Freund Ludger Freese hatte mal wieder eine gute Idee: in seinem soeben veröffentlichen Blogpost bedankt er sich bei den Top-Referrern zu seinem “Essen kommen” Blog. Diesem Beispiel folge ich gerne: Das Doc Blog hatte im April 30.000 Besucher (veritable Leser >3min) mit 112.000 Seitenaufrufen. (auch ich habe, wie Ludger, Suchmaschinen wie google, yahoo etc. ausgeklammert) […]
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AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Hausbesuche leichter gemacht – das 500. VERAHmobil ist gestartet
Das VERAHmobil ist ein voller Erfolg. Heute wurde im Freiburger Autohaus Gehlert bereits das 500. VERAHmobil in Baden-Württemberg ausgeliefert. Der innovative Service kann von allen Hausärzten genutzt werden, die am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen und eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) einsetzen. Sie führen häufig Hausbesuche bei chronisch kranken Patienten durch und entlasten den Hausarzt so wirkungsvoll. Mit dem bundesweit ersten Hausarztvertrag von AOK Baden-Württemberg, baden-württembergischen Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg sowie den daran angeschlossenen Facharztverträgen wurden seit 2008 systematisch neue Strukturen geschaffen, um die ambulante Patientenversorgung zu verbessern und dauerhaft zu sichern. Das VERAHmobil ist ein Gemeinschaftsprojekt der drei Vertragspartner zur Verbesserung der Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Bereits seit Mai 2013 können Hausärzte, die im AOK-Vertrag eine VERAH einsetzen, einen Kleinwagen zu besonders günstigen Konditionen leasen. Seit Ende 2015 gibt es auch elektro- oder erdgasangetriebene Fahrzeuge im Angebot. Für erstere gilt seit August auch die von der Bundesregierung verabschiedete Prämie von 4.000 Euro. Für die Balinger Gemeinschaftspraxis Hausser nahm jetzt die VERAH Tanja Heldt den Schlüssel für das 500. VERAHmobil entgegen: „Ich halte das für eine sehr gute Idee, weil es eine Aufwertung unserer Arbeit und zusätzliche Motivation für die VERAH darstellt. Außerdem kann ich jetzt zu Hausbesuchen fahren ohne mein privates Auto nutzen zu müssen.“ Die VERAH übernimmt in Abstimmung mit dem Hausarzt patientennahe Tätigkeiten, unter anderem Hausbesuche, Medikamenten- oder Wundmanagement. „Das VERAHmobil kommt bei Ärzten und Patienten gleichermaßen gut an“, so Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. „Gerade durch die Übernahme von Routinehausbesuchen erfahren wir eine spürbare zeitliche Entlastung durch die VERAH und die Besuche werden mittlerweile von den meisten Patienten voll akzeptiert“. Das bestätigt auch Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, in dessen Praxis das VERAHmobil bereits seit über fünf Jahren im Einsatz ist: „Unsere chronisch kranken und älteren Patienten können so noch besser versorgt werden, und bei diesen Patienten wird das VERAHmobil sehr positiv wahrgenommen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Gute Patientenversorgung nur mit zukunftsfähigen Konzepten!
