Wir melden uns mal ein paar Tage ab und wünschen allen Besuchern unserer Seite ein schönes Osterfest. Bis bald…
(Zi)
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Die Vertreterversammlung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat in ihrer heutigen Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2017 verabschiedet. Das Ausgabenvolumen im Haushaltsjahr 2017 beträgt insgesamt 48,7 Milliarden Euro. Das sind 1,3 Milliarden Euro bzw. 2,7 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Gutes gab es seitens der Krankenkasse KNAPPSCHAFT zu verkünden: Die vorrausschauende Finanzplanung kommt den Versicherten weiterhin zugute. Der Beitrag für die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT bleibt stabil. Anders als andere gesetzliche oder private Krankenversicherungen erhöht die KNAPPSCHAFT den Zusatzbeitrag im Jahr 2017 nicht. Zudem wurde die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT in diesem Jahr von einer Kooperation aus Goethe Universität Frankfurt am Main, der Tageszeitung Die Welt und dem Marktforschungsunternehmen ServiceValue ausgezeichnet. Die KNAPPSCHAFT hat hierbei durch einen sehr guten Service überzeugt. Platz 22 im Gesamtranking von 2.615 Unternehmen in 304 Branchen und Platz 3 im Ranking der überregionalen Krankenkassen ist ein herausragendes Ergebnis. Die KNAPPSCHAFT erhielt damit die Gold-Auszeichnung „Service-Champion“. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr voraussichtlich rund 9,6 Milliarden Euro ausgeben, die Rentenversicherung 23,9 Milliarden Euro. Die Minijob-Zentrale wird 2017 Beiträge von voraussichtlich ca. 7,7 Milliarden Euro einziehen und an Sozialversicherungen und die Steuerbehörden weiterleiten. Weitere Beträge entfallen im Haushalt der KBS beispielsweise mit fast 540 Millionen Euro auf die Renten-Zusatzversicherung und mit 17 Millionen Euro auf die Seemannskasse. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See
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„Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“ erscheint wie angekündigt Ende April 2016 im medhochzwei-Verlag für 24,99€. Meik Eusterholz schreibt darin über „Mit Simulation zum Ziel: Durchgängige Prozesse als Voraussetzung für den digitalen Wandel“.Einsortiert unter:Allgemein Tagged: Buchankündigung, digitaler Wandel, Markenmedizin, Patienten, Publikation
Das Bundeskabinett hat heute dem von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten „Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“ zugestimmt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Mit mehr als fünf Millionen Beschäftigten ist die Gesundheitswirtschaft ein bedeutender Beschäftigungszweig. Jeder achte Erwerbstätige arbeitet im Gesundheitsbereich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung – sei es im unmittelbaren Umgang mit den Patienten, in der Forschung oder bei der Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Der Bericht ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion um eine akademische Erstausbildung in den Berufen der Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten.“ 2009 wurden im Ergotherapeutengesetz, im Hebammengesetz, im Gesetz über den Beruf des Logopäden sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz Regelungen vorgesehen, die die Erprobung akademischer Erstausbildungen in diesen Berufen ermöglichen sollten. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet. Für den Bericht wurden die Evaluierungen aus acht Bundesländern mit insgesamt 25 Modellstudiengängen ausgewertet. Der Bericht empfiehlt, die bis zum 31. Dezember 2017 befristet eingesetzten Modellregelungen um zehn Jahre zu verlängern, um diesen Prozess weiterhin wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten. Dabei sollen Möglichkeiten, die Modellausbildungen stärker an die hochschulischen Gegebenheiten anzupassen, erprobt und die langfristigen – auch finanziellen – Auswirkungen einer akademischen Ausbildung untersucht werden. Die Bundeseinheitlichkeit der Ausbildung an sich und das Erreichen des Ausbildungsziels sollen dabei weiterhin gewährleistet bleiben. Übereinstimmend kommen alle Auswertungen zu dem Ergebnis, dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten. Die Mehrheit der Auswertungen spricht sich für eine Teilakademisierung aus. Gleichzeitig solle die fachschulische Ausbildung erhalten bleiben. Voraussetzung dafür sei allerdings eine Umgestaltung der gesetzlichen Ausbildungsregelungen. Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und im Anschluss daran veröffentlicht. Pressemitteilung der Bundesregierung
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