Die Fundstücke der Woche vom 20.3. – 26.3.2010…
Wissenschaftler aus den USA haben einen Zusammenhang zwischen zu wenig Schlaf und der Menge an viszeralem Fett im Körper entdeckt. Menschen, die nachts durchschnittlich nur auf fünf oder weniger Stunden Schlaf kommen, haben mehr von dem Fett, welches die inneren Organe umhüllt. Viszerales Fett ist nicht direkt sichtbar, […]
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Gemeinsamer Beschluss zur Beibehaltung der Personalausstattung in Pflegeheimen
Die bayerische Landespflegesatzkommission hat Ende April einen wichtigen und zukunftsweisenden Beschluss gefasst. Im Kern wurde beschlossen, dass die im Bundesdurchschnitt gute Personalausstattung im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beibehalten bleibt und auch für die Zukunft durch entsprechende Evaluationsmaßnahmen gesichert werden soll. Zu Umstellungsproblemen könnte es vor allem aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes kommen. Nachdem ab 1.1.2017 die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden und zudem künftig von den Bewohnern eines Heimes in der Regel ein gleichhoher Eigenanteil zu zahlen ist, musste die bisherige Berechnungssystematik grundlegend überarbeitet werden. „In vielen und intensiven Gesprächen sowie konstruktiven Verhandlungsrunden ist es nun gelungen, eine Lösung zu finden. Ich freue mich über den Beschluss vor allem, weil er den vielen bayerischen Pflegeheimbewohnern zu Gute kommt. Nicht zuletzt wurde damit auch ein Zeichen einer funktionierenden Selbstverwaltung in Bayern gesetzt“, so die Vorsitzende der Landespflegesatzkommission Alexandra Krist. Nun gilt es, den Beschluss in den Verhandlungen vor Ort umzusetzen. Dabei gilt der von der Landespflegesatzkommission gesetzte Rahmen, wonach Einrichtungen entsprechende Personal- und Sachkostensteigerungen geltend machen können sowie darüber hinaus mittels gestaffelter Zuschläge die konkreten Auswirkungen des PSG II ausgleichen können. Dazu soll bereits Mitte 2017 eine Evaluation stattfinden, um die Auswirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern zu können. Hintergrund: Die bayerische Landespflegesatzkommission ist ein Zusammenschluss der Landesverbände der Pflegekassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., der bayerischen Bezirke sowie der Vereinigungen der Pflegeheimträger. Die Grundlage zur Bildung der Kommission ergibt sich aus den Vorschriften des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Das Gremium setzt entsprechende Rahmenbedingungen für die Pflegesatzverhandlungen im Land, wie z.B. Fragen zur Personalausstattung sowie Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Solide Finanzentwicklung – BARMER-Verwaltungsrat ruft zur Sozialwahl auf
Angesichts der anhaltend guten Finanzsituation in der Gesetzlichen Krankenversicherung geht der Verwaltungsrat der BARMER von stabilen Beitragssätzen im kommenden Jahr aus. Das Präsidium der BARMER-Selbstverwaltung wies auf die positive Finanzentwicklung der eigenen Kasse hin, deren Gesamtrücklage mittlerweile mehr als eine Milliarde Euro betrage. Ziel sei, dass die 9,4 Millionen Versicherten der BARMER auch im kommenden Jahr von einem stabilen Beitragssatz profitieren. Beschließen werde den konkreten Beitragssatz der neue Verwaltungsrat der Kasse, der derzeit im Rahmen der Sozialwahl gewählt wird. Mitglieder sollten von ihrem Recht Gebrauch machen, bis zum 4. Oktober ihre Stimme für das neue „Mitgliederparlament“ abzugeben. Wichtige Herausforderungen gemeistert „Wir sind sehr froh, dass wir dem neuen Verwaltungsrat ein gut geordnetes Haus hinterlassen werden“, erklärten die drei Mitglieder des BARMER-Verwaltungsratspräsidiums Bernd Heinemann, Ulrike Hauffe und Dirk Wiethölter. Dazu zählten neben der positiven Finanzentwicklung unter anderem ein tiefgreifend restrukturiertes Unternehmen und eine erfolgreich bewältigte Fusion. Zum 1. Januar 2017 hatten sich die BARMER GEK und Deutsche BKK zur BARMER zusammengeschlossen. „Die neue BARMER ist gut gerüstet für die Herausforderungen der Zukunft.“ Sozialwahl bei der BARMER läuft Die Selbstverwaltung der BARMER sei nicht nur für die Festlegung der Beitragssätze verantwortlich. Sie sei das Gremium, das alle wichtigen Entscheidungen der Kasse fälle. Unter anderem wähle sie den Vorstand, beschließe den Haushalt und entscheide die zahlreichen Satzungs- und Serviceleistungen der BARMER. Jedes der 7,5 Millionen wahlberechtigten Mitglieder sollte deshalb sein Recht auf Sozialwahl wahrnehmen, weil es damit die Ausrichtung seiner Kasse mitbestimme. Anfang September seien die entsprechenden Wahlunterlagen den Wahlberechtigten per Post zugesandt worden. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. BARMER-Sozialwahl: www.barmer.de/sozialwahl www.sozialwahl.de Pressemitteilung der BARMER
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IKK BB-Versicherte zahlen weiter 15,49 Prozent
„Wir gehen stabil ins neue Jahr. Unsere Versicherten zahlen weiter 15,49 %, inklusive 0,89 % Zusatzbeitrag“. So die aktuelle Botschaft der regionalen Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) an ihre rund 243.000 Versicherten. In seiner gestrigen Sitzung in Potsdam beschloss der IKK BB-Verwaltungsrat zudem, dass alle Extra-Leistungen der Kasse erhalten bleiben. Dieses vielfältige und umfangreiche, zusätzliche Leistungspaket habe sich zu einer echten Visitenkarte der IKK BB entwickelt und sorge am GKV-Markt regelmäßig für positive Bewertungen der Kasse und für zufriedene Versicherte, so die Begründung. Die IKK BB setzt damit weiter auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen guten Leistungen zu einem möglichst günstigen Preis. Befragungen der IKK BB ergeben, dass einzelne Versichertengruppen teils sehr unterschiedliche Schwerpunkte bei Auswahl und Bewertung ihrer Kasse setzen. Eine tragende Rolle spielen dabei ausgewählte besondere Leistungen, zunehmend aber auch digitale Services wie zum Beispiel eine gut ausgestattete Online-Filiale. Schwer kalkulierbar bleiben hingegen die mittelfristigen gesundheitspolitischen Entwicklungen: Schleppende Verhandlungen bei der Bildung einer neuen, handlungsfähigen Regierung, aber auch die aufflammende Diskussion um den möglichen Umbau der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung erschweren hier die Planung. Aus Sicht der mittelständischen IKK BB täuschen zudem Schlagzeilen über vermeintlich immense GKV-Rücklagen darüber hinweg, dass einige wenige Kassen hier überproportional von aktuellen Rahmenbedingungen profitieren, die es dringend zu reformieren gilt. Der IKK-Verwaltungsratsvorsitzende Anselm Lotz kommentiert: „Unterm Strich bleibt bei all den scheinbar günstigen Momentaufnahmen auch in den nächsten Jahren für alle Kassen die Aufgabe bestehen, die durch die ausgabenintensiven Reformen am Gesundheitsmarkt ganz real steigenden Mehrkosten zu bewältigen. Und das, wohl gemerkt, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden und mit einem wettbewerbsfähigen Beitragssatz.“ Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg
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