(HANNOVER) Es muss weiter gespart werden: in Niedersachsen sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr mit vier Millionen EUR weniger zurecht kommen. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe sich das Kabinett in einer Haushaltsklausur auf einen strammen Sparkurs geeinigt und die Bettenpauschale für gut 41.000 Krankenhausbetten in Niedersachsen gekürzt. Von der Streichliste betroffen sind zudem auch die Bildung und die Behindertenhilfe. Das Land will in den kommenden fünf Jahren zudem 1.900 Stellen aus den eigenen Reihen streichen. (Zi)
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Krankenhäuser begrüßen Programm zur Infektionsbekämpfung
Zum Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Infektionen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Die Krankenhäuser begrüßen, dass sich die Bundesregierung der Problematik intensiv annimmt und damit anerkennt, dass die Infektionsprophylaxe das Gesundheitswesen als Ganzes betrifft und nicht von den Krankenhäusern alleine gelöst werden kann. Auch ist aus Krankenhaussicht zu begrüßen, dass auf den Rückgang der MRSA-Infektionen hingewiesen wird. Die Krankenhäuser haben in den letzten Jahren dazu massive Anstrengungen ergriffen. Nach wie vor problematisch ist allerdings die Verfügbarkeit von Hygienepersonal auf dem Arbeitsmarkt. Hier wäre wichtig, die Instrumente des Personalförderprogramms nachzujustieren, insbesondere dieses Programm zu verlängern und darauf hinzuwirken, dass die Krankenkassen den Krankenhäusern die Bewilligung von Fördermitteln weniger restriktiv gewähren. Ebenso notwendig wäre ein Investitionsförderprogramm, das gezielt baulich-räumliche und medizin-technische Ausstattungen zur Infektionsprophylaxe fördert. Die Krankenhäuser stellen sich den Transparenzerwartungen der Patienten. Schon heute werden Hygieneindikatoren in den Krankenhausberichten veröffentlicht. Weitere sind durch G-BA-Beschlüsse auf den Weg in die zukünftigen Krankenhausberichte. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in keinem Gesundheitswesen der Welt Infektionen vermeidbar sind, und dass die Grenzen zwischen vermeidbaren und nicht vermeidbaren Infektionen fließend sind. Die Informationen für die Patienten müssen so aufbereitet werden, dass es nicht zu Verunsicherungen kommt und die Kliniken nicht diskreditiert werden. Die risikoadjustierte Bewertung von Indikatoren ist bekanntlich eine höchst anspruchsvolle Aufgabe. Die Krankenhäuser weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Patienten, die nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei Aufnahme in das Krankenhaus zu screenen sind, auch gescreent werden. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Absicht, dass bei geplanten Krankenhausaufenthalten das Screening ausgeweitet werden soll. Dazu müssten allerdings die von G-BA beschlossenen Richtlinien, die die DKG bereits als absolut unzureichend kritisiert hatte, so geändert werden, dass eine deutliche Ausweitung der Screeningmöglichkeiten durch die niedergelassene Ärzte möglich wird.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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Versicherten- und Arbeitgebervertreter der Ersatzkassen fordern eine starke Selbstverwaltung – Kritik am „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“
Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert die Politik auf, die soziale Selbstverwaltung zu stärken, statt ihre Rechte weiter zu beschneiden. Damit wendet sich das vdek-Gremium gegen das geplante „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ (GKV-SVSG), das die Gestaltungsmöglichkeiten und Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltung weitreichend einschränkt. In einer gemeinsamen Resolution für eine starke Selbstverwaltung heben die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der sechs Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) zudem die besonderen Leistungen der sozialen Selbstverwaltung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hervor. Uwe Klemens, neu gewählter Verbandsvorsitzender des vdek, erklärt hierzu: „Obwohl sich die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag für eine Stärkung der Selbstverwaltung und eine Modernisierung der Sozialwahlen ausgesprochen hat, handelt sie faktisch entgegengesetzt und schwächt damit das demokratische Prinzip in der GKV.