(HAMBURG) Heute geht es in Hamburg erstmals um den Zukunftsmarkt Pflege – das ist zumindest die Botschaft, die von der Messe Let’s Care in Hamburg-Schnelsen ausgeht. Die Zeit dafür scheint gekommen: kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über Gesundheit gesprochen wird. Experten sehen im Wirtschaftsbereich “Gesundheit” gar Potenziale für den Arbeitsmarkt. Welche Perspektiven sich im Gesundheits- und Sozialwesen eröffnen zeigt die Messe Let’s Care heute und morgen in der Messehalle Hamburg-Schnelsen. Informiert wird über das Arbeitsfeld und die Entwicklungsmöglichkeiten in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen. Mit dem Angebot wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in einer vom demografischen Wandel geprägten Gesellschaft gerade in diesen Fachberufen mit einem Mangel zu rechnen ist. An der Veranstaltung ist der DBfK Nordwest beteiligt, der eine Reihe von Vorträgen beisteuert – und mit einem Stand vertreten ist. Aber das nur am Rande. (Zi)
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Christoph Lohfert Stiftung lobt Lohfert-Preis 2018 aus
Kulturwandel im Krankenhaus: Multidimensionale Konzepte zur Verbesserung der (Patienten-)Sicherheitskultur – so lautet das Ausschreibungsthema für den Lohfert-Preis 2018. Die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Cornelia Prüfer-Storcks, übernimmt die Schirmherrschaft für den mit 20.000 Euro dotierten Förderpreis. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2018. Der Lohfert-Preis prämiert im Jahr 2018 erneut praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den stationären Patienten im Krankenhaus, seine Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt rücken. Gesucht werden Konzepte und Projekte, die bereits in der Medizin implementiert sind. Das Konzept soll grundlegend neue Ansätze und patientenorientierte, qualitätsverbessernde Impulse beinhalten. Sicherheitskultur spielt zentrale Rolle bei Patientenversorgung Kulturwandel zur Verbesserung der Sicherheitskultur zielt darauf ab, erwünschte sicherheitsbezogene Grundmuster, geteilte Werte, Überzeugungen und Handlungsweisen bei den Mitarbeitern zu fördern und zu verankern. Der Lohfert-Preis 2018 prämiert Konzepte, die durch multidimensionale Ansätze zum Kulturwandel in Krankenhäusern beitragen. Sie sollen die nachhaltige Verbesserung der (Patienten-) Sicherheitskultur in einzelnen Fachabteilungen oder der gesamten Einrichtung fördern. Bewerbungskriterien Bewerben können sich alle Teilnehmer der stationären Krankenversorgung im deutschsprachigen Raum sowie Management- und Beratungsgesellschaften, Krankenkassen oder sonstige Experten. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache verfasst und online eingereicht werden. Eine hochrangig besetzte Jury mit namhaften Akteuren aus dem Gesundheitswesen entscheidet über die Vergabe des Preises. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2018. Bewerbungen werden ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.christophlohfert-stiftung.de angenommen. Informationen und Bewerbungsunterlagen finden sich ebenfalls dort. Die Christoph Lohfert Stiftung verleiht den Lohfert-Preis 2018 am 19. September 2018 im Rahmen des 14. Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg. Pressemitteilung der Christoph Lohfert Stiftung
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G-BA: 16 Reformvorschläge
Die von der Stiftung Münch im September 2016 eingesetzte Reformkommission hat heute ihre Vorschläge zu einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgelegt. Das 16 Punkte umfassende Papier zielt darauf ab, die Entscheidungen des Selbstverwaltungsorgans des deutschen Gesundheitssystems stärker am Gemeinwohl auszurichten und die medizinische Versorgung besser für dringend benötigte Innovationen zu öffnen. Demnach wird das Plenum des G-BA neu organisiert: weiterhin gehören ihm 15 ehrenamtliche Mitglieder aus dem Kreis der Leistungserbringer, Kassen und Patienten an, allerdings ohne Stimmrecht. Die Zahl der stimmberechtigten Unparteiischen wird von drei auf neun erhöht und deren Stellung deutlich gestärkt. Sie werden für die Dauer von neun Jahren gewählt (sechs von den Trägerorganisationen (DKG, KBV, KZBV, GKV) und drei durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages). Dies stärkt die Gemeinwohlorientierung und die demokratische Legitimation, ohne das bewährte System der Selbstverwaltung aufzugeben. Um Innovationen zu fördern, sollen zudem verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte geschaffen und die Bewertung der wissenschaftlichen Evaluation in Streitfällen durch eine unabhängige Methodenschiedsstelle beurteilt werden. „Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten,“ betont Professor Ferdinand Wollenschläger, Mitglied der Reformkommission. Eine deutlichere Ausrichtung am Gemeinwohl und besseren Zugang zum Gesundheitssystem für Innovatoren – das will die Reformkommission durch einen Umbau der G-BA-Strukturen erreichen. Zentraler Ansatzpunkt dafür ist die Neuordnung des beschlussfassenden Plenums, dem bislang 13 stimmberechtigte Personen angehören: drei hauptamtliche, unparteiische Mitglieder sowie jeweils fünf Vertreter der Krankenkassen und der Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte); Patientenvertreter haben im Plenum lediglich ein Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Im Modell der Reformkommission werden die Rolle und die Stellung der hauptamtlichen und unabhängigen Mitglieder deutlich gestärkt, indem ihre Zahl von drei auf neun verdreifacht und ihre Amtszeit von sechs auf neun Jahre verlängert wird. Die zehn ehrenamtlichen Vertreter der Kassen und Leistungserbringer verlieren ihr Stimmrecht und werden den fünf ehrenamtlichen Patientenvertretern im Plenum insoweit gelichgestellt. Die institutionalisierte Berücksichtigung der Interessen von Patienten, Innovatoren und anderen sowie die demokratische Legitimation wird im reformierten G-BA dadurch verbessert werden, dass drei der Unparteiischen vom Gesundheitsausschuss des Bundestags gewählt werden; die anderen sechs werden von den Trägerorganisationen DKG, KBV, KZBV, GKV gewählt. Neben weiteren Vorschlägen u.a. zur Karenzzeit der hauptamtlichen und unparteiischen Plenumsmitglieder plädiert die Reformkommission für eine ähnlich modifizierte Besetzung der Unterausschüsse des G-BA. Zusätzlich schlägt die Reformkommission vor, dass Außenstehende, die sich als wichtige Innovatoren für das Gesundheitssystem erweisen könnten, verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte erhalten. Dies soll vor allem dadurch geschehen, dass sie wesentlich früher als bislang in die Entscheidungsprozesse des G-BA eingebunden werden. „Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Start-Ups, die für mögliche Innovationen besonders vielversprechend sind, kann das aufwändige Antragsverfahren eine hohe Marktzutrittshürde darstellen“, schreibt die Kommission und empfiehlt zu prüfen, das Beratungsrecht zu einem serviceorientierten Beratungsangebot auszubauen. Schließlich regen die Mitglieder der Reformkommission an, bei der Auswahl des Designs von Studien, mit denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erprobt werden, regelmäßig wissenschaftliche Evaluationen durch externe Wissenschaftler vorzunehmen und für Streitfälle eine unabhängige Methodenschiedsstelle einzurichten. „Das führt zu mehr Objektivität und Transparenz und stellt sicher, dass sich die Entscheidungen des G-BA an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren“, sagt Kommissionsmitglied Professor Stephan Hartmann. „Der G-BA ist zu Recht oft als strukturkonservativ kritisiert worden und sollte sich nun nicht Ideen verschließen, wie Defizite seiner überkommenen Entscheidungsstrukturen behoben werden können“, sagt Professor Justus Haucap, der sowohl der Reformkommission angehörte als auch die vorangegangene Studie verantwortete. Das Modell der historisch gewachsenen Selbstverwaltung habe sich prinzipiell bewährt und solle auch wegen der darin vertretenen Sachkenntnis nicht aufgegeben werden, argumentieren die Mitglieder der Kommission. Dennoch stehe eine Reform an, um berechtigte Interessen von „Außenstehenden“ besser zu berücksichtigen und die unabhängigen Kräfte in der Selbstverwaltung deutlich zu stärken. Kommissionsmitglied Ferdinand Wollenschläger: „Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten.“ Die Reformkommission G-BA wurde im September 2016 von der Stiftung Münch eingesetzt. Ihr gehören der Wettbewerbsökonom Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und der Jurist Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger (Universität Augsburg) an sowie der Wissenschaftstheoretiker Prof. Dr. Stephan Hartmann (LMU München). Ihr Reformkonzept baut auf einer ebenfalls von der Stiftung Münch initiierten Studie auf, die im Herbst 2016 vorgestellt wurde. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der G-BA bei seinen Entscheidungen legitime Interessen von Patienten und potenziellen neuen Leistungserbringern vielfach ausschließe, worunter Gemeinwohlorientierung und Innovationsoffenheit des Gesundheitssystems litten. Die Studie spricht vom „Kuhhandel“ innerhalb des herrschenden Systems zwischen Krankenkassen einerseits und etablierten Leistungserbringern andererseits zu Lasten außenstehender Dritter wie Patienten und neuer Wettbewerber, die nicht oder nicht ausreichend in die Entscheidungen eingebunden seien. Auch die demokratische Legitimation des G-BA wird von vielen Seiten und seit vielen Jahren zunehmend kritisch beurteilt. Pressemitteilung der Stiftung Münch
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TI-Installationen: Mehrwert durch Freischaltung des eArztbriefes
Mit dem Angebot, die Funktionen für den KV-Connect-Arztbrief im Rahmen der Installation der Telematikinfrastruktur (TI) freizuschalten, unterstützen die im Bundesverband für Gesundheits-IT – bvitg e. V. organisierten Praxissoftware-Anbieter das TI-Projekt und bieten den Ärztinnen und Ärzten so einen echten Mehrwert von Anbeginn. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben finden aktuell die ersten Installationen der TI-Komponenten statt und ermöglichen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Anwendung. Jedoch wünschen sich die Arztpraxen eHealth-Anwendungen mit einem echten Mehrwert für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. TI-Anwendungen mit tatsächlich medizinischem oder organisatorischem Nutzen für die Praxen sind für die TI zwar konzipiert, werden jedoch erst später installiert. Um die Anbindung an die TI zu fördern und für die niedergelassenen Ärzte von Anbeginn einen echten Mehrwert für ihren ärztlichen Alltag zu schaffen, bieten die im bvitg organisierten Praxissoftware-Anbieter ihren Anwenderinnen und Anwendern an, bei der Installation der TI-Komponenten gleichzeitig die Einrichtung des Zuganges der Praxis in das Sichere Netz der KVen (SNK) zu übernehmen, sofern dies im jeweiligen KV-Bezirk technisch und organisatorisch möglich ist. Des Weiteren können mit der Freischaltung des eArztbrief-Moduls die Praxen auf Wunsch sofort nach Anschluss an die TI den KV-Connect-Arztbrief nutzen und elektronisch mit ihren Kolleginnen und Kollegen kommunizieren, ohne vorher einen weiteren Vertrag mit einem SNK-Provider abschließen zu müssen. Dabei bieten die Praxissoftware-Anbieter je nach herstellerbezogenem Lizenzmodell individuelle Einstiegsangebote für die Nutzung des KV-Connect-Arztbriefes an. Mit der Installation des TI-Anschlusses erhält die Praxis so mit dem KV-Connect-Arztbrief eine für sie nützliche Anwendung. „Die Anbieter der Gesundheits-IT schaffen damit für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einen echten Mehrwert und einen weiteren Anreiz, sich rasch an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Der bvitg würde es dabei begrüßen, wenn die KVen diese Aktion ihrerseits mit Unterstützungsleistungen für den Anschluss der Praxen an den KV-Connect-Arztbrief begleiten. Im Hinblick auf die Marktsituation empfehlen wir zudem, auch über eine Neuverhandlung der Finanzierungsvereinbarung nachzudenken“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. Zur Erinnerung: Bis zum 31. Dezember 2018 sollen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Sind sie das nicht, wird den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Zahnärzten die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent gekürzt, bis sie die Prüfung mittels VSDM durchführen können. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V.
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