(HANNOVER) Die einen motivieren sich mit einer gebuchten Cheerleader-Gruppe – die anderen sind auch so motiviert: heute öffnet die Messe Altenpflege in Hannover ihre Türen für die Besucher. Der DBfK ist auch dabei, schließlich handelt es sich um die Hausmesse in Nordwest. Unser Thema in diesem Jahr ist die Initiative zur Einrichtung einer Pflegekammer. (more…)
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BDPK zum PsychVVG: Mindestpersonalvorgaben gefährden die Versorgungssicherheit psychisch kranker Menschen!
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisiert das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG), das heute vom Bundestag verabschiedet werden soll. Mit dem Gesetz ist eine Verbesserung der Versorgung der Patienten beabsichtigt. Die im Jahr 2020 geplante Einführung verbindlicher Mindestpersonalvorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird allerdings die Qualität nicht spürbar verbessern. Im Gegenteil werden Mindestpersonalvorgaben die Kosten für zusätzlich einzustellendes Personal massiv erhöhen und die Versorgungssicherheit gefährden. Das Gesetz lässt aus Sicht des BDPK, der die Interessen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser in privater Trägerschaft vertritt, wesentliche Erkenntnisse außer Acht. Daran ändert auch die noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren eingeführte Verpflichtung des G-BA nichts, notwendige Übergangs- und Ausnahmeregelungen festzulegen. Vieles ist von den Kliniken nicht beeinflussbar, wie zum Beispiel der Fachkräftemangel. „Daran wird deutlich, dass man zwar Personalvorgaben festlegen kann, aber keineswegs sicher ist, ob es diese Fachkräfte im Jahr 2020 dann auch auf dem Arbeitsmarkt gibt. Wenn nicht, haben die Kliniken gar keine andere Chance, als ihre Kapazitäten zur Behandlung psychisch kranker Menschen zu reduzieren und die Patienten auf die Warteliste zu setzen“, so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Folgende Argumente sprechen zudem aus Sicht des BDPK gegen die Festlegung von verbindlichen Mindestpersonalstandards:: Qualität Der medizinische/therapeutische und organisatorische Fortschritt kann nicht zentral durch den G-BA oder andere Organisationen vorgegeben werden. In einem System mit bundesweit verbindlichen Personalvorgaben würde die Erreichung der festgelegten Personalquote zu einem höheren Ziel als die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung auf der Ebene des einzelnen Krankenhauses. Bislang lässt sich zudem weder national noch international nachweisen, ab welchem Level eine höhere Zahl von Pflegekräften in Krankenhäusern ein messbar besseres Behandlungsergebnis nach sich ziehen würde (vgl. Die Zukunft der Pflege im Krankenhaus RWI 2016). Kosten Würde man eine für alle psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser verbindliche Personalmindestbesetzung auf der Basis der heute gültigen Psych-PV einführen, müssten die Krankenhäuser ca. 10 % mehr Personal einstellen. Daraus würden sich überschlägig rund 600 Millionen EUR zusätzliche Kosten ergeben. Eine 10 % über der Psych-PV liegende Personalquote ließe die Kosten für die stationäre Versorgung der psychisch Kranken um 1,2 Milliarden EUR ansteigen. Regionale Besonderheiten Die zentrale Entwicklung und Vorgabe von Personalmindestbesetzungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss kann den unterschiedlichen Gegebenheiten und Versorgungsaufträgen in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken nicht gerecht werden. Die Folge wären wenig passgenaue und damit unwirtschaftliche Personalstrukturen. Den Versorgungsbedürfnissen der psychisch kranken Menschen würde eine solche starre Vorgabe nicht Rechnung tragen. Gefährdung des Versorgungsauftrags Psychiatrische Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen sind durch die „regionale Pflichtversorgung“ zur Behandlung aller Patienten in ihrem Zuständigkeitsbereich uneingeschränkt verpflichtet. Dieser verbindliche Versorgungsauftrag kollidiert mit verbindlichen Personalvorgaben. Übersteigt die tatsächliche Patientenzahl die Zahl der geplanten Patienten, verstößt die Klinik gegen die verbindlichen Personalvorgaben. Fachkräftemangel Rund 2/3 aller psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser haben Probleme, offene Arztstellen zu besetzen. Eine ähnliche Problemlage zeigt sich im Pflegebereich. Dort können immerhin 1/3 der Kliniken offene Stellen in der Pflege nicht besetzen (vgl. Psychiatrie-Barometer 2011 DKI). Ein solcher von den Kliniken nur bedingt beeinflussbarer Personalmangel würde die Sicherstellung der Versorgung gefährden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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IKK e.V.: Gute, innovative Versorgung braucht verlässliche Finanzierung und starke Selbstverwaltung
