(NORDWEST) Wir wollen es hier mal ganz ohne moralischen Zeigefinger verstanden wissen – aber für Gesundheits- und Krankenpflegende gehört Prävention eben zum Selbstverständnis dazu. Und wenn dann die Mitglieder der AG Junge Pflege für den Junge Pflege Kongress bei der Europäischen Union anrufen und sich für eine Kampagne gegen das Rauchen engagieren, dann ist das nicht nur unsere Anerkennung wert, sondern auch diesen Hinweis. Also – am 12. Mai auf dem Junge Pflege Kongress: HELP. (Zi)
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vdek: Finanzierung der Krankenhausreform stärker in den Fokus rücken
In Anbetracht des steigenden Finanzdrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss bei der geplanten Klinikreform die Finanzierung stärker in den Fokus gerückt werden. „Bei den Reformplänen fehlt eine umfassende Finanzierungsstrategie“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), auf einem Presseworkshop in Berlin. „In Anbetracht der zu erwartenden Kosten in Höhe von mehr als 8 Milliarden Euro bis 2020, muss dies dringend nachgeholt werden. Die Ausgaben der Reform müssen sonst über Zusatzbeitragssätze finanziert werden, die einseitig zulasten der Versicherten gehen.“ Darüber hinaus gebe es angesichts der Milliardenkosten der Reform keinen Spielraum für weitere Zugeständnisse an die Leistungserbringer, so Elsner. „Die Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gehen da erheblich zu weit.“ In einem 10-Punkte-Papier analysiert der vdek zudem die zentralen Probleme in der Krankenversorgung, bewertet die Lösungsvorschläge im Rahmen der geplanten Reform und stellt zusätzliche Forderungen auf, wie die Krankenhausversorgung zukunftssicher gestaltet werden kann: Thesen zur Krankenhausversorgung heute und morgen Seit der Einführung des DRG-Entgeltsystems im Jahr 2003 hat es in Deutschland keine Krankenhausreform mehr gegeben. Dadurch haben sich Probleme in der Krankenhausversorgung angestaut. Dies zeigt sich auch in der Ausgabenentwicklung der GKV. Die GKV-Krankenhausausgaben sind in den letzten zehn Jahren um 42 Prozent gestiegen, und zwar von 47,51 Milliarden Euro auf 67,39 Milliarden Euro von 2004 bis 2014. Trotz gemeinsamer Verantwortung der Krankenkassen und Länder für die Krankenhausversorgung („duale Krankenhausfinanzierung“) haben sich die Länder aus ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung zurückgezogen: Die Investitionsförderquote der Länder (prozentualer Anteil der Investitionsfördermittel an den Gesamtkosten) sank von rund 10 Prozent in 1993 auf rund 3,5 Prozent in 2013. Die Folge: Krankenhäuser finanzieren sich mehr und mehr über die GKV-Mittel zur Finanzierung der Betriebskosten – Geld, das eigentlich für die Versorgung der Patienten gedacht ist. Jährlich werden bereits jetzt mehr als drei Milliarden Euro der Investitionsausgaben aus GKV-Mitteln verdeckt finanziert („schleichende Monistik“). Diese verdeckte Finanzierung erfolgt durch Mengensteigerungen, d. h. immer mehr Patienten werden in den Krankenhäusern behandelt. Möglich wurde dies durch eine deutliche Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer, welche von 14 Tagen (1991) auf 7,5 Tage (2013) sank. Gleichzeitig stiegen die Fallzahlen von 14,5 Millionen auf 18,7 Millionen Fälle. Diese Zunahme hat zu einer Leistungsverdichtung geführt, was sich auf die Qualität der Versorgung und der „Pflege am Bett“ ausgewirkt hat. Denn mit dem Anstieg der Fallzahlen wuchs zwar die Zahl der Ärzte deutlich – seit 1991 von 109.000 auf 165.000 in 2013 -, die Zahl der Pflegekräfte nahm aber im gleichen Zeitraum nur von 389.000 auf 419.000 zu. Die etwa gleiche Zahl an Pflegekräften muss also nun deutlich mehr Patienten versorgen. Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich viel Geld für die Gesundheitsleistungen (HCP-Studie 2015) ausgibt, haben wir international betrachtet „nur“ ein gutes, aber kein herausragendes Qualitätsniveau (OECD-Studie 2012). In den städtischen Regionen gibt es Überkapazitäten, die zur Überversorgung führen. Hier ist vor allem die fehlende Indikationsqualität („Ist die Behandlung notwendig bzw. medizinisch indiziert?“) das Problem. In dünn besiedelten, ländlichen Regionen hingegen können Versorgungsprobleme (Belegungsrückgänge, Personalmangel, Schließung von Krankenhausabteilungen) entstehen. Der Fallzahlrückgang führt in diesen Regionen zu Problemen bei der Ergebnisqualität („Wird das erwünschte Ergebnis erzielt?