Auf http://blog.tuxpost.de/2008/08/25/abmahnungs-wegweiser-als-kostenloses-e… hab ich von dem pdf erfahren.
Die Webseite http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ bietet auf http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ebook/index.htm einen kostenlosen Leitfaden durch das Abmahn-Wesen. Der Download ist kostenlos, ausgedruckt werden kann er erst gegen 5 EUR Gebühr.
Lesenswert.
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vdek-Wettbewerb „WAS KANN SELBSTHILFE?“: Acht junge Fotografen ausgezeichnet
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat bei einer Festveranstaltung in Berlin die Preisträger seines bundesweiten Fotowettbewerbs „WAS KANN SELBSTHILFE?“ ausgezeichnet. Zugleich fiel der Startschuss für eine Wanderausstellung mit den besten Arbeiten, die 2016/2017 durch ganz Deutschland tourt. Der vdek hatte Studierende und junge Fotografen aufgerufen, mit ihren Bildern der gesundheitlichen Selbsthilfe ein Gesicht zu geben und ihre vielfältigen Aktivitäten zu dokumentieren. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), Schirmherr des Wettbewerbs, würdigte das Engagement der Wettbewerbsteilnehmer und die Bedeutung der Ausstellung für die gesundheitliche Selbsthilfe. „Die Selbsthilfe ist ein wichtiger und nicht mehr wegzudenkender Teil des Gesundheitswesens in unserem Land geworden. Die zahlreichen ehrenamtlich tätigen Mitglieder geben ihr Wissen und ihre persönlichen Erfahrungen weiter und leisten so einen entscheidenden Beitrag zur Unterstützung von Patientinnen und Patienten. Sie tauschen ihre Erfahrungen aus, geben Tipps für Hilfsangebote und vermitteln anderen Betroffenen das wertvolle Gefühl, nicht alleine zu sein. Diese besondere Stütze spiegelt sich auch in den Bildern der jungen Fotografinnen und Fotografen sehr gut wider.“ Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Mit viel Einfühlungsvermögen, Kreativität und großem Talent ist es den Wettbewerbsteilnehmern gelungen, die gesundheitliche Selbsthilfe in ihrer Vielfalt darzustellen. Das freut uns sehr. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist seit vielen Jahren einer der wichtigsten und verlässlichsten Förderer der Selbsthilfe. Allein 2016 stellt sie ihr 74 Millionen Euro zur Verfügung – und auch in diesem Jahr sind die Ersatzkassen mit 28 Millionen Euro ihr Hauptfinanzier in der GKV.“ Elsner forderte zugleich eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die gesundheitliche Selbsthilfe: Die private Krankenversicherung und die öffentliche Hand dürften sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Den ersten Preis – dotiert mit 4.000 Euro – erhielt der Fotografiestudent Benedikt Ziegler, 26, aus Dortmund für seine Serie „Kinderrheuma ist, was Du daraus machst“. Mit Platz zwei (2.500 Euro) prämierte die Jury unter Vorsitz des vdek-Verbandsvorsitzenden Christian Zahn die Fotografin Susanne Paasch, 30, aus Schwentinental in Schleswig-Holstein für ihre Arbeiten mit dem Titel „Lebensfreude“. Den dritten Preis (1.500 Euro) erhielten die Designstudentin Hannah Lu Verse, 24, aus Berlin für ihre Serie „AA (Asperger Autonom)“ sowie Martha Frieda Friedel, 27, Kunststudentin aus Kassel, für ihre Porträts eines 83-jährigen ehemaligen Krebspatienten (Titel: „HANS“). Zudem verlieh die Jury einen mit 500 Euro dotierten Auszeichnungs- und drei Anerkennungspreise mit einem Preisgeld in Höhe von je 200 Euro. Die Wanderausstellung „DAS KANN SELBSTHILFE!“ ist ab 13.7.2016 für zwei Wochen im Forum des Berliner Tagesspiegels, Askanischer Platz 3, 10963 Berlin zu sehen. Pressemitteilung des vdek
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Märchen der Klinikverbände nicht für Fakten halten
