(HANNOVER) 1996 wurde in Hannover der Niedersächsische Verein zur Förderung der Qualität im Gesundheitswesen e.V. gegründet. Die heute unter dem Namen Qualitätsinititave bekannte Organsiation will die Patientenversorgung durch die Förderung der Qualität im Gesundheitswesen verbessern, und zwar durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Projekte, z.B. bei der Zusammenarbeit zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen. Einmal im Jahr lobt die Initiative einen Preis aus, der für innovative, patientenorientierte Projekte in Niedersachsen zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten vergeben wird. So wurde z.B. das Palliativzentrum des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg für neue Wege bei der Behandlung und Begleitung sterbender Patienten ausgezeichnet. Bewerbungen um den mit 5.000 EUR dotierten Preis werden bis zum 1.Juli in der Geschäftsstelle der Qualitätsinitiative entgegengenommen. (Zi)
Related Posts
Unfreiwillige Teilzeit in der Pflege: Viele Wege führen zu mehr Vollzeit
Auf Einladung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat in Berlin das Werkstattgespräch „Fachkräftepotenziale heben“ stattgefunden. Rund 40 Experten aus ganz Deutschland, u. a. der Pflegeeinrichtungen und Kostenträger, diskutierten über die Frage, wie in der Altenpflege mehr unfreiwillige Teilzeitstellen in Vollzeitstellen umgewandelt werden können. „Pflegenotstand oder der Ruf nach Pflegekräften aus dem Ausland sind häufig gehörte Schlagworte. Aber wir wissen: In einigen Regionen wird fast 50 Prozent der Teilzeitkräfte keine Vollzeitstelle angeboten. Wir haben es hier mit unfreiwilliger Teilzeit zu tun. Das ist für unsere Pflegekräfte ein absolutes Unding. Gerade junge Menschen nach der Ausbildung müssen – sofern sie das wollen – auch die Möglichkeit haben, Vollzeit zu arbeiten. Sonst werden diese Leute der Pflege fernbleiben. Das heutige Werkstattgespräch mit seinen vielfältigen Beiträgen und Erfahrungsberichten hat hierfür wichtige Erkenntnisse geliefert“, erklärte Staatssekretär Laumann nach Abschluss des Gesprächs. Hintergrund des Werkstattgesprächs: Eine von Laumann in Auftrag gegebene Studie hatte Anfang des Jahres gezeigt, dass es vor allem in Ostdeutschland einen hohen Anteil an Pflegekräften gibt, die eigentlich eine Vollzeittätigkeit suchen, diese aber nicht finden. Vor diesem Hintergrund stellte Laumann gleich zu Beginn die Frage: „Wie passt das zum vielfach beklagten Fachkräftemangel?“ Einen wesentlichen Grund für Teilzeitbeschäftigungen sah der Großteil der Experten im Lebensrhythmus der Pflegebedürftigen und der Tagesstruktur in der Pflege: Dies führe zu Arbeitsspitzen, etwa bei der morgendlichen Grundpflege und den Mahlzeiten. Unternehmen mit einer guten Organisationsstruktur gelänge es dennoch, in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine überdurchschnittlich hohe Vollzeitquote für Pflegefachkräfte zu realisieren. Erschwert würde dies allerdings neben der körperlichen Belastung oft auch durch Defizite bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein weiterer wichtiger Hebel zur Erhöhung der Vollzeitbeschäftigung sei zudem die Vereinbarung besserer Personalschlüssel und höherer Pflegevergütungen auf Einrichtungsebene. Einrichtungen, die Einzelverhandlungen und ggf. Schiedsverfahren führten, seien hier klar im Vorteil. Laumann forderte, dass die Kosten- und Einrichtungsträger auf Landesebene auch die Möglichkeiten zur sektorenübergreifenden Beschäftigung auf den Prüfstand stellen müssten: „Die in der Pflege tätigen Unternehmen sollten gemeinsam mit den Kostenträgern neue, kreative Wege bei der Arbeits- und Aufgabenverteilung gehen. Gerade Unternehmen, die sektorenübergreifende Pflegeangebote haben, d. h. sowohl ambulant als auch teil- und vollstationär tätig sind, sollten beispielsweise die Möglichkeiten eines Gesamtversorgungsvertrages prüfen und nutzen.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
The post Unfreiwillige Teilzeit in der Pflege: Viele Wege führen zu mehr Vollzeit appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Pfeiffer und Kiefer für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt
Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer als Vorstandsvorsitzende und Gernot Kiefer als Vorstand im Amt bestätigt. Beide Vorstände sind für weitere sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2019. Mit dem Ende der laufenden Amtsperiode wird Johann-Magnus v. Stackelberg aus Altersgründen aus dem Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ausscheiden. Die Entscheidung über seine Nachfolge soll bis Ende des Jahres erfolgen. Die Amtszeit der Nachfolgerin oder des Nachfolgers von Herrn v. Stackelberg wird am 1. Juli 2019 beginnen. Dazu erklären die beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens: „Wir sind froh, dass wir Frau Dr. Pfeiffer und Herrn Kiefer für eine weitere Amtszeit gewinnen konnten. Gleichzeitig freuen wir uns darauf, die Zusammenarbeit mit Herrn v. Stackelberg noch ein Jahr fortsetzen zu können, bevor er in den verdienten Ruhestand geht.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
The post Pfeiffer und Kiefer für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt appeared first on Healthcare Netzwerk.
Gröhe: Pflegekräfte sind tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung
Der Internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unsere Pflegekräfte setzen sich in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause tagtäglich unermüdlich für Menschen ein, die Hilfe benötigen. Pflegerinnen und Pfleger sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung. Dafür verdienen sie Anerkennung und Dank, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Deshalb haben wir die Voraussetzungen geschaffen, damit Krankenhäuser mehr Personal am Krankenbett beschäftigen können, die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen angepasst wird, mehr Betreuungskräfte eingestellt werden und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wichtig ist jetzt, dass die Verantwortlichen in den Bundesländern, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Verbesserungen schnell umsetzen, damit sie den Pflegekräften zugutekommen.“ Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, fordert mehr Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte in Deutschland. „Die Pflege ist ein anspruchsvoller und komplexer Beruf. Unsere Pflegekräfte verfügen über ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Professionalität. Gleichzeitig braucht es viel Empathie, um Patienten und Pflegebedürftige ihren Bedürfnissen entsprechend zu versorgen. Gerade der Tag der Pflege sollte daher ein Tag des ganz besonderen Dankes für dieses Engagement sein“. Neue Umfrage: Hohe Anerkennung für Pflegende – Zustimmung zu neuen Pflegeleistungen Die große Mehrheit der Bevölkerung (95 Prozent) hält den Pflegeberuf für einen fachlich anspruchsvollen Beruf mit Zukunft, 98 Prozent sind der Meinung, dass Pflegende mehr Anerkennung für ihre Arbeit erhalten sollten. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage von Infratest dimap 2016. Die große Mehrheit der Bevölkerung hält zudem die Leistungsverbesserungen, die in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht wurden, für wichtig und richtig: 97 Prozent finden es richtig, Angehörige bei der Pflege zu Hause weiter zu entlasten, damit sie die Pflege und ihren Alltag vereinbaren können. Seit dem 1. Januar 2015 können Unterstützungsleistungen, wie z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege besser in Anspruch genommen werden. 66 Prozent der Bevölkerung halten es zudem für wichtig, dass demenziell Erkrankte künftig einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Personalausstattung muss angepasst werden Ab dem 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Damit kann besser erfasst werden, was Pflegebedürftige noch selbst können und wo sie Hilfe benötigen – unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder an körperlichen Einschränkungen leiden. Demenziell Erkrankte erhalten dadurch erstmals gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Gleichzeitig setzt die Hilfe künftig deutlich früher an: In den nächsten Jahren werden bis zu 500.000 Menschen zusätzlich erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Auch die Situation in den Pflegeeinrichtungen wird sich verbessern: Bis Herbst 2016 müssen neue Pflegesätze vereinbart und damit auch die Personalausstattung in den Einrichtungen überprüft und an den Bedarf angepasst werden. Dadurch können die