Als erste Kassenart legen die Innungskrankenkassen ihr Positionspapier für die zukünftige Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2017 vor. Es wurde heute in der Mitgliederversammlung des IKK e.V. einstimmig beschlossen. „Die Innungskrankenkassen sind mit mehr als 5,5 Millionen Versicherten vor allem dem Mittelstand sowie dem Handwerk verpflichtet – unser Ziel ist es, Versicherte und Patienten zu befähigen sowie Betriebe und Arbeitgeber zu unterstützen “, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Besonderes Augenmerk legen die Innungskrankenkassen dabei auf die finanzielle Entwicklung der GKV. „Zwar lagen die Kassen-Einnahmen in diesem ersten Halbjahr bei rund 600 Millionen über den Ausgaben, aber nur aufgrund der Zusatzbeiträge. Dabei wird es nicht bleiben – die Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen – verordnet von der Politik“, kritisiert Müller. Die Innungskrankenkassen verlangen eine gerechte und stabile Finanzierung sowie klare Kompetenzabgrenzungen zwischen Staat und Krankenkassen. „Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist politisch zu einer leeren Hülse geworden. Das Verhältnis der von der Bundesregierung beschlossenen Gesetze und der damit verbundenen Ausgabensteigerungen steht in keinem Verhältnis zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten“, untermauert Hans-Jürgen Müller. Für eine belastungsgerechte Finanzierung der GKV fordern die Innungskrankenkassen die politischen Parteien auf, die Steuerfinanzierung auszubauen. „Mindestens die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben müssen künftig von allen Bürgern des Landes getragen werden“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Dazu gehören beispielsweise familienpolitische Leistungen und kostendeckende Beiträge für ALG-II-Bezieher. Nicht hinnehmbar sei der schleichende finanzielle Rückzug von Bund, Ländern und Kommunen, wie etwa bei der Übernahme der Investitionskosten für Krankenhäuser. „Nur über eine staatliche Finanzierungsbeteiligung, die auf Dauer garantiert sein muss, kann langfristig die Belastungsgerechtigkeit gewährleistet werden.“ Gleichzeitig setzen sich die Innungskrankenkassen für eine umfassende Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) ein. Die Schere zwischen „Gewinnern“ und „Verlierern“ driftet weiter auseinander und schafft eine wahrnehmbare und bedauerliche Inakzeptanz gegenüber dem Finanzausgleichssystem. Der Morbi-RSA muss nach Aussage von Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V, transparenter, unbürokratischer und manipulationssicher ausgestaltet werden. Eine der Kernforderungen der Innungskrankenkassen: Die unangemessen starke Berücksichtigung von jenen Volkskrankheiten, die durch Prävention vermieden oder deren Krankheitsverlauf dadurch günstig beeinflusst werden kann, muss zurückgenommen werden. „Hier ist dringender Handlungsbedarf“, sagt Hohnl. Über diese Kernforderungen hinaus werden die Innungskrankenkassen nach Aussage des Geschäftsführers gemeinsam mit einer breiten Allianz der Kassenarten weitere Vorschläge zur Reform des Morbi-RSA erarbeiten. Klar bekennen sich die Innungskrankenkassen zur Selbstverwaltung der Krankenkassen. „Zur erfolgreichen Erfüllung ihrer Aufgaben muss die Politik jedoch entsprechende Handlungsspielräume definieren bzw. eröffnen“, sagt Hans-Jürgen Müller. Nicht hinnehmbar sei, dass die Politik immer mehr den Fokus auf die gemeinsame Selbstverwaltung verschiebe, wie etwa den Gemeinsamen Bundesausschuss. „Die Selbstverwaltung braucht Vertrauen von der Politik, Handlungsfähigkeit und Planbarkeit in ihrer Rolle auch als Patientenvertreter – alles andere ist kontraproduktiv“, so Müller. Die Innungskrankenkassen werden jetzt intensiv den Dialog mit der Politik führen. Die Forderungen der Innungskrankenkassen: Bekenntnis zur Selbstverwaltung Wettbewerb fair gestalten Finanzierungsbasis verbreitern und Staat nicht aus der Verantwortung entlassen Defizite bei der Ausgestaltung des Morbi-RSA anpacken Versicherte und Patienten befähigen Betriebe und Arbeitgeber unterstützen Versorgung stärken und verbessern Innovationen fördern und Digitalisierung vorantreiben Pressemitteilung des IKK e.V.