Angesichts der Kampagne der Deutschen Krankenhausgesellschaft appelliert der GKV-Spitzenverband an die Bundespolitik, die geplante Krankenhausreform nicht zu verwässern. „Bereits die bisherigen Reformpläne kosten die Beitragszahler bis 2018 rund vier Milliarden Euro, ohne die Strukturprobleme in der stationären Versorgung tatsächlich grundlegend anzugehen. Wie in der Lesart der Krankenhausverbände aus diesen zusätzlichen Einnahmen für Krankenhäuser jedoch Kürzungen werden können, ist nicht nachvollziehbar. Behauptungen werden auch dann nicht zu Fakten, wenn man sie stetig wiederholt“, mahnt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Für die Finanzprobleme einiger Krankenhäuser sind nicht die Krankenkassen verantwortlich. Ihre Zahlungen an die Kliniken steigen Jahr für Jahr um Milliardenbeträge. Gaben die Krankenkassen 2004 rd. 47,2 Mrd. Euro für die stationäre Versorgung aus, waren es 2014 bereits rd. 67,9 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg um 44 Prozent in zehn Jahren. Die strukturellen Probleme in der stationären Versorgung rühren vielmehr von einer unzureichenden Krankenhausplanung der Bundesländer. Heute haben wir in Deutschland deutlich mehr Kliniken in Ballungszentren, als für eine sichere Versorgung von Patienten notwendig sind. Diese Kliniken konkurrieren untereinander um Ärzte und Pflegekräfte. Hinzu kommt, dass die Bundesländer ihren Teil der Krankenhausfinanzierung nicht vollumfänglich leisten. Seit Jahren fahren sie ihre Investitionskosten zurück oder frieren sie ein. Personalkosten durch Krankenkassen finanziert Anders als Krankenhausvertreter behaupten, werden Steigerungen bei den Gesamtkosten nicht nur vollumfänglich durch die Kassen finanziert, sie werden sogar überbezahlt. Verantwortlich dafür ist ein gesetzlich vorgeschriebener Mechanismus für die Preisfestsetzung. Jeweils im September legt das statistische Bundesamt den sogenannten Orientierungswert fest, der die Preise im Krankenhaus für das kommende Jahr bestimmt. Er soll wie ein Warenkorb die Entwicklungen im Krankenhaus einfangen. Die Ausgaben für Personal als größter Punkt der Betriebskosten sind darin enthalten. Liegt der Orientierungswert jedoch unter der Grundlohnrate (Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung), erhalten die Krankenhäuser den höheren Wert entsprechend der Grundlohnrate – auch wenn es dafür weder sachliche noch fachliche Argumente gibt. Diese sogenannte Mehrbegünstigungsklausel geht einseitig zulasten der Beitragszahler. Im vergangenen Jahr ermittelte das Statistische Bundesamt einen Orientierungswert von 2,02 Prozent. Die Grundlohnrate lag dagegen bei 2,81 Prozent. Da statt des ermittelten Warenkorbs die höhere Grundlohnrate griff, bekamen die Krankenhäuser ca. 500 Millionen Euro mehr als die eigentliche Preisentwicklung ausgemacht hat. Ähnlich im laufenden Jahr: der Orientierungswert beträgt 1,44 Prozent, die Grundlohnsumme 2,53 Prozent. Die Krankenkassen müssen den Krankenhäusern ca. 700 Millionen Euro mehr zahlen, als durch die Preisentwicklung ermittelt worden war. Auch für das kommende Jahr werden den Krankenhäusern über diese Mehrbegünstigungsklausel vermutlich wieder Mittel in gleicher Größenordnung zufließen und damit Betriebs- wie Personalkosten über den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Wert hinausgehend bezahlt. „Personalkosten inklusive Tarifabschlüsse werden durch die Krankenkassen getragen. Wenn es trotzdem zu Finanzierungslücken kommt, müssen sich die Krankenhäuser selbst fragen, woran das liegt. Rückt man die Fakten in den Mittelpunkt, entpuppt sich die vermeintlich öffnende Tarifschere, die die Krankenhäuser beklagen, als modernes Märchen“, so v. Stackelberg. Versorgungszuschlag hängt am Mehrleistungsabschlag In den Reformplänen der Regierung ist geplant, den sogenannten Versorgungszuschlag für Krankenhäuser ab 2017 zu streichen. Aus Sicht der Krankenhausvertreter eine ungerechtfertigte Kürzung von Geldern. Was die Krankenhausseite hierbei verschweigt: Der Versorgungszuschlag sollte den Effekt eines anderen Instruments, der Mehrleistungsabschläge, abfedern. Da diese Mehrleistungsabschläge jedoch auch abgeschafft werden, gibt es keine Belastung der Krankenhäuser an dieser Stelle mehr, die ausgeglichen werden müsste. Dieses Beispiel zeigt, wie groß die Gefahr ist, dass auf Basis von Halbwahrheiten die Reformpläne aufgeweicht werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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E-Health-Gesetz muss den Weg für Telemedizin ebnen
