Freund Ludger Freese hatte mal wieder eine gute Idee: in seinem soeben veröffentlichen Blogpost bedankt er sich bei den Top-Referrern zu seinem “Essen kommen” Blog. Diesem Beispiel folge ich gerne: Das Doc Blog hatte im April 30.000 Besucher (veritable Leser >3min) mit 112.000 Seitenaufrufen. (auch ich habe, wie Ludger, Suchmaschinen wie google, yahoo etc. ausgeklammert) […]
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Soziale Selbstverwaltung: Gelebte Demokratie durch ehrenamtliches Engagement
Die ehrenamtliche Selbstverwaltung ist das tragende Element der gesetzlichen Rentenund Krankenversicherung. Der Tag des Ehrenamtes ist eine Gelegenheit, dieses bürgerschaftliche Engagement zu würdigen. „Die ehrenamtlich tätigen Selbstverwalter setzen sich in ihrer Freizeit für 90 Prozent aller Deutschen ein – für alle, die in die Sozialversicherungen einzahlen oder Rentner sind. Das ist Teil unserer sozialstaatlichen Ordnung“, so Cord Peter Lubinski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Christian Zahn, Verbandsvorsitzender der Ersatzkrankenkassen e. V. (vdek). Die Zusammensetzung der Selbstverwaltung wird alle sechs Jahre bei der Sozialwahl bestimmt. 2017 können 51 Millionen Versicherte und Rentner wieder ihre Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter durch Urwahl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) wählen. Dazu erklärt Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Die Ehrenamtlichen sind das Rückgrat der Selbstverwaltung. Gehen Sie wählen!“ Wichtige Entscheidungen für Beitragszahler und Rentner trifft die Selbstverwaltung „Für Versicherte und Rentner wichtige Entscheidungen werden nicht vom Staat, sondern von der Selbstverwaltung getroffen. In den ehrenamtlichen Gremien entscheiden gewählte Vertreterinnen und Vertreter beispielsweise über Haushalte und damit über die Verwendung von Beitragsgeldern. Damit sind sie ein starkes Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung“, so Lubinski, der ehrenamtlich als Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Gruppe der Versicherten tätig ist. Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sorgen dafür, dass das Renten- und Gesundheitssystem nah bei den Menschen ist. Zum Beispiel helfen die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung kostenlos und wohnortnah in Rentenfragen, und in den Widerspruchsausschüssen werden strittige Verwaltungsentscheidungen in jedem Einzelfall überprüft. „In der Selbstverwaltung vertreten Versicherte die Interessen Versicherter. Das ist Partizipation und gelebte Demokratie“, betont Christian Zahn als ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des vdek. Mit ihrem Engagement trägt die Selbstverwaltung maßgeblich dazu bei, was die gesetzliche Krankenversicherung ausmacht: Bürgernähe, Solidarität, Wirtschaftlichkeit und eine Gesundheitsversorgung, die für ihre hohe Qualität international hoch angesehen ist. Damit stellt sie sicher, dass sich Versicherte beim wichtigen Thema Gesundheit nicht – wie in anderen Ländern – allein auf die Politik oder privatwirtschaftliche Unternehmen verlassen müssen. Seite 2 von 2 Zum Start der Informationskampagne zur Sozialwahl 2017 wird am Tag des Ehrenamtes www.sozialwahl.de live geschaltet. Die Website stellt Menschen vor, die in ihrer Freizeit als Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in der deutschen Sozialversicherung wirken. Weitere Inhalte informieren zusätzlich über die Arbeit der Selbstverwaltung. Pressemitteilung des Infobüros Sozialwahl
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AOK Baden-Württemberg rät zur Masernimpfung
Angesichts der aktuellen Diskussion über die Verbreitung von Masern bietet die AOK Baden-Württemberg jetzt einen besonderen Service: Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 10 50 501 beantworten rund um die Uhr Fachexperten Fragen zur Krankheit und zur Impfung. Krankheiten wie Masern, aber auch Mumps oder Röteln werden oftmals als harmlose Kinderkrankheiten deklariert und eine Impfung daher als unnötig angesehen. Dabei wird vergessen, dass diese Infektionskrankheiten schwerwiegende und sogar lebensbedrohliche Komplikationen mit sich bringen können. Die AOK Baden-Württemberg rät seit jeher dringend zur Impfung und richtet sich dabei nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Diese empfiehlt nicht nur die zweimalige Kombinations-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) für alle Kinder ab dem 11. Lebensmonat sondern auch eine einmalige Impfung aller nach 1970 geborenen Personen ab 18 Jahren, die nicht geimpft wurden, nur ein mal geimpft wurden oder ihren Impfstatus nicht kennen. Die AOK übernimmt die Kosten für die Masern-, Mumps- und Röteln-Schutzimpfung. Weitere Informationen zum Thema Impfungen finden sie hier. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Gesetzgebungsinitiative nach EuGH-Urteil ist notwendig und vernünftig
Die Apotheker in Deutschland begrüßen das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), ein Gesetz vorzubereiten, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland zu untersagen. Einen entsprechenden Plan hat das BMG heute bestätigt und reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016, wonach ausländische Versandapotheken sich nicht an die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung (Preisbindung) für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen. Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, erklärt dazu: „Die Apothekerschaft hat sich von Anfang an klar für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln positioniert. Dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen dringenden Handlungsbedarf sieht und schnell reagieren will, ist ebenso notwendig wie vernünftig. Natürlich wird man abwarten müssen, wie die Details einer solchen Regelung aussehen. Europas höchste Richter haben ausländischen Versandanbietern einen nicht nachvollziehbaren und völlig ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil trotz beschränkter Leistung verschafft, der nun hoffentlich wieder ausgeglichen werden kann, damit die Vor-Ort-Versorgung durch Apotheken auch in Zukunft gesichert ist. Bei Rezepten braucht es keinen sinnlosen Preiswettbewerb, sondern einen echten Qualitäts- und Leistungswettbewerb für Menschen mit großer und kleiner Brieftasche.“ Zum Hintergrund: Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde nicht die Selbstmedikation betreffen. Rezeptfreie Medikamente wären weiterhin wahlweise in allen Apotheken vor Ort und im Versandhandel erhältlich. Die Preise von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten werden ebenfalls schon seit etlichen Jahren vom jeweiligen Apothekeninhaber frei festgelegt. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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