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Arzneimittelausgaben auf Rekordhoch: Frühe Nutzenbewertung muss in die medizinischen Leitlinien
Ärzte, Pharmaunternehmen, Patienten und Krankenkassen fordern seit langem, dass das AMNOG und damit die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in der Arztpraxis ankommen müssen. „Derzeit erhalten einige Patienten neue Therapien nicht schnell genug, andere bekommen teure Präparate, die keinen Zusatznutzen haben“, so Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der Techniker Krankenkasse (TK), auf der Pharma 2016 in Frankfurt. „Wir wünschen uns daher, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss stärker in die Verordnungsentscheidung einbezogen werden.“ Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in den medizinischen Leitlinien zu berücksichtigen, würde die Ärzte bei der Therapiewahl unterstützen und gleichzeitig dem Einfluss der Pharmaindustrie auf die Leitlinien entgegenwirken. Steimle: „Der Arzt steht derzeit in einem Konflikt. Er soll die Leitlinien berücksichtigen, die aber häufig eine andere Empfehlung geben als die frühe Nutzenbewertung.“ Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen waren 2014 auf einem Rekordhoch von 33 Milliarden Euro. Im Jahr 2015 stiegen die Ausgaben erneut um etwa fünf Prozent auf circa 35 Milliarden Euro. Kostentreiber sind vor allem teure innovative Arzneimittel gegen Hepatitis-C und Kombinationstherapien gegen Krebs. Kann das Pharmaunternehmen für ein neues Präparat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen gegenüber älteren Vergleichstherapien nachweisen, darf es bislang auch keinen höheren Preis dafür nehmen. Eine Regelung an der auf keinen Fall gerüttelt werden sollte. Denn eine Lockerung dieses Preisankers würde zu weiteren Mehrausgaben der Krankenkassen führen. „Diese werden sich wahrscheinlich auch in einem höheren Beitragssatz widerspiegeln“, so Steimle. Die TK setzt sich hingegen dafür ein, dass die Preise von Arzneimitteln, die ihren Zusatznutzen noch nicht belegen konnten, bis zum Beleg des Zusatznutzens zumindest in Teilen geheim bleiben und kommt damit der Industrie ein Stück entgegen. Ziel ist es mit Hilfe des geheimen Rabattes unnötige Marktrücknahmen zu Lasten der Patienten zu vermeiden. Denn ein öffentlicher Rabatt in Deutschland kostet die Industrie auch in anderen Ländern Geld, da sich die Preise im Ausland häufig am deutschen Markt orientieren. In Folge des niedrigen Preises nehmen die Hersteller das Präparat in Deutschland wieder vom Markt, obwohl möglicherweise bereits viele Patienten auf das neue Medikament eingestellt sind. Ein weiterer Kritikpunkt der TK: „Wir sehen keinen Sinn darin, dass die Pharmaunternehmen in den ersten zwölf Monaten den Preis für ein neues Medikament selbst festlegen dürfen und die Kassen diesen bezahlen müssen – unabhängig davon ob es später einen Zusatznutzen nachweisen kann oder nicht. Dies erhöht lediglich den Anreiz für die Hersteller bereits im ersten Jahr nach Marktzugang möglichst viel Umsatz, also große Patientenzahlen, zu generieren.“, so Steimle. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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