Die Einführung telemedizinischer Dienste muss mit dem geplanten E-Health-Gesetz deutlich vorangetrieben werden. Das fordert der Digitalverband BITKOM anlässlich der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts, in der der Regierungsentwurf für das E-Health-Gesetz beraten wird. Nach jetzigem Stand soll lediglich die telemedizinische Befundung von Röntgenaufnahmen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. „Es gibt aber viele weitere telemedizinische Leistungen, etwa zur Schlaganfallversorgung oder bei Diabetes, die die Gesundheitsversorgung mit einfachen technischen Mitteln verbessern und zugleich Kosten sparen können“, sagt Dr. Pablo Mentzinis, Bereichsleiter Public Sector beim BITKOM. Gerade in ländlichen Regionen, in denen schon heute Ärztemangel herrscht, seien sogenannte Telekonsile sinnvoll. Dabei wird der behandelnde Hausarzt durch einen zugeschalteten Spezialisten unterstützt. „Warum das Gesetz nur die Röntgenkonsile regelt und nicht auch andere radiologische Befundungen, die sich ebenfalls gut für Telekonsile eignen, bleibt unklar“, so Mentzinis. „In Zeiten des demographischen Wandels müssen die Chancen, die solche Anwendungen bieten, konsequent ergriffen werden.“ Schon 2012 hat die Politik Kassen und Ärzte aufgefordert, sich darüber zu verständigen, welche telemedizinischen Leistungen künftig als Regelleistungen der GKV erstattungsfähig sein sollen. Bisher hat es dabei jedoch keine Fortschritte gegeben. Nun will sich das Gesundheitsministerium selbst stärker als bisher in den Entscheidungsprozess zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft einschalten. Der BITKOM sieht im Regierungsentwurf zum E-Health-Gesetz deutliche Verbesserungen für die Patienten. An wichtigen Punkten bleibt der Entwurf jedoch hinter den Möglichkeiten zurück. So ist unklar, wie ein gemeinsames Gesundheitsnetz geschaffen werden soll. Parallelstrukturen, wie sie in der Vergangenheit von der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Hausärzteverband und anderen Einrichtungen der Selbstverwaltung aufgebaut wurden, bleiben erhalten und die Nutzung wird für eine Übergangszeit sogar noch finanziell gefördert. „Wir brauchen aber schnellstmöglich ein gemeinsames Netz für das Gesundheitswesen. Nur so können wichtige Informationen zur Behandlung von Patienten verlässlich und sicher ausgetauscht werden“, betonte Mentzinis. Wichtige Verbesserungen gibt es beim Medikationsplan. Der Plan soll dem Arzt bei Patienten, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, einen Überblick verschaffen und so helfen, unerwünschte Wechselwirkungen auszuschließen. Dass der Übergang vom Papierplan zur tagesaktuellen elektronischen Übersicht nun im Gesetz verbindlicher geregelt ist, begrüßt der BITKOM. „Das kann diesem wichtigen Projekt, das jedes Jahr tausende von Menschenleben retten wird, zum Erfolg verhelfen“, so Mentzinis. „Es muss aber auch sichergestellt werden, dass das Gesundheitsnetz zügig aufgebaut wird, damit sich die behandelnden Ärzte darauf verlassen können, dass der Medikationsplan vollständig und richtig ist.“ Presseinformation des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Mehr Infos dazu auch im BITKOM-Blog: http://digitalewelt.org/content/e-health-gesetz-besser-aber-noch-nicht-gut-genug
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