Geniale Umsetzung von RSAnimate – Querdenker Jeremy_RifkinW (Autor von zb “Das Ende der Arbeit und ihre Zukunft) über die empathische Gesellschaft:
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AOK fordert weitere Verbesserungen im Umgang mit Hochrisiko-Medizinprodukten
Nach fünf Verhandlungsjahren hat das Europäische Parlament heute die EU-Verordnung zu Medizinprodukten verabschiedet. „Seit 2012 begleiten wir die neue Verordnung zu den Medizinprodukten und haben uns von Anfang an für einen möglichst umfassenden Patientenschutz stark gemacht. Im Ergebnis ist das zwar an einigen Stellen geglückt, aber es bleiben Defizite. In Deutschland müssen wir deshalb zügig die Handlungsspielräume für Nachbesserungen nutzen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Ein wichtiger Punkt ist die Absicherung der Ersatzansprüche von Patienten bei Produktschäden. Laut der beschlossenen EU-Verordnung müssen Medizinproduktehersteller bei Schäden durch fehlerhafte Produkte für Haftungsansprüche lediglich angemessene Rücklagen bilden. Konkrete Vorgaben oder Prüfmöglichkeiten der Deckungsvorsorge gibt es nicht. „Die Bundesregierung kann und muss das für Deutschland ändern, indem eine obligatorische Produkthaftpflichtversicherung eingeführt wird. Frankreich hat es vorgemacht“, so Litsch. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass geschädigte Patienten weiterhin das finanzielle Risiko tragen und ihre Schadensersatzansprüche möglicherweise ins Leere laufen. In der nächsten Legislaturperiode muss dieses Thema unbedingt auf die politische Agenda.“ Weder zentrale Zulassung noch hochwertige Studien Kritisch sieht die AOK auch, dass Hochrisiko-Medizinprodukte weiterhin nicht durch spezielle Benannte Stellen zertifiziert und geprüft werden. Zusätzlich zu den bisherigen Prüfwegen soll es zwar eine Expertengruppe geben, die in eng umschriebenen Fällen die Herstellerunterlagen bewertet, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Doch ihr werden weder ausreichend Zeit noch Kapazitäten eingeräumt und ihre Empfehlungen sind nicht bindend. „Die privatrechtlich organisierten Benannten Stellen bleiben für Prüfungen zuständig. Doch sie haben ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, auch zukünftig von Herstellern beauftragt zu werden und sind somit finanziell von ihnen abhängig“, kritisiert Martin Litsch. „Um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und den Patientenschutz zu verbessern, wäre eine finanziell unabhängige, zentrale Zulassungsstelle für Hochrisiko-Medizinprodukte und Implantate, wie es sie für Arzneimittel gibt, erforderlich.“ Des Weiteren kritisiert die AOK die Anforderungen an die Studienqualität, die der Bewertung von Hochrisiko-Medizinprodukten zugrunde liegen. Zwar gibt es zukünftig weniger Ausnahmeregelungen von der Verpflichtung zu klinischen Studien, doch wurden dafür keine Mindestanforderungen festgelegt. So können in Deutschland auch weiterhin Produkte auf den Markt kommen, die unzureichend getestet worden sind. In der Vergangenheit gab es dramatische Schadensfälle mit unerwarteten schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Patienten, weil die vorherigen klinischen Studien methodisch unzureichend waren, um Nutzen und Risiko abschätzen zu können. Martin Litsch fordert deshalb: „Zum Schutz der Patienten sollten Hochrisiko-Medizinprodukte bis zum Vorliegen ausreichender Daten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen nur in spezialisierten Zentren eingesetzt werden, die sich an hochwertigen Studien zu diesen Produkten beteiligen. Außerhalb dieser Zentren sollten die Krankenkassen die Kosten dieser Eingriffe nicht übernehmen. ‚Proved in Germany‘ könnte damit zu einem ganz neuen Inbegriff von Qualität werden.“ Verbesserungsbedarf sieht die AOK auch bei der eindeutigen Identifizierung von Hochrisiko-Medizinprodukten. Laut EU-Verordnung sollen diese ab Mai 2021 anhand einer Identifizierungsnummer eindeutig zuzuordnen sein. „Für uns als Krankenkasse ist es immens wichtig, dass wir bei einer schadhaften Serie alle Betroffenen so schnell wie möglich identifizieren und informieren. Das geht derzeit nicht. Doch bis zur Einführung der Identifizierungsnummern können wir nicht warten“, sagt Litsch. „Deshalb fordern wir, so schnell wie möglich patientenbezogene Informationen über die verwendeten Implantate in die Abrechnungsdaten der Kliniken aufzunehmen. Das wäre kurzfristig umsetzbar. Wir dürfen nicht nur über Patientenschutz reden, sondern müssen ihn auch umsetzen. Hier wäre eine Chance dazu.“ Litsch weiter: „Es gibt viel Licht, aber auch viel Schatten bei den Hochrisiko-Medizinprodukten. Wir werden uns deshalb auch gegenüber der nächsten Bundesregierung für zeitnahe Verbesserungen im Sinne des Patientenschutzes einsetzen.“ Die neuen Regelungen für Medizinprodukte gelten nach einer Übergangsfrist von drei Jahren. Für die In-vitro-Diagnostika, die ebenfalls in einer Verordnung neu geregelt wurden, gilt eine Frist von fünf Jahren. Die Verordnungen müssen nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden, können aber in Teilen von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergänzt werden. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Krankenhauserlöse niedriger als Krankenhauskosten
