Am 28. April 2018 veranstalteten wir in Berlin den Patientenkongress „Bewährte naturheilkundliche Behandlungen der Schuppenflechte“. Nach und nach berichten wir, was zu den verschiedenen Themen gesagt wurde. Dr. rer. nat. Ute Wölfle von der Uni […] Den Beitrag Welche pflanzlichen Stoffe wirken bei Schuppenflechte? im Psoriasis-Netz weiterlesen. Ach übrigens: Mit einem Abo könntest du das […]
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Glutenfreie Dominosteine
Drucken Glutenfreie Dominosteine Autor: Astrid Pfister Rezepttyp: Sonst.Gebäck Kategorie: Weihnachten Selbstgemachte glutenfreie Dominosteine Zutaten 200g Golden Sirup, 45g Zucker, 1 TL Vanillezucker, 1 Päckchen Orangenaroma 100g Butter 100g Kuvertüre 240g Schär Kuchen und Keks Mehl ½ Tl Xanthan 1 Päckchen
Bundesweit erstes Verfahren gegen elektronische Gesundheitskarte: mündliche Verhandlung am 28. Juni 2012
Bundesweit erstes Verfahren gegen elektronische Gesundheitskarte / Grauduszus: “Am 28. Juni beginnt die juristische Klärung.”
Erkrath (ots) – “Das juristische Procedere ist nunmehr gesichert”, begrüßt Martin Grauduszus, Präsident der ‘Freien Ärzteschaft’ (FÄ) die Tatsache, dass im bundesweit ersten Verfahren gegen die elektronische Gesundheitskarte das damit befasste Sozialgericht Düsseldorf nunmehr den Termin für die mündliche Verhandlung auf den 28. Juni 2012, 9.00 Uhr, festgesetzt hat.
Damit behalte der Kläger, ein Versicherter bei der in Solingen ansässigen ‘Bergischen Krankenkasse’ alle Möglichkeiten, seine Klage über zwei Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen: “Deshalb muss das Verfahren der ersten Instanz Mitte 2012 abgeschlossen werden, da nach Gesetzeslage die Krankenkassen gezwungen sind, bis Ende 2012 siebzig Prozent der Versicherten mit der neuen Gesundheitskarte auszustatten.” Der Kläger sieht durch die elektronische Gesundheitskarte seinen Datenschutz gefährdet: er fürchtet, dass sie Teil einer neuen Informationsstruktur im Gesundheitswesen ist und seine Gesundheitsdaten in diesem System gespeichert und übertragen werden.
Der Anwalt des Klägers, Jan Kuhlmann, erklärt, nach dem Gesetz sollten die Patienten “bei erster Verwendung der Karte” ihre Einwilligung oder ihren Widerspruch zur Benutzung der freiwilligen Anwendungen der neuen Karte dokumentieren – wie Einwilligung oder Widerspruch u. a. zu Notfalldaten, elektronischem Arztbrief oder zur elektronischen Gesundheitsakte. Derzeit sei es weder vorgesehen noch überhaupt technisch möglich, diese Erklärungen der Versicherten bei der ersten Verwendung der Karte abzufragen und zu dokumentieren.
Die freiwilligen Anwendungen seien derzeit nicht vorgesehen, sollen aber später eingeführt werden. “Die Einwilligung der Versicherten muss nach dem Gesetz jetzt, beim so genannten ‘Rollout’ der neuen Karte, vorgenommen werden und nicht erst zum Zeitpunkt der Einführung dieser freiwilligen Anwendungen der Karte, das aber geschehe nicht: “Auch insofern muss wegen dieses Rollout-Skandals die Karte gestoppt werden”, sagt Kuhlmann.
Vor diesem Hintergrund appelliert FÄ-Präsident Grauduszus an Kolleginnen und Kollegen, “nach Möglichkeit an dieser öffentlichen Verhandlung gegen die von uns Ärztinnen und Ärzten nicht gewollte elektronische Gesundheitskarte zahlreich teilzunehmen.”