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Schweizerischer National Fonds (SNF) beurteilt wissenschaftlichen Leistungsausweis nur noch nach Open Access Publikationen
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) unterstützt Forschungsprojekte in Millionenhöhe. Es sollen möglichst gute Projekte und Leute unterstützt werden. Projekte werden nach inhaltlichen Kriterien beurteilt. Es wird bei der Vergabe aber auch der Leistungsausweis der Forscher und Forscherinnen beurteilt. Der Leistungsausweis lässt sich zum Abschätzen der zukünftigen Leistung aus der vergangenen Arbeit. Nach dem Prinzip, wer in Vergangenheit gute Arbeite gemacht hat, wird es auch in Zukunft tun.
Die Leistung wird anhand der publizierten Forschungsartikel beurteilt. Leider ist es nun so, dass nicht alle Forschungsartikel frei zugänglich sind. So können auch Forschungsförderungsinstitutionen nicht alle Forschungspublikationen direkt zur Beurteilung heranziehen. Die Artikel müssen gekauft oder gar Fachzeitschriften abonniert werden. Abonnements von Fachzeitschriften können schnell zu Millionenbeträgen anwachsen.1 Für Forschungsförderer ist das herausgeworfenes Geld. Da Geld liesse sich besser in Projekte investieren.
Forschungsresultate sollen mit der besten vorhanden Methode veröffentlicht werden. In unserem Zeitalter ist das auf elektronischem Wege und nicht mehr auf Papier wie in den vergangenen Jahrhunderten. Das Internet kennt keine Grössenbeschränkung und die Resultate stehen sofort zur Verfügung.
Der Wellcome Trust, mit über einer halben Milliarde Franken jährlich einer der grössten gemeinnützigen Forschungsförderer weltweit, zieht seit letztem Jahr bei selbstgeförderten Publikationen nur noch solche Publikationen für die Beurteilung des Leistungsausweises heran, die Open Access sind. Als gemeinnütziger Forschungsförderer will der Wellcome Trust eine möglichste grosse Verbreitung des geförderten Wissens.
Der SNF hat nun diese Idee aufgegriffen und geht noch einen Schritt weiter. Der SNF zieht für den Leistungsausweis generell nur noch Publikationen heran, die Open Access sind. Der öffentliche Schweizerische Nationalfonds, der durch Steuern eingenommene Gelder verteilt, will, dass den Bürgern die geförderte Forschung zugänglich ist. Der SNF will keine Geheimwissenschaft. Eine Wissenschaft, wo Resultate nur einem kleinen, „eingeweihten“ Kreis von Leuten zur Verfügung steht.
Nur was (öffentlich) zugänglich ist, ist auch bekanntes Wissen. Wenn Forschungsresultate nicht breit zugänglich sind, könnte der Eindruck entstehen, dass Publikationen zu Karrierezwecken und nicht zur Wissensvermehrung geschrieben werden.
Die eingesparten Abonnementskosten des SNF werden zugunsten zusätzlicher Forschungsprojekte verwendet.
Fazit
Wissenschaft muss öffentlich sein. Alle, die sich an der Vermehrung des Wissens beteiligen möchten, sollen freien Zugang haben.
Der SNF hat mit dem Entscheid nur noch Open Access Publikationen für Leistungsausweis heranzuziehen eine wichtige Entscheidung getroffen. Ich hoffe andere Forschungsförderer werden diesem Beispiel folgen.
[Aktualisierung 01.04.2014: April! April! Der Artikel stimmt – bis auf den SNF. Dass der SNF nur noch Open Access Publikationen berücksichtigt entspringt mehr dem Wunsch als der Realität. Leider.]
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Uni Konstanz stoppt Verhandlungen mit Elsevier. Spiegel Online. 27. März 2014 ↩
Krankenhausmarke im Web-Zeitalter
Im medhochzwei-Verlag erscheint Ende April „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“, ein Buch von Prof. Heinz Lohmann, Ines Kehrein und Dr. med. Konrad Rippmann. Enthalten ist unter anderen spannenden Beitragen ein Text von Ralf Klein-Bölting mit dem Titel: „Krankenhausmarke im Web-Zeitalter: Kliniken sollen Chancen für den Aufbau starker Marken nutzen“. Das Buch kostet 24,99€.Einsortiert … Weiterlesen →
Pharmamarketing ist nicht gemeinnützig
Der Pharma Marketing Club Austria (PMCA) will das Image der Pharmabranche stärken und die Pharma-Marketeers in Österreich weiterbilden. Das wird von den Mitgliedern als ehrenwerte Aufgabe angesehen. Jedoch ist die Förderung der “Wirksamkeit des Gesundheitsmarketings” nicht gemeinnützig.
Dies würden die unter der Last der Gesundheitsausgaben stöhnenden Krankenkassen sicher bestätigen, und auch die Steuerbehörden sehen in der Verleihung von Preisen für das beste Pharmamarketing oder Veranstaltungen zu Themen wie “Social Media, E-Patients und Health 2.0 Digitale Perspektiven in das Pharma Marketing von heute und morgen” oder “Viral Marketing, Guerilla Marketing” keine Förderung der Allgemeinheit, die eine Steuerbegünstigung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) rechtfertigen würde.
So trafen sich die Mitglieder des PMCA am Montag zu einer ausserordentlichen Generalversammlung, deren einziger Tagesordnungspunkt war, den PMCA in einen “nicht gemeinnützigen Verein” umzuwandeln. Andernfalls hätte die Auflösung des Vereins gedroht, da die Kriterien des § 34 BAO nicht mehr erfüllt worden waren. Für diese Feststellung hat das Finanzamt lange gebraucht. Der PMCA kann auf eine 14-jährige Geschichte zurückblicken und die voher geltenden Statuten wurden im Juni 2006 beschlossen. Aber wir sind ja in Österreich.
Während bis gestern die Ziele ganz allgemein mit
beschrieben wurden, wird es in den geänderten Statuten konkreter:
Damit ist klar gestellt, dass der PMCA lediglich der Förderung des eng abgegrenzten Kreises von Pharmaindustrie und Pharmamarketing-Agenturen in Österreich dient, die ihren Mitarbeitern den Mitgliederbeitrag in der Regel erstatten. Pharmamarketing dient nicht dem Gemeinwohl – ansonsten könnte man auf die Idee kommen, den Pharmaaussendienst aus Steuergeldern zu alimentieren.