“). Auch zwischen den Krankenhäusern bestehen erhebliche Qualitätsunterschiede. Außerdem werden Mindestmengenregelungen zum Teil nicht konsequent angewendet. Beispiel: komplexe Eingriffe an der Speiseröhre: 68 Prozent der Krankenhäuser, die eine Zulassung für diesen Eingriff haben, erreichen die Mindestmengen nicht. Große Unterschiede gibt es zwischen den Krankenhäusern auch bei der Strukturqualität („Sind die Rahmenbedingungen richtig?“), der Prozessqualität („Wird die Leistung richtig erbracht?“) und der Ergebnisqualität. Die Krankenhausplanung auf Länderebene gibt keine Richtung vor, stattdessen werden gewachsene Strukturen bzw. unnötige Kapazitäten seit 1972 fortgeschrieben. Die bisherigen Planungskriterien sind zu abstrakt und werden zudem nicht bundeseinheitlich angewendet. Qualität wird als Planungskriterium nur vereinzelt und ansatzweise berücksichtigt. Zwar sind zahlreiche Zentren (wie z. B. Brust- oder Krebszentren) entstanden, doch die erwünschte echte Schwerpunktbildung hat nicht stattgefunden, da entsprechende Standardisierungen in der Krankenhausplanung fehlen. Zwölf Prozent der Krankenhäuser (231) rechneten 2014 mit den Ersatzkassen Zentrumszuschläge ab. Ähnliche Fehlentwicklungen gibt es im Bereich der Notfallversorgung. Die Krankenhausplanung gleicht deshalb einem Flickenteppich. Weitere Herausforderungen sind durch den demografischen Wandel und regionale Veränderungen zu erwarten. Die Bevölkerung wird zunehmend älter, zudem werden sich die Binnenwanderungen vom Land in die Stadt verstärken. Junge Menschen bzw. Arbeitskräfte ziehen in die Städte, ältere Menschen bleiben in den ländlichen Gebieten und müssen dort medizinisch betreut werden. Dadurch verändern sich die Versorgungsbedarfe. Dieser Strukturwandel vollzieht sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Durch geringe Geburtenraten können Stellen nicht immer nachbesetzt werden. Das geplante Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) enthält einige gute Ansätze, insbesondere was die stärkere Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung sowie den Strukturfonds anbelangt. Auch das Ziel, mithilfe eines Pflegestellenförderprogramms die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals in Krankenhäusern zu senken, ist aus Sicht der Ersatzkassen grundsätzlich richtig. Bei allen drei Punkten kommt es nun entscheidend auf die Umsetzung an. Nicht ausreichend angegangen werden das Problem der Investitionskostenfinanzierung und das der Mengenbegrenzung. Dadurch werden zentrale Probleme der Krankenhausversorgung verschleppt. Erstmalig soll mit dem KHSG auch Qualität als Kriterium für die Krankenhausplanung gesetzlich festgeschrieben werden. So soll u. a. schlechte Qualität zu Konsequenzen bei der Planung führen. Allerdings fehlt in dem aktuellen Gesetzentwurf eine Regelung, die den Ländern verbindlich vorschreibt, diese Vorgabe auch anzuwenden. Zur Schließung von Abteilungen oder gar ganzen Krankenhäusern durch die Länder wird es daher eher selten kommen. Den Krankenkassen fehlt zudem die Rechtsgrundlage, im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern bei mangelnder Qualität den Ausschluss von Leistungen durchzusetzen. Als sehr problematisch bewerten die Ersatzkassen die vorgesehenen Abschläge für schlechte Qualität. Qualitativ unzureichende Leistungen sollten nicht geringer vergütet, sondern vielmehr aus der Versorgung ausgeschlossen werden. Durch die Einrichtung eines Strukturfonds beim Bundesversicherungsamt (BVA) sollen Überkapazitäten abgebaut, stationäre Versorgungsangebote konzentriert und Umwidmungen von Krankenhäusern (z. B. in Medizinische Versorgungszentren) ermöglicht werden. Der Strukturfonds soll mit 500 Mill
ionen Euro aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, Länder und ggf. Krankenhausträger sollen sich in gleicher Höhe beteiligen. Wenn das Geld richtig eingesetzt wird und auch die Länder die vorgesehenen Mittel bereitstellen, kann der Strukturfonds aus Sicht der Ersatzkassen den notwendigen Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft einleiten, zu einer Konzentration von Leistungen an ausgewählten Standorten und einer besseren Qualität führen. Ein Recht zur Antragstellung beim BVA […]
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Bürgerversicherung bedroht 300.000 Arbeitsplätze im Gesundheitswesen!