Zum Finanzergebnis der GKV für 2015 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Mit lediglich 3,1 Prozent sind die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen deutlich niedriger als die Gesamtausgaben gestiegen. Der tatsächliche Ausgabenanstieg für die Krankenhausleistungen liegt deutlich unter den Werten, die die Krankenkassen prognostiziert hatten. Die 2,5 Milliarden Euro, die die Krankenhäuser als Erlöszuwächse gegenüber dem Vorjahr erhalten haben, liegen wieder einmal unterhalb der Zuwächse der tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser. Alleine die Lohnsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigten der Krankenhäuser, sowie die Kosten für über 10.000 Neueinstellungen und die Mehrkosten für die Behandlung von mindestens 200.000 zusätzlichen Patienten übersteigen die Erlöszuwächse. So dass auch für das Jahr 2015 festzustellen ist, dass sich nach wie vor viele Krankenhäuser in einer defizitären Lage befinden. Die finanzielle Gesamtsituation von Gesundheitsfonds und Krankenkassen mit 25 Milliarden Euro Reserve unterstreicht, dass die Verbesserungen für die Krankenhäuser, die mit dem Krankenstrukturgesetz (KHSG) vorgesehen sind (maximal ca. 500 Millionen 2016), ohne Probleme finanziert werden können“. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Safer Internet Day: Datenschutz ist unverzichtbarer Teil der digitalen Bildung
Der internationale Safer Internet Day am 07. Februar 2017 steht unter dem Motto Be the change: unite for a better internet. In Deutschland liegt der Fokus auf den Gefahren für Kinder und Jugendliche durch Cybermobbing. Aus diesem Anlass weist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf die großen Herausforderungen für den Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen im Internet hin. Kein anderes Medium wird von jungen Menschen häufiger genutzt. Rund 95 Prozent aller 12 bis 19-Jährigen in Deutschland besitzen ein Smartphone. Bereits 2015 nutzten die 14- bis 29-Jährigen das Netz fast 190 Minuten pro Tag, im Jahr 2000 waren es nur 25 Minuten. Andrea Voßhoff: Kinder und Jugendliche nutzen das Internet heute mit großer Selbstverständlichkeit. Ebenso selbstverständlich sollten dabei der Schutz und die Sicherheit ihrer Daten sein. Eltern kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Wenn sie nicht auf den Schutz ihrer Daten achten, fehlen ihren Kindern wichtige Vorbilder. Bildungspolitiker und Lehrer sollten den anstehenden Strukturwandel im Bildungssystem datenschutzkonform ausgestalten. Medienkompetenz und das Wissen um Datenschutz und Datensicherheit müssen Teil des Schulalltags sein. Digitale Lernumgebung für jedes Kinder So will die Kultusministerkonferenz bis 2021 jeder Schülerin und jedem Schüler eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet bieten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die Länder mit der "Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft" in den nächsten fünf Jahren mit rund fünf Milliarden Euro. Rund 40.000 Schulen sollen Breitbandanbindung, WLAN und Geräte erhalten. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt die Initiativen von Bund und Ländern für eine bessere digitale Bildung. Die Ausstattung von Schulen mit IT ist verbesserungsbedürftig, genauso wie das Grundlagenwissen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz. Die technische Aufrüstung an Schulen sollte daher zwingend auch von einer entsprechenden Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte flankiert werden. Schülerinnen und Schüler müssen die Risiken und Chancen digitaler Medien kennenlernen. Digitale Kompetenz für Jugendliche fördern Die BfDI beteiligt sich daher an Initiativen wie dem Internet-Portal "YoungData“ und begrüßt Angebote wie das Programm "Datenschutz geht zur Schule" des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Mit kostenlosen Arbeitsblättern bietet der BvD Lehrkräften praktische Anleitung für einen verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten. Die Lehreinheiten informieren die Schülerinnen und Schüler, welche digitalen Spuren und teils sehr intimen Daten sie im Netz hinterlassen und wie sie sich dagegen schützen können. Denn trotz ihrer regen Nutzung des Internets und sozialer Medien interessieren sich Jugendliche durchaus für Datenschutz. Von den 10- bis 18-Jährigen, die in Online-Netzwerken aktiv sind, veränderten, einer Bitkom-Studie (2014) zufolge, rund 60 Prozent aktiv die Einstellungen zur Privatsphäre, um ihre Daten besser zu schützen. Infrastruktur und Lehrerausbildung verbessern Im Gegenzug sollten Schulen und Bildungspolitiker darauf achten, dass die genutzten Online-Plattformen und Netzwerke datenschutzkonform sind. Hinweise für die korrekte Ausgestaltung von Online-Lernplattformen geben die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in einer 2016 vorgestellten Orientierungshilfe. Wenn Jugendliche etwa IT-Infrastruktur im Rahmen des Schulbetriebes nutzen, sollte Privates auch privat bleiben. Schulen dürfen nicht kontrollieren, wer eine private Nachricht versendet oder bekommt. Vernetzte Systeme stellen auch an die Datensicherheit neue Herausforderungen. Breitbandzugänge müssen ausreichend gegen Angriffe gesichert sein und WLANs den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen, um personenbezogene Daten der Jugendlichen gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Über den Safer Internet Day Der Safer Internet Day findet seit 2008 jährlich am zweiten Tag der zweiten Woche des zweiten Monats statt. Ziel ist es, Medienkompetenz für die Gefahren im Internet zu schaffen und Lehrer, Eltern und Kinder zu sensibilisieren. Die Umsetzung in Deutschland findet über den Verbund Safer Internet DE statt. Eine Übersicht aller in Deutschland geplanten Aktivitäten bietet die Webseite Weltweit beteiligen sich rund 120 Länder an dem Aktionstag. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
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