“ In der Resolution fordern die ehrenamtlichen Vertreter der Ersatzkassen von der Politik: „1. In einen konstruktiven Dialog mit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu treten, um die ihr zugrunde liegenden Prinzipien sinnvoll weiterzuentwickeln. Hier sind klare Rahmenbedingungen und nachvollziehbare Kompetenzverteilungen für die Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen notwendig. 2. Die staatliche Aufsicht auf das notwendige Maß zu begrenzen und auf Rechtsfragen zu beschränken. Eine Umgestaltung der Aufsicht von einer Rechts- hin zu einer Fachaufsicht ist entschieden abzulehnen. 3. Die Finanzautonomie der Krankenkassen vollständig wieder herzustellen und die Satzungsautonomie nicht einzuschränken. 4. Die Autonomie der Selbstverwaltung bei Personalentscheidungen zu wahren und neu zu begründen.“ Hintergründe der aktuellen Kritik sind die Pläne der Bundesregierung, die Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gegenüber den Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen (Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), GKV-Spitzenverband (GKV-SV), Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)) im Rahmen des geplanten Gesetzes auszubauen. So enthält der kürzlich verabschiedete Kabinettsentwurf des GKV-SVSG zahlreiche Maßnahmen, die die Aufsichtsrechte des BMG gegenüber der Selbstverwaltung verschärfen (Instrument des Entsandten, Eingriffe in die Satzungsautonomie). „Die Politik entzieht damit der Selbstverwaltung Schritt für Schritt ihre Legitimationsgrundlage. Das ist kein gutes Signal in Bezug auf die anstehenden Sozialwahlen 2017“, so Klemens abschließend. Der vollständige Wortlaut der Resolution ist unter www.vdek.com/politik/positionen.html abrufbar. Pressemitteilung des vdek
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BITMARCK schließt Rollout von iskv_21c ab – 14,2 Millionen Versicherte werden mit der GKV-Branchensoftware betreut
Mit der BKK Public, der BKK Salzgitter und der TUI BKK gingen Anfang Juni drei weitere Krankenkassen in den produktiven Betrieb mit der GKV-Branchensoftware iskv_21c. Die drei Betriebskrankenkassen versichern zusammen 82.000 Menschen. Damit ist der Rollout von iskv_21c bis auf die noch ausstehende Umstellung der beiden Teilbestände der IKK classic erfolgreich abgeschlossen. „Der Rollout von iskv_21c war eine der größten fachlichen und technischen Herausforderungen in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung“, erläutert Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der BITMARCK-Unternehmensgruppe. „Wir sind stolz darauf, diese Herausforderung gemeinsam mit unseren Kunden, Partnern und Mitarbeitern in den zurückliegenden Jahren erfolgreich bewältigt zu haben. In naher Zukunft können wir jetzt die Pflege des Altsystems ISKV Basis beenden.“ „Heiße Phase“ von Ende 2010 bis Juni 2015 Die „heiße Phase“ des Rollouts erstreckte sich von Ende 2010 bis Juni 2015. In diese Zeit fielen wesentliche Meilensteine wie der Start des effizienten Rollouts in 2012 und die Umstellungen großer BKKen wie der Deutschen BKK im Mai 2015 sowie Siemens Betriebskrankenkasse und der BAHN-BKK im Jahr 2013. Mit der hkk Erste Gesundheit wurde in 2014 die erste Ersatzkasse und zugleich 100. Krankenkasse umgestellt. Insgesamt wurden 118 Umstellungsprojekte erfolgreich durchgeführt. Bedingt durch Fusionen im Rollout-Zeitraum arbeiten jetzt 26.000 Mitarbeiter in 105 Krankenkassen mit iskv_21c und betreuen ca. 14,2 Millionen Versicherte mit der Software von BITMARCK. Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe
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