Seit Jahren warnt die Betriebsratsinitiative “Bürgerversicherung? Nein danke!“ vor den Gefahren der Bürgerversicherung und vor dem dadurch entstehenden Abbau von Arbeitsplätzen in den Unternehmen der privaten Krankenversicherung sowie vielen Bereichen der Gesundheitsbranche. Im Oktober 2016 belegte bereits die IGES-Studie der Hans- Böckler-Stiftung, das je nach Szenarium zwischen 23.000 bis 51.000 Arbeitsplätze allein in der privaten Krankenversicherung ihren Job verlieren, wenn die SPD-Idee vom Verbot des Neugeschäfts sowie das Ende der Beihilfe für Beamte Wirklichkeit würde “ so Peter Abend, Sprecher der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“ Heute hat das WifOR-Institut endlich die Frage beantwortet, wie sich die Einführung einer Bürgerversicherung außerhalb der privaten Krankenversicherung auswirkt. Bis zu 300.000 Jobs sind in diesem Fall in der Gesundheitsversorgung bedroht, wie auch zahlreichen Medien, nämlich Focus Online, Bild und FAZ zu entnehmen ist. Diese alarmierenden Zahlen können nicht einfach von den Befürwortern der Bürgerversicherung ignoriert werden. Immerhin erstellt das WifOR-Institut im Auftrag des Bundes- wirtschaftsministeriums die „gesundheitswirtschaftliche Gesamtrechung für Deutschland. Es gehört also zu den renommiertesten Wirtschaftsinstituten Deutschlands. Wir verstehen bis heute auch nicht, weshalb die ehemals als Partei der Arbeitnehmer bekannte SPD sich hier ihrer Verantwortung nicht stellt! Während die SPD sich für den Erhalt der Arbeitsplätze bei Opel einsetzt, scheinen die Beschäftigten der privaten Kranken- versicherung keine Rolle zu spielen. Wir Betriebsräte der privaten Krankenversicherung, so Peter Abend, versuchen seit Monaten in den Dialog mit Martin Schulz zu treten, um auf die Ängste und Befürchtungen der PKV-Beschäftigten einzugehen. Eine Resonanz erfolgte bis heute nicht. Die SPD scheint hier mit zweierlei Maß zu messen, was nicht nur unakzeptabel sondern auch widersprüchlich ist. Der Arbeitsplatz bei Opel ist schließlich genauso wichtig wie der in der privaten Krankenversicherung. Pressemitteilung der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“
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Gesundheitscampus statt Spital
Das Programm für den 6. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTS-KONGRESS ist jetzt online „In zehn bis fünfzehn Jahren gibt es keine Krankenhäuser mehr“, prognostiziert der Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann und fährt fort: „Aus dem Spital wird der Gesundheitscampus.“ Wer genau hinschaue, könne die grundlegende Veränderung in den Anfängen bereits heute beobachten. Die in der Vergangenheit strikt getrennten ambulanten … Weiterlesen →