Für eine schnelle und zielgerichtete Versorgung können Versicherte ab Anfang 2018 Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien etc. können so dem behandelnden Arzt in einem Notfall schneller zur Verfügung gestellt werden. Das sieht das E-Health-Gesetz vor. Heute haben sich Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe und die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens im Rahmen der Branchenmesse medica in Düsseldorf erläutern lassen, welche Schritte mit der Anlage eines solchen Datensatzes verbunden sind. Grundlage dafür ist das Pilotprojekt Notfalldatenmanagement (NFDM-) Sprint, in dem seit Juni diesen Jahres und noch bis Mitte November Ärzte aus der Region Münster und Umgebung mit ihrer Praxissoftware für bis zu 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. Der Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ab 2018. Die Datensätze werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert, sondern ausgedruckt. Entwicklung und Einführung des Notfalldatenmanagements liegen in den Händen der Bundesärztekammer als beauftragtem Gesellschafter und der gematik. „Wir haben in der Vorbereitung des Notfalldatenmanagements besonderen Wert darauf gelegt, dass sich die Anlage der Datensätze in den Behandlungsalltag gut integriert und für Ärzte und Patienten praktikabel ist“, erläuterte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, beim Rundgang der Minister auf der medica. „Deshalb entwickeln wir diese Anwendung im engen Austausch mit ärztlichen Kollegen.“ Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik ergänzt: „Das Notfalldatenmanagement wird die erste Anwendung mit medizinischem Nutzen sein. Wir sind daher, besonders auf die Ergebnisse des Pilotprojekts NFDM-Sprint gespannt. Diese werden wir Anfang 2017 vorlegen können.“ Das hohe Interesse am Notfalldatenmanagement spiegelt sich auch in weiteren medica-Veranstaltungen. So bietet das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin auf seinem Stand am Dienstag, den 15.11.16 eine Diskussionsrunde zu dem Thema sowie einen Messerundgang. Vor weiteren Erprobungen und der bundesweiten Einführung konzentriert sich das Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem auf zwei Punkte: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von Notfalldaten durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und gibt es ggf. Verbesserungspotenziale. Beteiligte sind neben der Bundesärztekammer und der gematik der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, sowie das Universitätsklinikum Münster und der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die das Projekt wissenschaftlich begleiten. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufsausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
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