Wegen “Mundraub” muss sich ein Neu-Ulmer Zahnarzt nun vor einem Schöffengericht verantworten. Was ist passiert: Einer Patientin hatte der Zahnarzt Ende 2007 eine Ober- und Unterkieferprothes eingesetzt und dafür rund 1.150 Euro berechnet. Da die Krankenkasse der Patientin nur den Festzuschuß in Höhe von 450 Euro übernommen hat, musste die Patientin den Differenzbetrag von rund 700 Euro selbst bezahlen. Nachdem sie die Rechnung lange Zeit nicht beglichen hat, griff der 57 jährige Zahnarzt zur Selbstjustiz und nahm der Frau vor ihrer Haustür die Zahnprothesen eigenhändig aus dem Mund. Die Anklage lautet nun auf vorsätzliche Körperverletzung.
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