Forschung & Wissenschaft
Medizinstudie: Schlechte Ergebnisse verschwiegen
Studie: Brustkrebs durch BH
Gebärmutterhalskrebs
Kritisch: Gebärmutterhalskrebs-Untersuchungen im Visier der Forscher
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Medizinstudie: Schlechte Ergebnisse verschwiegen
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Gebärmutterhalskrebs
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§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,
…
betrieben werden.
Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.
Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?
Durch nette Buttons in Magenta.
Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit Juni im Netz.
Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:
In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.
Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.
Ernährung & Gesundheit
Fett im roten Fleisch erhöht Bauchspeicheldrüsenkrebs-Risiko
Forschung & Wissenschaft
Erhöht künstliches Insulin die Krebsgefahr? – "Das Analog-Insulin Lantus ist in die Kritik geraten, da es möglicherweise das Krebsrisiko für Diabetiker erhöht."
In einem lesenswerten und im Aufbau originellen Aufsatz widmen sich zwei amerikanische Wissenschaftler – ein Jurist und ein Statistiker – der Diskrepanz zwischen den Werbeaussagen Pfizers zum weltweit umsatzstärksten Medikament, dem Cholesterinsenker Lipitor® (in Deutschland Sortis®), und der ernüchternden Datenlage, die diesen Werbeaussagen gegenübersteht.
Zunächst führen die Autoren, die in Vioxx®-Prozessen die Klägerseite beraten haben, eine Metaanalyse zahlreicher Statin-Studien durch. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass für die Klasse der Statine bei Frauen ohne kardiovaskuläre Vorerkrankung keinerlei Nutzen belegt ist.
Das Ergebnis deckt es sich mit dem früherer Publikationen, die sich bislang jedoch kaum auf das ärztliche Verschreibungsverhalten ausgewirkt haben. Schon in einer im Jahr 2004 im JAMA publizierten Metaanalyse hatte sich bei Frauen ohne Vorerkrankung des Herzens keinerlei Nutzen der millionenfach verschriebenen Cholesterinsenker gezeigt. Darüberhinaus ergab die damalige Analyse selbst bei Frauen mit bestehender Vorerkrankung des Herzens keinen lebensverlängernden Nutzen der Cholesterinsenkung.
In Pfizers Werbung zu Lipitor® spielt der fehlende Nutzen des Medikaments bei Frauen keine Rolle. Die Autoren bewerten die Werbung somit juristisch als irreführend, woraus sich Haftungsansprüche gegen Pfizer ableiten ließen.
Die FDA als Kontrollinstanz ist in den Augen der Autoren grundsätzlich überfordert, solche Fehlentwicklungen zu kontrollieren. Schadenersatzansprüche gegen die Hersteller von Medikamenten seien deshalb ein unverzichtbares Instrument, unlautere Marketingpraktiken wie diese zu bekämpfen. Das in der Diskussion befindliche Rechtsprinzip “Preemption”, mit dem sich Medikamentenhersteller in den USA vor Schadenersatzklagen schützen wollen, indem sie sich auf die erteilte Zulassung durch die FDA berufen, gelte es deshalb zu verhindern.
(Hat Tip: Pharmalot)