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Non sequitur
Ein Rezept für einen neuen Patienten. Ein 6 jähriges Kind. Der Vater ist mit dem Rezept in der Apotheke.
Pharmama: “Hat ihr Kind irgendwelche Allergien?”
Er: “Seine Mutter ist Kinderärztin.”
Pharmama: “Oh, das ist gut.”
(Aber keine wirkliche Antwort auf meine Frage)
“Also : … irgendwelche Allergien?”
…
Ja, mir schon klar, was er damit sagen wollte: Seine Mutter schaut da schon. Mag sein. Trotzdem ist das Info, die ich auch brauche. Und als Antwort finde ich das etwas – abwertend.
—
Non sequitur. Lateinisch von “es folgt nicht”
Eine Aussage, die keine / kaum Relevanz hat zu dem, was vorangegangen ist.
Ein Kommentar ohne Zusammenhang mit dem Vorangegangenem.
manchmal auch in der Logik, wenn die aus den vorhergehenden (wahren) Aussagen gezogene Schlussfolgerung ein Fehlschluss ist.
Ein Apotheker ist nicht Erfüllungsgehilfe des Arztes
ein Apotheker ist „nicht der Erfüllungsgehilfe des Arztes“, der sich auf seine ärztliche Therapiehoheit berufen könne. Arzt und Apotheker bildeten vielmehr eine „Behandlungsgemeinschaft“, woraus sich für den Apotheker eine formale und auch eine inhaltliche Prüfungspflicht ergibt, bevor ein Apotheker ärztlich verordnete Rezepte bedienen darf. Ja – derartiges habe ich auch schon geschrieben – zuletzt in […]