Der AOK-Bundesverband kritisiert von der Koalition geplante nachträgliche Änderungen beim Mengenabschlag für Krankenhäuser. Wenn der sogenannte Fixkostendegressionsabschlag (FDA) auf Bundesebene zu niedrig angesetzt werde, würden damit Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) ausgehebelt. „Die Pläne der Koalition gefährden das Ziel einer effektiven Mengensteuerung“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Bei den Kliniken würden ökonomische Anreize für immer mehr und medizinisch teilweise unnötige Operationen vergrößert.“ Zudem dürfe ein bundesweiter Abschlagswert im Vergleich zu den bisherigen Regelungen nicht zu Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen führen. „Diese Ausgabenneutralität ist Wille des Gesetzgebers und im Krankenhausstrukturgesetz so festgeschrieben worden. Darauf müssen wir uns verlassen können“, betont der Verbandschef. Wenn ein FDA unterhalb von 65 Prozent festgesetzt würde, entstünden für die Beitragszahler Mehrausgaben im dreistelligen Millionenbereich. Vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass die Koalition auf Druck der Krankenhaus-Verbände Regelungen des KHSG aufweichen will. Es geht darum, dass Kliniken, die mehr Leistungen erbringen als im Vorjahr, ab 2017 einen Abschlag für alle abgerechneten Mehrleistungen in Kauf nehmen müssen. Die Höhe dieses Fixkostendegressionsabschlags sollte laut KHSG eigentlich auf der Landesebene zwischen Krankenkassen und Landes-Krankenhausgesellschaften vereinbart werden. Dazu laufen Verhandlungen in den Ländern; auch Schiedsverfahren sind bereits vorbereitet und terminiert worden. Nun plant die Koalition auf Druck der Krankenhausseite jedoch die Einführung eines bundesweit einheitlichen FDA. „Die Selbstverwaltung hat das komplexe Gesetz bisher Zug um Zug umgesetzt“, so Litsch. „Wenn jetzt im laufenden Verfahren die Rechtsgrundlage für einzelne Regelungen geändert wird, müssen bereits verhandelte Lösungen wieder in Frage gestellt werden.“ Das Ganze sei „schon wieder ein Einknicken vor der Krankenhauslobby, um im Wahljahr Ruhe an dieser Front zu haben“, kritisiert er. „Ohne Not wird das KHSG-Paket wieder aufgeschnürt, um den Krankenhäusern auf Kosten der Beitragszahler finanzielle Vorteile zu verschaffen. Und das, obwohl durch die Krankenhausreform ohnehin schon über zehn Milliarden Euro extra in die Kassen der Kliniken fließen.“ Mit dem Fixkostendegressionsabschlag werden die betriebswirtschaftlichen Vorteile berücksichtigt, die Kliniken bei zusätzlichen medizinischen Eingriffen haben – vor allem, weil sie hierfür in der Regel keine zusätzlichen Ärzte oder Pflegekräfte beschäftigen müssen, sondern nur zusätzliche Sachkosten haben. Der FDA sorgt dafür, dass eine Klinik tatsächlich nur diese Extra-Kosten erstattet bekommt. Auf diese Weise soll bei Operationen, die besonders „mengenanfällig“ sind, eine bessere Steuerung erreicht werden. Auch im Sinne des Patientenschutzes sollen unerwünschte Leistungsausweitungen der Kliniken vermieden werden.
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