Meckel statt Merkel ist ja ein vielgelesener Artikel hier im Doc Blog (die comments dorten zu lesen lohnt!). Leider hab ich’s dieses Jahr praxisbedingt nicht auf die re:publica geschafft. Dort sollte ich ja im re:health bzw e-health Forum moderieren und hätte nur zu gerne mein Lieblings start-up Unternehmen doctr.com begleitet. Und Prof.Dr. Miriam_MeckelW live gehört […]
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Einigung: Arznei- und Heilmittelrahmenvorgaben für 2017 vereinbart
Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arzneimittel und Heilmittel für das Jahr 2017 sind vergleichsweise schnell zu Ende gegangen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnen mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens für Arzneimittel in Höhe von 3,3 Prozent. Das entspricht etwas mehr als einer Milliarde Euro. Diese Summe ist jedoch keine abschließend definierte Größe. Einzelkomponenten wie Alter und Anzahl der Versicherten verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen auf regionaler Ebene. „Wir haben wieder einmal gezeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung funktioniert. Ich bin froh, dass wir einvernehmlich gute Ergebnisse erzielen konnten, die die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen positiv beeinflussen werden“, betonte Dipl.-Med. Regina Feldmann, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV. „Die gemeinsam vereinbarten Leitsubstanzen sowie Zielfelder für verordnungsstarke Anwendungsgebiete stellen eine gute Orientierungshilfe für niedergelassene Ärzte dar. Auf dieser Basis können Ärzte ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, Arzneimittel nach medizinischen wie auch wirtschaftlichen Kriterien zu verordnen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Im Bereich der Heilmittel gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr von einer deutlichen Erhöhung der Ausgaben aus. Daher wurde hier eine Steigerung der auf Bundesebene zu bewertenden Anpassungsfaktoren in Höhe von 4,9 Prozent (ca. 280 Millionen Euro) vereinbart. Ein Teil des Mehrbetrages ist auf eine höhere Versorgungsintensität zurückzuführen, die mit den neuen Regelungen zu den besonderen Verordnungsbedarfen und dem langfristigen Heilmittelbedarf verbunden ist. Wie im Arzneimittelbereich gilt auch hier, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Rückwirkend für 2016 wurde eine Steigerung der Anpassungsfaktoren in Höhe von 1,5 Prozent vereinbart. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Notfallversorgung – Neue Fahrzeugklasse soll helfen, Leben zu retten
Trotz umfangreicher Investitionen der Krankenkassen: Immer noch kommen zu viele Rettungswagen in Baden-Württemberg bei Notfalleinsätzen zu spät – zumindest gemessen an der sogenannten Hilfsfrist, die als wichtiger Teil der Rettungskette definiert, wie viel Zeit zwischen dem Notruf und ihrem Eintreffen der Rettungskräfte am Unglücksort verstreichen darf. Neben der wachsenden Zahl von Einsätzen liegt einer der Gründe im System: „Zu oft werden Rettungswagen für andere Zwecke wie beispielsweise Krankentransporte eingesetzt und stehen so nicht für wichtige Notfalleinsätze zur Verfügung“, vermutet Enrique-Dietrich Vetter, Rettungsdienst-Experte bei der AOK Baden-Württemberg. Ein neues Modell der AOK Baden-Württemberg verspricht Abhilfe. In Baden-Württemberg werden jedes Jahr rund 800.000 Mal Patientinnen und Patienten, die nicht mehr selbstständig mobil sind, per Krankentransport von Klinik zu Klinik oder auch von zuhause zu einem Arzttermin gefahren. Zu oft, so Vetter, würden für diese sogenannten Krankentransporte Rettungswagen eingesetzt. „Dabei sind 50 Prozent der Krankentransporte unkritische Entlassfahrten von der Klinik nach Hause, für die selbst ein Krankenwagen eigentlich viel zu umfangreich ausgestattet ist.“ Das nehme der Notfallrettung die nötige Flexibilität, denn die verbleibenden Rettungswagen müssten dadurch häufig längere Wege zu den Notfallpatienten zurücklegen als nötig. Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Baden-Württemberg e. V. hat die Südwest-AOK daher eine neue Fahrzeugklasse entwickelt, die beispielsweise bei Klinikentlassungen oder Arztbesuchen zukünftig Transporte mit übernehmen soll. Der sogenannte KTW-light gewährleistet den Patienten die notwendige medizinische Sicherheit und die Trageunterstützung, benötigt allerdings weniger medizinische Ausstattung als Kranken- und Rettungswagen. „Wir gehen davon aus, dass der KTW-light schon in diesem Jahr zehn Prozent der Krankentransporte übernehmen wird und so die Krankenwagen und damit die Rettungswagen spürbar entlastet“, prognostiziert Vetter. Er wird bereits 2017 nahezu flächendeckend eingesetzt. Der KTW-light ist mit zwei medizinisch geschulten Personen besetzt, von denen eine mindestens ein ausgebildeter Sanitäter oder eine ausgebildete Sanitäterin ist. An Bord finden sie alles, was sie für den Transport benötigen. Dazu gehören eine Krankenfahrtrage und ein Tragestuhl ebenso wie ein automatisierter externer Defibrillator (AED) für den Notfall. „Die Patientensicherheit besitzt für uns dabei oberste Priorität. Jeder KTW-light muss, bevor er zum Einsatz kommt, vom TÜV überprüft und abgenommen werden“, so Vetter. Im Unterschied zu Kranken- und Rettungswagen fällt der KTW-light allerdings nicht unter das Rettungsdienstgesetz. Er besitzt daher kein Blaulicht und ist nicht über Funk mit der Leitstelle verbunden. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Arztbewertungsportale – Ärgernis oder Marketing-Chance?
Niemand mag es, öffentlich kritisiert zu werden. Und Mediziner mögen es natürlich nicht, im Internet von Patienten benotet zu werden. Es wird viel über die Frage gestritten, wer denn eigentlich mit welcher Sachkenntnis wen beurteilen kann und darf. Aber eigentlich könnten Ärzte die Sache viel pragmatischer sehen.
Generell ist die öffentliche Bewertung schon Alltag geworden: Bei […]