Wer sich in einer privaten Chatgruppe bei Whats-App in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine deshalb erfolgte außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses regelmäßig nicht darauf berufen, dass der Chat vertraulich gewesen sei. Dies entschied aktuell das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 24. August […]
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