(HANNOVER) Es muss weiter gespart werden: in Niedersachsen sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr mit vier Millionen EUR weniger zurecht kommen. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe sich das Kabinett in einer Haushaltsklausur auf einen strammen Sparkurs geeinigt und die Bettenpauschale für gut 41.000 Krankenhausbetten in Niedersachsen gekürzt. Von der Streichliste betroffen sind zudem auch die Bildung und die Behindertenhilfe. Das Land will in den kommenden fünf Jahren zudem 1.900 Stellen aus den eigenen Reihen streichen. (Zi)
Related Posts
Unterschriftenaktion: Pro Wahlkreis 4.000 Patienten für Schutz der Apotheken vor Ort
In jedem Bundestagswahlkreis haben 4.000 Patienten mit Name und Adresse für den Schutz und die Stärkung der wohnortnahen Apotheken unterschrieben. Dieser Durchschnitt ergibt sich bei 1,2 Millionen Unterschriften, die zwischen Weihnachten und Ende Februar geleistet wurden, und 299 Wahlkreisen zwischen Sassnitz und Berchtesgarden, in denen am 24. September Direktmandate für den Bundestag vergeben werden. Bei der Aktion „Gesundheitssystem in Gefahr“ haben mehr als 6.000 Apotheken aus allen 16 Bundesländern mitgemacht. „Das Votum der Bürger ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik, die Arzneimittelversorgung vor Ort zu stärken“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die einzige Maßnahme, die funktioniert: Der Versandhandel mit Arzneimitteln muss auf rezeptfreie Medikamente begrenzt werden. Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollte vom Bundestag zügig beraten und zeitnah verabschiedet werden.“ Mit Mecklenburg-Vorpommern im Nordosten und Bayern im Süden der Republik liegen zwei Flächenländer ganz weit vorne, wo Demografie und Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle spielen – und für die Patienten offenbar auch die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu jeder Tages- und Nachtzeit durch öffentliche Apotheken ein äußerst sensibles Thema ist. Mit mehr als 220.000 Unterschriften hat Bayern fast 20 Prozent Anteil am bundesweiten Stimmaufkommen – trotz eines Bevölkerungsanteils von kaum mehr als 15 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern konnte mit 55.000 Unterschriften bei nur 6 Wahlkreisen mehr als 9.000 Stimmen pro Mandat sammeln – mehr als Doppelte des errechneten Bundesdurchschnitts. Die Aktion „Gesundheitssystem in Gefahr“ hatte folgenden Text: „Aktuelle Entscheidungen der EU machen es ausländischen Konzernen noch einfacher, sich an unserem Gesundheitssystem zu bereichern. Internationale Versandhändler wollen die Rosinen aus unserem System picken, ohne das zu leisten, was meine Apotheke vor Ort macht: Nacht- und Notdienst, persönliche Beratung, Rezeptur, … Ich fordere von der Politik: Stoppen Sie die gefährlichen Einflüsse von außen. Schützen Sie die Apotheken vor Ort!“. Am 19. Oktober hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ausländische Versandhändler sich nicht an die deutsche Festpreisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel halten müssen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
The post Unterschriftenaktion: Pro Wahlkreis 4.000 Patienten für Schutz der Apotheken vor Ort appeared first on Healthcare Netzwerk.
Bundeskabinett beschließt Krankenhaus-Strukturgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem „Krankenhaus-Strukturgesetz” schaffen wir eine solide Arbeitsgrundlage für die rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland und für die Patienten ein Plus an Behandlungssicherheit und Versorgungsqualität. Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen können. Deshalb stärken wir die Spitzenmedizin und sorgen dafür, dass sich besonders gute Qualität künftig auch finanziell lohnt. Außerdem bringen wir mehr Pflegepersonal ans Krankenbett. Denn gute Versorgung und Pflege im Krankenhaus können nur dann gelingen, wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger nicht dauerhaft überlastet sind. Mit einem Strukturfonds unterstützen wir die Länder dabei, notwendige Umstrukturierungen zur Verbesserung der Versorgung voranzubringen. Das entlastet auch die Beitragszahler.” Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, der die Qualität der Krankenhausversorgung stärkt, die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser verbessert und Anreize setzt, Krankenhäuser umzustrukturieren. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Schwerpunkte des Gesetzes: Qualität wird als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Die Mindestmengenregelung wird nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtssprechung rechtssicher ausgestaltet. Bei der Krankenhausvergütung wird künftig auch an Qualitätsaspekten angeknüpft. Es werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden patientenfreundlicher gestaltet, denn Patientinnen und Patienten benötigen leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus. Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung (Pflege am Bett) wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch können voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden, die ausschließlich der Pflege am Bett zu Gute kommen. Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung werden die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten in Abhängigkeit der vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge. Zudem wird der Investitionsabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von 10 auf 5 Prozent halbiert. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben werden präzisiert. Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird ab dem Jahr 2016 durch eine weitere Annäherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor vermindert. Die Neuausrichtung der Mengensteuerung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Stufe werden Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene dazu beitragen, mit Wirkung für das DRG-System 2017 die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe erfolgt für das Jahr 2017 die Ebenenverlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene. Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dazu werden einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugute kommen. Es bleibt dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die Investitionskosten für ihre Krankenhäuser in notwendigem Umfang bereitzustellen haben. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
The post Bundeskabinett beschließt Krankenhaus-Strukturgesetz appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
„Einfach kann jeder!“
6. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS stellt sich den künftigen Herausforderungen Die großen Herausforderungen in der Gesundheitswirtschaft liegen noch vor uns“ ist sich der Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann sicher. Entgegen der Meinung vieler Akteure, sei das Gesundheitssystem bisher im Gegensatz zu den meisten anderen Branchen nicht im Zentrum des Wandels. Prof. Lohmann dazu wörtlich: “Erst wenn künftig der … Weiterlesen →