Jeden Tag ein medizinischer Cartoon: medi-learn.de/cartoons
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Per Mausklick können sich freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe nun ein Formular herunterladen, um den Ausgleich für die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung beim GKV-Spitzenverband zu beantragen. Nachdem der Deutsche Hebammenverband (DHV) sich Anfang Dezember verweigert hatte, gemeinsam ein solches Formular abzustimmen, hat der GKV-Spitzenverband selbst ein unbürokratisches Verfahren angestoßen. „Wir wollen, dass die Hebammen vor Ort schnell und unbürokratisch den Ausgleich für die gestiegenen Kosten der Haftpflichtversicherung erhalten. Es darf nicht sein, dass die einzelne Hebamme unter dem Versagen ihrer Interessensvertretung leidet“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Um das Geld für die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung zu erhalten, muss die einzelne Hebamme künftig lediglich das im Internet angebotene neue Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit den Unterlagen des Anbieters der Berufshaftpflichtversicherung beim GKV-Spitzenverband einreichen. Der GKV-Spitzenverband wird zeitnah prüfen, ob der Antrag vollständig ist, und bei positivem Ausgang schnell das Geld anweisen. Hebammenverband hat Versicherungsunterlagen nicht weitergegeben Der DHV hatte bereits dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt, ihm sämtliche Versicherungsunterlagen für alle seine geburtshilflich tätigen Mitglieder zur Verfügung zu stellen, um den bürokratischen Aufwand für die einzelne Hebamme so gering wie möglich zu halten. Alternativ müsste sonst jede der ca. 2.300 DHV-Hebamme selbst die Unterlagen bei ihrer Versicherung, der Bayerischen Versicherungskammer, anfordern und weitergeben. Leider sind der Ankündigung des DHV bisher jedoch noch keine Taten gefolgt. Verweigert der Hebammenverband an dieser Stelle die Zusammenarbeit wie in der Vergangenheit auch, bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand für jede Hebamme. Schlimmstenfalls läuft die einzelne Hebamme sogar Gefahr, nur einen gekürzten Ausgleich für die gestiegene Berufshaftpflichtversicherung zu bekommen. Hintergrund ist die Entscheidung der Schiedsstelle von Ende September, dass freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe ihrem Antrag auf Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung sämtliche Versicherungsunterlagen beifügen müssen. Erfolgt das nicht, muss der GKV-Spitzenverband 250 Euro pro Jahr vom Betrag zum Ausgleich der gestiegenen Prämien abziehen, so die Entscheidung der Schiedsstelle. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Die EU-Kommission hat den Entwurf des delegierten Rechtsaktes zur Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU öffentlich gemacht. Er enthält die technischen und organisatorischen Vorgaben zur Umsetzung der Sicherheitsmerkmale, die Arzneimittel künftig tragen müssen. „Mit der Vorlage des delegierten Rechtsaktes wird klarer, worauf sich Pharmaunternehmen, Großhandel und Apotheken in Zukunft für die Verifizierung von Arzneimitteln einstellen müssen. Nach einer ersten Durchsicht sehen wir securPharm gut vorbereitet und auf dem richtigen Weg, die Fälschungsschutzrichtlinie umzusetzen. Wir werden das umfangreiche Dokument nun genau prüfen und auswerten“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Sprecher des Vorstandes von securPharm. Der Entwurf des delegierten Rechtsaktes liegt in englischer Sprache vor und umfasst 34 Seiten sowie als Anhänge die sogenannte White List und die Black List, in der die Ausnahmen für verschreibungspflichtige bzw. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten sind. Die EU-Kommission muss den delegierten Rechtsakt noch beschließen und dem europäischen Parlament und Rat übermitteln. Derzeit wird dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im ersten Quartal 2016 erwartet. Danach gilt eine Umsetzungsfrist von drei Jahren bis die Vorgaben der Richtlinie rechtswirksam werden. Pressemitteilung von securPharm e.V.
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Die Kinder und Jugendlichen in Hamburg haben es gut: demnächst gibt es vier neue Kinder- und Jugendarztsitze für die Stadt. Dafür hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) gesorgt. „Hamburg macht es vor. Dort haben die Verantwortlichen hinter die Kulissen geschaut und erkannt, dass die vorhandenen Behandlungskapazitäten nicht ausreichen, auch wenn es auf dem Papier eine Überversorgung mit Pädiatern gibt.“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) die gute Nachricht und ergänzte: „Überall in Deutschland mehren sich die Klagen von Eltern, die für ihr Kind keinen Pädiater finden können. Mehr Geburten, zusätzliche und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen sind unter anderem Grund für den Kinder- und Jugendarztmangel, der besonders die Kinder und Jugendlichen in ländliche Regionen und in den weniger wohlhabenden Vierteln der Großstädte trifft. Als Berufsverband haben wir rechtzeitig auf den Missstand hingewiesen, von Seiten der verantwortlichen Politiker und auch KVen aber wenig Initiative gesehen. Nun hoffen wir, dass die anderen KV-Bezirke aufwachen und dem Hamburger Beispiel folgen und zusätzliche Kassensitze schaffen, für die dann aber auch zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Politik neue, den tatsächlichen Bedürfnissen angepasste Bedarfsplanungsrichtlinien erarbeitet, um regional dem Versorgungsbedarf besser als bisher zu entsprechen. Wir Kinder- und Jugendärzte versuchen derzeit, so viele Kinder medizinisch zu betreuen wie nur irgend möglich, viele Kolleginnen und Kollegen gehen dabei weit über ihre Belastbarkeitsgrenzen hinaus. Es ist Zeit, dass wir Verstärkung bekommen, um alle Kinder in unserem Land medizinisch bestmöglich zu versorgen.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)
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