Der BDPK teilt das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD formulierte Leitbild der Patientenorientierung. Positiv ist die Zusage von Investitionsmitteln für Umstrukturierungen, neue Technologien und für Digitalisierung in Krankenhäusern. Dazu gehört auch die geplante Förderung arbeitsteiliger Prozesse durch die Etablierung neuer Berufsbilder in der stationären Patientenversorgung. Das befähigt Kliniken dazu, gute Patientenversorgung zu organisieren und ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. Personaluntergrenzen sind keine Lösung Erhebliche Folgeprobleme sieht der Verband mit der Festlegung von abteilungsbezogenen Personaluntergrenzen für die Pflege auf die Kliniken und ihre Patienten zukommen: Wenn in allen Pflegeheimen und Krankenhäusern starre Personalvorgaben eingeführt werden, besteht die Gefahr, dass wegen Fachkräftemangels Krankenhausbetten und Pflegeplätze in Pflegeheimen wegfallen. Wartelisten und Unterversorgung wären die Folge. Der Bedarf an pflegerischem Personal lässt sich nicht zentral für alle Krankenhäuser definieren, sondern ergibt sich unter anderem aus den Versorgungsbedürfnissen der Patienten des einzelnen Hauses. Moderne Patientenversorgung erfolgt wegen der Mulitmorbidität der Patienten zunehmend interdisziplinär und abteilungsübergreifend. Außerdem bestehen viele neue Berufsbilder, die in die Patientenversorgung eingebunden sind, die sich dem klassischen Pflege- und Arztberuf nicht eindeutig zuordnen lassen. Zusätzliche Bürokratie durch MDK-Prüfungen halten Pflegekräfte und Ärzte vom Patienten fern. „Besser wäre es, pflegerelevante Qualitätsindikatoren (Häufigkeit Dekubitus, nosokomiale Infektionen, Komplikationsraten) und Patientenzufriedenheit konsequent zu messen und zu veröffentlichen. Das schafft die Grundlage, Pflegepersonal sinnvoll einzusetzen. Eine solche Herangehensweise wäre weitaus konstruktiver und sinnvoller, als sich mit dem Zählen von Köpfen zu beschäftigen,“ sagt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Krankenhausbehandlung ist Teamarbeit! Rückwärtsgewandt ist die Entscheidung, das DRG-System bei den Personalkosten für Pflege außer Kraft zu setzen. „Damit werden Pflegekräfte willkürlich aus der organisatorischen Einheit Krankenhaus gehoben. Das heißt auch, dass Krankenhäuser für ca. ein Drittel ihrer Personalkosten, die sie für die Pflege aufwenden, zur Selbstkostendeckung zurückkehren,“ kritisiert Thomas Bublitz. Bestehende Organisationsstrukturen werden konserviert, Arbeitsteilung verhindert und Anreize für organisatorische Weiterentwicklung verschwinden. Um eine Vision der medizinischen Versorgung der Zukunft zu entwickeln, benötigen Krankenhäuser organisatorische und finanzielle Hilfestellungen. Eine Expertenkommission auf Bundesebene sollte Vorschläge zur Organisation des Krankenhauses der Zukunft erarbeiten. Handlungsbedarf gibt es vor allem bei der Verbesserung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und dem Einsatz der Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung bei Diagnostik und leitliniengerechter Behandlung. Sehr sinnvoll ist die Intention der Koalitionäre, die rehabilitative Versorgung der pflegenden Angehörigen zu verbessern und den Ärzten die Direktverordnung von Rehabilitationsleistungen zu erlauben. Das allein reicht nicht. Der wachsenden Zahl von Pflege abhängigen Menschen, kann nur mit Rehabilitation begegnet werden. Deshalb ist die Direktverordnung für alle Patienten der GKV notwendig. Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Privatkliniken e.V.
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eGK: Sanktionen müssen den Verursacher treffen
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende GKV-Spitzenverbandes begrüßte im Gespräch mit der dpa das e-Health-Gesetz, forderte bei der Umsetzung allerdings mehr Mitsprache der gesetzlichen Krankenkassen. “Eigentlich müsste bei dem ganzen Projekt gelten: Die Kassen, und damit die Beitragszahler, sind diejenigen, die bezahlen, also sind sie auch diejenigen, die bestimmen”, sagte Pfeiffer. “Das ist aber weder nach der bisherigen noch nach der neuen Gesetzeslage der Fall.” Pfeiffer kritisierte, dass durch die zeitlichen Vorgaben die Kassen zusätzlich unter Druck gesetzt würden. Die Fristen müssten sowohl mit den derzeitigen technischen Möglichkeiten der Industrie als auch mit den zeitaufwendigen Sicherheitsüberprüfungen durch die Datenschützer abgeglichen werden. “Die Lieferungen sind noch nicht so, dass wir sagen könnten, das klappt alles wunderbar. Sanktionen müssen den Verursacher treffen, und das sind die Kassen beileibe nicht.” Darüber hinaus dürfe es keine unsichereren Parallelnetze geben. Das jetzt geplante, sehr teure Hochsicherheitsnetz sollte auch das einzige sein, über das Gesundheitsdaten durchgehend mit dem gleichen Sicherheitsniveau ausgetauscht werden. Statement des GKV-Spitzenverbandes
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