Kassenfinanzierung der HIV-Prophylaxe PrEP soll 2019 kommen

Nach der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fragen viele, wann die Kassenfinanzierung der HIV-Prophylaxe PrEP kommt. Wir haben beim Ministerium nachgefragt.

Bei der HIV-Prä-Expositions-Prophylaxe (kurz PrEP) nehmen HIV-negative Menschen ein HIV-Medikament, um sich vor HIV zu schützen. Für Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko soll die PrEP künftig von den Krankenkassen finanziert werden. Die Finanzierung soll die Medikamentenkosten sowie die ärztliche Beratung und Begleitung der PrEP samt der regelmäßigen Checks auf HIV, Hepatitis, andere Geschlechtskrankheiten und der Kontrolle der Nierenfunktion umfassen.

Vorhaben soll im Juli 2018 auf den Weg gehen

Das Gesetzesvorhaben zur PrEP-Kassenfinanzierung soll noch im Juli 2018 auf den Weg gebracht werden. Dies hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegenüber dem Ärzteblatt erklärt.

Bis die Kassenfinanzierung kommt, wird aber noch Zeit vergehen. Laut Pressestelle des Gesundheitsministeriums ist mit der Umsetzung „im Laufe des kommenden Jahres“ zu rechnen.

„Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren“

Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) begrüßt den Vorstoß des Gesundheitsministers und fordert eine rasche Umsetzung noch im ersten Halbjahr. „Wir brauchen die PrEP so schnell wie möglich“, sagt DAH-Geschäftsführerin Silke Klumb. „Es geht darum, dass Menschen sich nicht mit HIV infizieren – deshalb dürfen wir jetzt keine Zeit verlieren.“

Kassenfinanzierung der HIV-Prophylaxe PrEP im Gesetzgebungsverfahren

Die PrEP-Kassenfinanzierung muss den üblichen Weg der Gesetzgebung gehen. Dazu gehören zum Beispiel die Ressortabstimmung, die Beteiligung der Länder, von Verbänden und Fachleuten, ein Kabinettsbeschluss, eine Stellungnahme des Bundesrats sowie schließlich drei Lesungen im Bundestag.

Vetreter_innen von CDU/CSU, SPD, der Linken, der Grünen und der FDP im Bundestag unterstützen Spahns Vorhaben.

Kassenärztliche Bundesvereinigung und Gesetzliche Krankenversicherung regeln Leistungen und Vergütung

Im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren legen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) die „Leistungsberechtigten“ fest, das heißt, sie klären, wer als „Mensch mit erhöhtem HIV-Risiko“ gilt.

Die sogenannten Bundesmantelvertragspartner haben dann drei Monate Zeit, um den „Einheitlichen Bewertungsmaßstab“ (EBM) anzupassen. Der EBM regelt den Inhalt und die Vergütung der ärztlichen Leistungen.