Immer noch kein Abhörschutz für Ärzte und Patienten – "Vertrauensschutz" für Anwälte beschlossen

Das BKA Gesetz soll modifiziert werden.

In dem von der CDU-SPD-Koalition beschlossenen BKA-Gesetz war das Abhören und Überwachen von Ärzten, Journalisten und Anwälten für rechtmäßig erklärt worden. Nur die Strafverteidiger, Bundestagsabgeordneten und Seelsorger waren davon ausgenommen.

3 Jahre lang haben wir jetzt auf den großen Massendemonstration in Berlin und anderswo (Freiheit statt Angst) gegen diese Überwachungsmaßnahmen demonstriert, und den Schutz des Arzt-Patientenverhältnisses und den Schutz der Pressefreiheit gefordert.

Nun kommt auf Betreiben der FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein neuer Kabinettsbeschluss vom 31.3.2010. Zitat Bundesregierung – Vertrauensschutz beim Anwalt:

Das Kabinett hat beschlossen, den Schutz von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwältinnen und -anwälten im Strafprozess zu stärken. Künftig soll die Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit Rechtsanwältinnen und -anwälten einem umfassenden Schutz vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen unterliegen.
Der Gesetzentwurf erweitert den Schutz des Paragrafen 160a Absatz 1 der Strafprozessordnung auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dies gilt einschließlich für europäische und zugelassene ausländische Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie für Kammerrechtsbeistände.

Bislang ist nur die Kommunikation mit Geistlichen, Abgeordneten und Strafverteidigern vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Dies gilt beispielsweise für den Inhalt von Telefongesprächen oder E-Mail-Verkehr mit den Betroffenen für Ermittlungsbehörden im Strafprozess.

Vor dem Inkrafttreten muss das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Wir fordern den sofortigen Schutz des Arzt Patienten Verhältnisses – keine Überwachung von Arztpraxen, Kliniken, Beratungsstellen!!!

Schön, dass es jetzt wieder “Vertrauensschutz” für Anwälte gibt. Natürlich ist das wichtig, aber was ist mit dem “Vertrauensschutz” für Ärzte und Patienten? Mit der Schweigepflicht, die es schon seit mehr als 2000 Jahren gibt? (Da gab es das Berufsbild der Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker noch gar nicht.)

Wieso kein ” Vertrauensschutz“ für Patienten und Ärzte????

Wobei man Frau Leutheusser-Schnarrenberger zugute halten muss, dass sie angekündigt hat, sich auch noch für den “Vertrauensschutz” für Ärzte und Journalisten einsetzen zu wollen. Eine der wenigen Personen, die sich von ihren Vorgängern unterscheiden.

Ihre Vorgängerin hatte da ja keinerlei Skrupel. Von wegen Bürgerrechte. Völlig ausgeblendet.

Kommentar von Dr. med. Silke Lüder, Hamburg 1.4.2010.

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