Zonisamid AL 50 mg 28 Hartkapseln Ch.-B.: 91604 Zonisamid AL 100 mg 196 Hartkapseln Ch.-B.: 91002A Lesen Sie weiter auf: Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker / Chargenrückruf: Zonisamid AL 50 mg, 28 Hartkapseln, Zonisamid AL 100 mg, 196 Hartkapseln Quelle: DAZonline Titelbild/Grafik by DAZonline | Deutsche Apotheker Zeitung
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Eine typische Facharztfrage ist die Bestimmung des Blutungsalters im MRT.
Die unterschiedlichen Signalstärken beruhen auf der Umwandlung von
Oxy- über,Desoxy- über,Methämoglobin zuHämosiderin
Zur Darstellung von Blutungen benötigt man eine T2*…
Nicht noch ein Lerntag!? Prokrastinationsscheiße Tag 2
Ausgeschlafen? Dann kann es ja weitergehen! Getreu dem Motto “Medlife, Sadlife” wird hier auch heute den ganzen Tag gelernt. Prokrastinationsscheiße, mein alter Freund! Hier sind doch sicher noch einige, die wieder mitmachen wollen, oder? Ich weiß von mindestens zwei Leserinnen, dass sie auch heute an unserer interdisziplinären virtuellen Lerngruppe teilnehmen wollen. Und natürlich muss der […]
KBV fordert von den Kassen öffentliche Richtigstellung zur Einführung der eGK
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte verkündet, dass ab dem 1. Januar 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) statt der Krankenversichertenkarten (KVK) gilt. Darin sieht die KBV eine Fehlinformation der Öffentlichkeit. „Die Irritation zur Gültigkeit der KVK hat sich bisher nicht gelegt. Die öffentliche Berichterstattung ist noch immer von der Fehlinformation der Kassen vom 1. Oktober 2013, nach welcher die KVK zum Jahresende 2013 ihre Gültigkeit verlören, geprägt“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Er gehe davon aus, dass der GKV-Spitzenverband die Irritationen öffentlich durch eine entsprechende Richtigstellung beseitigen werde. Die alte KVK sei auch nach dem 1. Januar 2014 gültig – und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist. (facharzt.de, 29. Oktober)