Schwester Huberta führt ein glückliches Leben: Mit 20 Jahren tritt die Ordensfrau den Marienschwestern vom Karmel bei. Ein "tätiger Orden", wie sie selbst sagt. Er betreibt Kneippkurhäuser, Kindergärten, Altenheime und eine Schule. Die damals 40-jährige hält hier Seminare und ist sehr beliebt und aktiv. Plötzlich die erschütternde Diagnose: Brustkrebs. Ein großer Schock für die gläubige […]
Related Posts
Weltkrebstag 2010
Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar erinnert die „Union Against Cancer“ (UICC) mit dem Slogan „Cancer can be prevented too“ an die weltweiten Präventionsprogramme. Hintergrund sind die weltweit wachsenden Neuerkrankungsraten: Jedes Jahr erhalten mehr als zwölf Millionen Menschen weltweit die Diagnose Krebs, 7,6 Millionen sterben an der Erkrankung. Somit ist Krebs die zweithäufigste Todesursache […]
14-Jährige stirbt wenige Stunden nach HPV-Impfung
Erneut ein zufälliger Fall von “plötzlichem Teenagertod” nach einer HPV-Impfung? Dieses Mal in England:
Auch Spiegel Online berichtet:
—
Update: Das Mädchen soll laut vorläufigem Obduktionsergebnis eine nicht näher bezeichnete ernste Vorerkrankung gehabt haben ( “a serious underlying medical condition which was likely to have caused death”).
Österreichische Klinik zahlte für illegale…
In Österreich braucht es immer etwas länger. So hat die Tiroler Landeskrankenanstalten (TILAK) jetzt erst bemerkt, dass sie für die illegalen Stammzell-Behandlungen an der Uniklinik Innsbruck 1,2 Millionen Euro gezahlt hat. Zwei Professoren versprachen Patienten, die an Harninkontinenz leiden, Heilung, und machten die Patienten zu Probanden in nicht angemeldeten und von der Ethikkommission geprüften Studien. Die TILAK, ein Unternehmen der öffentlichen Hand, hatte über Jahre die Behandlung bezahlt.
Der Skandal hatte auch international für Aufmerksamkeit gesorgt.
Eine Schadensersatzklage eines Ex-Patient gegen die TILAK hatte den Fall ins Rollen gebracht. Schon beim Prozess im April 2008 wurde deutlich, dass die Studien nicht mit der entsprechenden Sorgfalt durchgeführt worden sind und es zu Unregelmässigkeitej kam. Die TILAK hatte daher schon 2006 die Finanzierung der Zellherstellung für die Therapie eingestellt. Nun fühlt sich das Unternehmen selber getäuscht, dabei hatten sich die Verantwortlichen auf die Versprechungen der ehrenwerten Herren Professoren verlassen:
Übrigens wäre ein ähnlicher Fall in Deutschland so nicht denkbar und auch Krankenkassen hätten wohl nicht für die unerprobte Stammzelltherapie gezahlt. Nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG § 8 Abs. 1 Satz 2) können bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden, nur die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden. Versicherte haben in klinischen Studien nur dann einen Leistungsanspruch
und die Krankenkassen eine Leistungspflicht, wenn eine medizinische Behandlung indiziert ist und eine Behandlung auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnissen erfolgt. Die reinen Forschungskosten bzw. ein forschungsbedingter Mehraufwand in der Krankenversorgung können und dürfen nicht von der GKV entgolten werden.