Verantwortlichen auf Landesebene und die Pflegeeinrichtungen für nachhaltige Verbesserungen in der Personalsituation sorgen. Zudem wird die Pflege-Selbstverwaltung gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftliches Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben. Tariflöhne müssen refinanziert werden Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn abgesichert: Es wurde gesetzlich klargestellt, dass die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen durch die Kostenträger refinanziert werden müssen. Pflegeeinrichtungen müssen dazu nachweisen, dass sie ihren Pflegekräften auch tatsächlich Tariflöhne bezahlen. Die Vereinbarung von Tariflöhnen erfolgt durch die Tarifvertragsparteien. Um Lohndumping zu verhindern, wird der 2010 eingeführte Pflege-Mindestlohn zudem zum 1. Januar 2017 angehoben. Bürokratieabbau schafft mehr Zeit für die Pflege Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflege haben und nicht durch unnötige Formulare belastet werden, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen beim Bürokratieabbau. Mit dem Projekt Ein-STEP des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, werden Pflegeeinrichtungen unterstützt, die Pflegedokumentation in der Praxis effizienter zu gestalten, ohne fachliche Standards zu vernachlässigen oder Haftungsrisiken zu erzeugen. Bislang haben sich mehr als 9.200 Pflegeeinrichtungen für eine Umstellung auf das neue Modell entschieden. Das Bundesgesundheitsministerium hat zudem gesetzlich klargestellt, dass die Zeiteinsparungen durch das neue Dokumentationsmodell tatsächlich den Pflegekräften und damit den Pflegebedürftigen zugutekommen und nicht für Personaleinsparungen oder Einsparungen bei den Kostenträgern missbraucht werden dürfen. Zusätzliche Betreuungskräfte verbessern den Pflegealltag Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen auf bis zu 45.000 nahezu verdoppelt werden kann. Zusätzliche Betreuungskräfte unterstützen die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte, indem sie mit Pflegebedürftigen beispielsweise spazieren gehen, malen und basteln, Bewegungsübungen machen, gemeinsam lesen, spielen, in den Gottesdienst gehen oder einfach nur da sind und zuhören. Dadurch tragen sie dazu bei, den Pflegealltag spürbar zu verbessern. Das bestätigt auch eine Studie, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt wurde. Dabei gaben die Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen an, dass sich die Betreuungsangebote bei der großen Mehrheit der Heimbewohner positiv auswirken, etwa in Form von höherer Zufriedenheit, besserer Stimmungslage oder Verminderung der inneren Unruhe. Allein für das Jahr 2015 wurden etwa 12.000 neuen Stellen für zusätzliche Betreuungskräfte geschaffen, außerdem wurde die Stundenzahl vieler Teilzeitkräfte aufgestockt. Zum 31. Dezember 2015 haben deutlich über 95 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen und über 60 Prozent der teilstationären Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt. Die Berufsausbildung wird modernisiert und für die Auszubildenden kostenfrei Mit insgesamt mehr als 137.000 Auszubildenden in der Krankenpflege (64.022), Kinderkrankenpflege (6.928) und Altenpflege (66.285) gab es auch im Schuljahr 2014/2015 einen Ausbildungsrekord. Wir werden aber in Zukunft noch mehr Pflegekräfte brauchen, deshalb soll auch die Pflegeausbildung modernisiert und attraktiver gestaltet werden. Der Entwurf für ein neues Pflegeb
erufsgesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Die Ausbildungen in der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege sollen zu einer gemeinsamen Ausbildung mit Schwerpunktsetzung weiterentwickelt werden. Denn Pflegekräfte müssen in Pflegeeinrichtungen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung demenziell Erkrankter. Mit der neuen Pflegeausbildung werden Pflegekräfte besser auf diese veränderten Anforderungen in der Pflege vorbereitet. Außerdem erhalten Pflegekräfte mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Das Schulgeld wird abgeschafft, stattdessen wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird erstmals eine bundesgesetzliche […]
The post Gröhe: Pflegekräfte sind tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung appeared first on Healthcare Netzwerk.