Zum Eckpunktepapier Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft:
„Mit den Eckpunkten legt die Koalition ein umfassendes Bündel von Maßnahmen vor, das die Möglichkeiten der Krankenhäuser, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, nachhaltig unterstützt. Das Konzept setzt bei den seit Jahren von den Krankenhäusern dargestellten Mängeln der Krankenhausfinanzierung an und verbessert die Rahmenbedingungen grundlegend. Die Finanzierung der Ausbildung der Krankenhäuser, sowohl der laufenden Kosten, wie auch der Investitionen im Ausbildungsbereich, wird durch die angekündigten Maßnahmen deutlich verbessert.
Die Garantie der Koalition, jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett dauerhaft und im vollen Umfang durch die Krankenkassen finanzieren zu lassen, ermöglicht es den Krankenhäusern ihr Pflegepersonal aufzustocken.
Damit wird, unabhängig von Fallpauschalenerlösen, der Personalaufbau gefördert. Mit der ebenfalls vorgesehenen zügigen Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen und deren Überführung in eine fallpauschalenunabhängige Refinanzierung der Pflegekosten wird das wohl umfassendste Reformprojekt für die Pflege in die Umsetzung durch die Selbstverwaltungspartner gegeben. Das mit dem Eckpunktepapier angekündigte Gesetz muss tatsächlich sicherstellen, dass die zusätzlichen Pflegekräfte auch nach der für 2020 angekündigten grundsätzlichen Neuregelung der Pflegefinanzierung dauerhaft finanziert werden.
Wir begrüßen das Vorhaben der Regierung, die Vergütung von Pflegepersonalkosten auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegepersonalausstattung und der damit verbundenen Kosten zu regeln. Damit werden zukünftig wieder die Verantwortlichen in den Krankenhäusern bestimmen, wieviel Pflegepersonal für eine gute Patientenversorgung notwendig ist. Das ist eine sehr gute Entscheidung im Interesse der Patienten in den deutschen Kliniken.
Problematisch bewerten wir die Ankündigung der Regierungskoalition, die Tarifsteigerungen nur im Bereich der Pflege voll zu vergüten. Auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser müssen und werden in vollem Umfang tarifgerecht entlohnt. Deshalb müssen für den gesamten Personalbestand der Krankenhäuser Tarifkostensteigerungen voll ausgeglichen werden. Es ist nicht vermittelbar weshalb zum Beispiel Physiotherapeuten, Hebammen oder Logopäden weiterhin unter einen Rationalisierungsdruck gestellt werden. Hier muss das Prinzip „Gleiches Recht für Alle“ gelten.
Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Bund-Länder-Finanzierung im Investitionsbereich über den Krankenhausstrukturfond mit 1 Mrd. ? jährlich fortgesetzt wird und die Digitalisierungsinvestitionen mit umfasst. Ebenfalls positiv ist, dass die betriebliche Gesundheitsförderung im Bereich der Pflegearbeit nunmehr eine krankenhausspezifische Ausprägung erhält.“
Pressemitteilung DKG
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