Ich möchte hiermit darauf aufmerksam machen, dass die Kanzlei LEX MEDICORUM die Präsenz im Web 2.0 weiter ausbaut.
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Für die Versorgung ihrer Versicherten im laufenden Jahr stellen die Krankenkassen den Krankenhäusern in Baden-Württemberg zusätzliche 320 Millionen Euro zur Verfügung – die AOK Baden-Württemberg trägt mit 144 Millionen Euro den Löwenanteil des Betrages. Insgesamt erhöhen sich damit die Finanzmittel gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent auf über 9 Milliarden Euro, die von den Krankenkassen über den sogenannten Landesbasisfallwert für den Betrieb der Krankenhäuser im Land aufgebracht werden. Die Krankenkassen und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft haben sich in gemeinsamen Verhandlungen auf die Erhöhung geeinigt: „Mit dieser deutlichen Steigerung sind die Betriebskosten der Krankenhäuser auch im Jahr 2018 vollständig finanziert und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientin-nen und Patienten sichergestellt“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg am Donnerstag (01.02.2018) in Stuttgart. Mit der Steigerung des Landesbasisfallwertes werden vollumfänglich die Personal- und die Sachkosten der Krankenhäuser im Land, ins-besondere auch in der Pflege, von den Krankenkassen getragen. Das gelte laut Hermann unisono für den zu erwartenden Kostenanstieg etwa durch Tarifsteigerungen für die Angestellten in der Pflege und im übrigen nichtärztlichen Dienst in den Kliniken. Hermann: „Die Krankenhäuser haben mit der höheren Finanzausstattung beste Voraussetzungen, sich weiterhin auch als attraktive Arbeitgeber für qualifizierte Fachkräfte zu profilieren.“ Zusatzinformationen: Der zahlbare Landesbasisfallwert mit Ausgleichen wird zum 01.02.2018 um 3,08 Prozent von 3.350,01 Euro auf 3.453,17 Euro erhöht. Auf ihm beruhen die sogenannten Fallpauschalen. Diese bilden mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankhäuser. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2017. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Das Gesundheitssystem ist derzeit im massiven Umbruch. Die Innovationsfähigkeit der Medizin und die demographische Entwicklung prägen den Wandel. Deshalb werden heute mehr und mehr Probleme der Finanzierung und der Qualität öffentlich diskutiert. Immer stärker rücken die gesundheitspolitischen Themen auch in … Read more →
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Ärzte, Pharmaunternehmen, Patienten und Krankenkassen fordern seit langem, dass das AMNOG und damit die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in der Arztpraxis ankommen müssen. „Derzeit erhalten einige Patienten neue Therapien nicht schnell genug, andere bekommen teure Präparate, die keinen Zusatznutzen haben“, so Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der Techniker Krankenkasse (TK), auf der Pharma 2016 in Frankfurt. „Wir wünschen uns daher, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss stärker in die Verordnungsentscheidung einbezogen werden.“ Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in den medizinischen Leitlinien zu berücksichtigen, würde die Ärzte bei der Therapiewahl unterstützen und gleichzeitig dem Einfluss der Pharmaindustrie auf die Leitlinien entgegenwirken. Steimle: „Der Arzt steht derzeit in einem Konflikt. Er soll die Leitlinien berücksichtigen, die aber häufig eine andere Empfehlung geben als die frühe Nutzenbewertung.“ Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen waren 2014 auf einem Rekordhoch von 33 Milliarden Euro. Im Jahr 2015 stiegen die Ausgaben erneut um etwa fünf Prozent auf circa 35 Milliarden Euro. Kostentreiber sind vor allem teure innovative Arzneimittel gegen Hepatitis-C und Kombinationstherapien gegen Krebs. Kann das Pharmaunternehmen für ein neues Präparat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen gegenüber älteren Vergleichstherapien nachweisen, darf es bislang auch keinen höheren Preis dafür nehmen. Eine Regelung an der auf keinen Fall gerüttelt werden sollte. Denn eine Lockerung dieses Preisankers würde zu weiteren Mehrausgaben der Krankenkassen führen. „Diese werden sich wahrscheinlich auch in einem höheren Beitragssatz widerspiegeln“, so Steimle. Die TK setzt sich hingegen dafür ein, dass die Preise von Arzneimitteln, die ihren Zusatznutzen noch nicht belegen konnten, bis zum Beleg des Zusatznutzens zumindest in Teilen geheim bleiben und kommt damit der Industrie ein Stück entgegen. Ziel ist es mit Hilfe des geheimen Rabattes unnötige Marktrücknahmen zu Lasten der Patienten zu vermeiden. Denn ein öffentlicher Rabatt in Deutschland kostet die Industrie auch in anderen Ländern Geld, da sich die Preise im Ausland häufig am deutschen Markt orientieren. In Folge des niedrigen Preises nehmen die Hersteller das Präparat in Deutschland wieder vom Markt, obwohl möglicherweise bereits viele Patienten auf das neue Medikament eingestellt sind. Ein weiterer Kritikpunkt der TK: „Wir sehen keinen Sinn darin, dass die Pharmaunternehmen in den ersten zwölf Monaten den Preis für ein neues Medikament selbst festlegen dürfen und die Kassen diesen bezahlen müssen – unabhängig davon ob es später einen Zusatznutzen nachweisen kann oder nicht. Dies erhöht lediglich den Anreiz für die Hersteller bereits im ersten Jahr nach Marktzugang möglichst viel Umsatz, also große Patientenzahlen, zu generieren.“, so Steimle. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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