Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bedürfen unserer intensivierten Fürsorge. Dazu zählt u.a. eine gesonderte Unterbringung ausserhalb von Sammelunterünften und eine aufwendige Betreuung. Wer prüft die Altersangaben ?
Frank Ulrich Montgomery lehnt gerichtsmedizinische Untersuchungen mangels Aussagekraft ab. Er bewegt sich dabei auf der Linie der Zentralen Ethikkommission (ZEK) der Bundesärztekammer. Seine Aussagen zur Treffsicherheit des Verfahrens werden allerdings von namhaften Rechtsmedizinern bestritten. Es kann in 95 % der Fälle das „Mindestalter“ mit großer Sicherheit bestimmt werden. Interessierten seien hierzu die Leserbriefe zu dem Thema im Deutschen Ärzteblatt empfohlen.
In aller Regel entscheiden bei uns Sozialarbeiter oder Mitarbeiter des BAMF nach einem Interview über die Glaubwürdigkeit der Angaben. Angaben zur Validität dieser Entscheidungen liegen nicht vor. Es gibt aber zahlreich Fälle, bei denen die Altersangaben in Zweifel gezogen werden, vor allem dann, wenn keine Ausweisdokumente vorliegen. In Schweden hat sich bei medizinischen Untersuchungen herausgestellt dass knapp 80% von annähernd 8000 dort untersuchter Personen älter als 18 Jahre waren.
Aus medizinethischer Sicht geht es um Fürsorge aber auch Verteilungsgerechtigkeit.
Wo soll sich die Ärzteschaft positionieren ?
Ich meine auf die Seite der nachvollziehbaren Fakten:
„Good medical facts precede good ethics“ (Michael Redinger, „America“ July 5, 2017)
Quellen:
Berhard Junginger “ Minderjährig oder nicht ? „Straubinger Tagblatt Januar 2018
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/faktenbox-unbegleitete-fluechtlinge-altersfeststellung-100.html