Immer wieder toll, die Tollitäten des Täuschlands… NRW- Wahlen mit unbestimmten, dennoch vorhersehbarem Ausgang einer skandalös mangelhaften Wahlbeteiligung (ja, solche BürgerInnen verdienen denn auch keine Demokratie – leisten die Nicht-WählerInnen doch der Demokratur weiteren Vorschub – Leute, anderswo in der Welt riskieren Menschen ihr Leben, um wählen zu dürfern!), Kind Lena wird zur National-Ikone, gar […]
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„Auf den Punkt gebracht“ – 10 Fragen an Dr. med. Ellis E. Huber
In der Rubrik „Auf den Punkt gebracht“ auf LOHMANNblog stellen wir Ihnen in lockerer Folge Köpfe der Gesundheitswirtschaft vor. Heute: Dr. med Ellis E. Huber 1980 und 1981 trat er als Initiator der Gesundheitstage in Berlin und Hamburg auf die öffentliche Bühne. Und da ist er bis heute geblieben – unangepasst und eindeutig. Zunächst Gesundheitsstadtrat … Weiterlesen →
Berufungsverfahren gegen den Landkreis Calw vom Oberlandesgericht abgewiesen
Der BDPK hatte gegen den Landkreis Calw auf Unterlassung der rechtswidrigen Subventionen für die Kreiskliniken Calw GmbH geklagt. Die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz ist heute vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen worden, die Begründung des Urteils ist noch nicht bekannt. Der BDPK hält die Entscheidung des Oberlandesgerichts für falsch. Krankenhäuser in privater, kirchlicher und kommunaler Trägerschaft haben den gleichen Versorgungsauftrag. Nur die kommunalen Kliniken erhalten jedoch zusätzliche Subventionen aus Steuermitteln. Das stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar und verstößt gegen das Europäische Beihilferecht. Kein Patient im Landkreis Calw hat einen zusätzlichen Nutzen durch diese rechtswidrigen Subventionen. Das Steuergeld gleicht lediglich die Verluste der kommunalen Klinik aus, ohne dass die Ursachen beseitigt werden. Ein vom Landkreis Calw in Auftrag gegebenes Gutachten identifiziert als Ursache der Verluste fehlende Patienten: rund 2/3 der Einwohner des Landkreises lassen sich in den 18 umliegenden Krankenhäusern behandeln. Mit den Steuergeldern werden alle zu Verlierern: Die Steuerzahler, deren Geld lediglich für den Verlustausgleich verwendet wird, ohne dass Bürger und Patienten dadurch zukünftig besser medizinisch versorgt werden und die Kreiskliniken Calw, weil die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen nicht mit dem nötigen Nachdruck umgesetzt werden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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Bessere Versorgung von Diabetikern: BARMER und Deutscher Apothekerverband schließen neuen Vertrag
Die BARMER und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben neue Regeln für die Versorgung von Diabetikern mit Hilfen zur Blutzuckerbestimmung vereinbart. Bei der Versorgung mit Blutzuckermessgeräten entfallen ab sofort unnötige Wartezeiten. Möglich wird dies durch einen innovativen Vertrag der BARMER mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV), der am 1. März 2017 in Kraft tritt. „Diabetiker bekommen in der Apotheke ab sofort bestimmte Blutzuckermessgeräte auch ohne Einreichen eines Kostenvoranschlages. Das erspart ihnen Wartezeiten und baut unnötige Bürokratie ab“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER. Vertrag mit Vorbildcharakter „Der Vertrag mit der BARMER hat für uns Vorbildcharakter in der Versorgung von Diabetikern mit Blutzuckerteststreifen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes. „Von der Vereinbarung profitieren alle Beteiligten. Die Apotheken sind vor Preissteigerungen durch die Hersteller geschützt und haben Planungssicherheit, während die Krankenkasse einen effizienteren Mitteleinsatz hat.“ Entscheidend sei aber der Patientennutzen. „Die gut eingestellten Patienten müssen sich keine Sorgen machen, denn sie werden wie bisher weiterversorgt“, sagt DAV-Vorsitzender Becker: „Wer auf neue Teststreifen eingestellt wird, hat nun zusätzlich die Wahl, das Messgerät sofort mit den Teststreifen mitzunehmen.“ Hochwertige und wirtschaftliche Versorgung mit Teststreifen Über den Vertrag haben Diabetiker der BARMER weiterhin Zugriff auf alle am Markt befindlichen Teststreifen. Er beinhaltet zusätzlich zu den bereits bestehenden Preisgruppen eine dritte Gruppe für besonders wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Teststreifen. In der dritten Preisgruppe befinden sich bereits 88 Blutzuckerteststreifen, darunter von führenden Herstellern. Der Vertrag soll dafür sorgen, dass die Umstellung von Patienten auf neue Teststreifen so reibungslos wie möglich verläuft. Zentraler Bestandteil ist dabei die umfassende Beratung durch den Apotheker, wenn der Diabetiker ein neues, gleichwertiges Messgerät mit alternativen Teststreifen erhält. Pressemitteilung der BARMER
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