Sie pflegen und Sie möchten das ihre Leistung, ob es Ihr schwerst behindertes Kind ist oder eben Ihre Mutter, auch in einen Ausgleich mündet, das Pflegegeld. Schließlich opfern Sie ihre Zeit, opfern Chancen in Ihrer beruflichen Laufbahn und sogar so manche lieb gewonnene Freundschaft. Doch wir leben in der Minutenmedizin. Eine ärztliche Behandlung rechnet sich nach Minuten. Das Arztgespräch, wie viele sicherlich wissen, dauert aktuell in Deutschland um die sieben Minuten.
Und wenn der Arzt im Zeittakt arbeitet, so darf dies in der Pflege nicht fehlen.
Jede Pflegemaßnahme, sei es das Waschen von Kopf bis Fuß oder der Toilettengang, hat seine zeitliche Beschränkung. Sie schlucken, Sie kennen das Thema. Zeit ist der Grund, warum die Gutachterin vom MDKi Ihnen die Pflegestufe 2 aberkannt hat. Sie brauchen mehr Zeit für das Pflegen, doch die Gutachterin meint, Sie brauchen es nicht. Und jetzt gibt es noch ein Urteil vom Bundessozialgericht. Die Pflegezeit muss genau angegeben.