesentliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Das zeigt: Die UPD wirkt. Und wo es noch Defizite gibt, müssen wir diese beseitigen. Wir brauchen starke Patienten in einem starken Gesundheitssystem“, erklärt Staatssekretär Laumann. Laut UPD-Monitor gibt es beim Arzt-Patienten-Verhältnis zum Beispiel Probleme beim Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen und beim Umgang mit den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherungen weist der Bericht u. a. auf Probleme beim Krankengeldfallmanagement und bei der Versorgung mit Hilfsmitteln hin. Laumann: „Gerade die offenbar vorhandenen Probleme bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel was die Qualität der Inkontinenzhilfsmittel angeht, machen mir derzeit Sorge. Hier muss schnellstmöglich etwas geschehen. Die Kassen müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung ohne Wenn und Aber nachkommen. Ich will hier nicht länger nur beschwichtigende Worte hören, sondern eine angemessene Versorgung in diesem sensiblen Bereich. Und ich will ganz genau wissen, wie das vor gut zwei Jahren in Kraft getretene Patientenrechtegesetz wirkt. Deshalb habe ich vor kurzem den Auftrag für eine Studie vergeben, die genau untersucht, ob und wie das Patientenrechtgesetz greift – natürlich auch im Hinblick auf das Arzt-Patienten-Verhältnis.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hofft nun, dass der UPD-Monitor zu weiteren Verbesserungen im deutschen Gesundheitswesen führt: „Der Bericht der UPD ist kein Instrument, jemanden an den Pranger zu stellen, sondern ein gutes Instrument für mehr Transparenz und eine bessere Qualitätssicherung im Sinne einer funktionierenden Fehlerkultur. Es darf hier nicht um Schuldzuweisungen gehen. Ich appelliere daher an alle Beteiligten im Gesundheitswesen und in der Politik, nicht in automatisierte Abwehrhaltungen zu verfallen und auf den jeweils anderen zu zeigen. Vielmehr hoffe ich, dass wir offen und ehrlich darüber debattieren und jeder das zur Verbesserung beiträgt, was in seiner Verantwortung und in seinen Möglichkeiten liegt.“ Weitere Informationen zur Beratung der UPD finden Sie auf der Internetseite der UPD unter www.patientenberatung.de. Pressemitteilung des Bundesministeriums für gesundheit
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