Pflegeberater: Petition eingereicht

Dr. Katja Diegmann-Hornig, Vorsitzende des Bundesverbands unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberater (www.bvpp.org), hat für alle mit Pflegeeinstufung befassten und davon betroffenen Menschen unter dem Titel “Sozialgerichtsbarkeit – Erweiterung des § 109 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz im Hinblick auf Begutachtung vom 05.07.2010 (Pet.-ID 12921)” eine Petition beim Deutschen Bundestages eingereicht. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) sah bisher vor:

§ 109 SGG [Anhörung eines bestimmten Arztes]

(1) Auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, den Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden.

Der Paragraph soll nun um den Zusatz „oder eine Pflegefachkraft mit akademischem Abschluss“ ergänzt werden, so dass er dann lauten würde:
(1) Auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, den Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt oder eine Pflegefachkraft mit akademischem Abschluss gutachtlich gehört werden.

Der BVPP ruft auf, dieser Petition zustimmen, da die positive Entschiedung nicht nur für den Berufsstand und die Refinanzierung von Pflegeleistungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen wichtig sei, sondern auch für jeden Menschen, der vor Gericht um eine Pflegeeinstufung streitet.

Zur Petition

Nachtrag:

Thorsten schrieb:

Hier der direkte Link zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=12921

Vielen Dank, Admin

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