Deshalb suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung unseres Sekretariats eine(n) qualifizierte(n) Rechtsanwaltsfachangestellte(n) oder Rechtsfachwirt(in) (m/w). Sie sind Rechtsanwaltsfachangestellte, haben Spaß daran in einem Team zu arbeiten, Erfahrungen im direkten Mandantenkontakt und zeichnen sich auch bei einem hohen Arbeitsaufkommen durch Freundlichkeit, Servicebereitschaft und Professionalität aus. Schwierige Situationen meistern Sie mit einem Lächeln. Sie sind mit …
Related Posts
Curcumin-Kapseln dürfen nicht mehr als Entzündungshemmer beworben werden
Einer der größten Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapsel- oder Tablettenform darf nicht mehr damit werben, dass seine Curcumin-Kapseln gesundheitsfördernd wären. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht erstritten. Kurkuma im Allgemeinen und Curcumin-Kapseln im Besonderen […] Den Beitrag Curcumin-Kapseln dürfen nicht mehr als Entzündungshemmer beworben werden im Psoriasis-Netz weiterlesen. Ach übrigens: Mit einem Abo könntest […]
Rote-Hand-Brief: Lucentis (Ranibizumab)
Injektionslösung in einer Fertigspritze: Schwergängigkeit des Spritzenkolbens Lesen Sie weiter auf: Rote-Hand-Brief: Lucentis (Ranibizumab) Quelle: Paul-Ehrlich-Institut Titelbild/Grafik by Paul-Ehrlich-Institut | Pressemitteilungen
Keine Information über Plausibilitätsprüfung
Die KVen haben die Verpflichtung und Befugnis, die Richtigkeit der ärztlichen Abrechnung zu überprüfen. Ein Instrument ist hierbei die Plausibilitätsprüfung, bei der die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnung überwacht wird. Üblicherweise wird der Vertragsarzt über laufende Ermittlungen unterrichtet, ist doch originäres Ziel dieser Verfahren, den Arzt für fehlerhafte Abrechnungen in Regress zu nehmen. Das SG Marburg (Gerichtsbescheid v. 24.05.2017
The post Keine Information über Plausibilitätsprüfung appeared first on LEX MEDICORUM.