(DÜSSELDORF) Dejavue – vor exakt zwei Jahren (!) hat der DBfK Nordwest im Interview mit der Rheinischen Post zur bedrohlichen Personalsituation in einer Uni-Klinik bereits darauf hingewiesen, dass die Probleme der Kliniken auch darauf zurückzuführen sind, dass Ausbildungsplätze in der Pflege abgebaut wurden und nun der Nachwuchs fehlt. Dass sich an dieser Situation seitdem nicht viel geändert hat, lässt sich nun aus der Bemerkung der neuen Gesundheitsministerin in NRW, Barbara Steffens (Grüne), ablesen: Der Pflegenotstand ist hausgemacht. (Zi)
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Arzneiverordnungs-Report 2017: Patentgeschützte Arzneimittel werden immer teurer
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen inklusive der Zuzahlung der Versicherten lagen 2016 bei rund 38,5 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während das Verordnungsvolumen nur um 2,1 Prozent gestiegen ist.„2016 wurden mehr, aber vor allem auch teurere Arzneimittel verordnet. Hauptursache dafür war die überproportionale Kostensteigerung bei den patentgeschützten Wirkstoffen“, sagt Prof. em. Dr. med. Ulrich Schwabe, Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports 2017. Der anhaltende Trend zu neuen hochpreisigen Arzneimitteln im patentgeschützten Markt zeigt sich unter anderem an der Entwicklung der höchsten Bruttoumsätze je Verordnung. Das teuerste eine Prozent aller Produkte hatte 2006 mindestens einen Bruttoumsatz von 946 Euro je Verordnung. 2016 waren es bereits mindestens 3.979 Euro. „Patentgeschützte Arzneimittel sind in Deutschland besonders teuer. In Ländern wie Österreich oder den Niederlanden, deren Wirtschaftskraft mit Deutschland vergleichbar ist, sind die öffentlich bekannten Listenpreise etwa 20 Prozent günstiger als bei uns“, so Jürgen Klauber, ebenfalls Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports und Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere die gentechnologisch hergestellten Biologika treiben die Ausgaben im Patentmarkt in die Höhe. Von 2006 bis 2016 hat sich ihr Umsatz auf 7,8 Milliarden Euro erhöht. Eine Abkehr vom Wachstumstrend ist nicht zu erwarten: Mittlerweile ist beinahe jeder dritte neue Wirkstoff im deutschen Markt ein Biologikum. Für sieben Biologika waren in Deutschland Ende 2016 Biosimilars zugelassen. Sie sind einem Biologikum strukturell ähnlich und üben die gleiche pharmakologische Wirkung im menschlichen Körper aus. „Biologika werden in den kommenden Jahren eine deutlich zunehmende therapeutische Bedeutung für den Arzneimittelmarkt haben. Aufgrund ihrer meist hohen Preise werden damit auch immer höhere Ausgaben verbunden sein. Durch die konsequente Verordnung von Biosimilars könnten mittelfristig beträchtliche Einsparungen für unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem erzielt werden, ohne dabei die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zu beeinträchtigen“, erläutert Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports. Verstärkt wird die Entwicklung hin zu hohen Preisen für patentgeschützte Arzneimittel dadurch, dass Pharmafirmen in Deutschland den Preis ihres patentgeschützten Produkts in den ersten zwölf Monaten nach dem Marktzugang noch immer frei festlegen können. Erst nach einem Jahr gilt ein zwischen dem Anbieter und dem GKV-Spitzenverband auf der Grundlage der Frühen Nutzenbewertung ausgehandelter Erstattungspreis. Um der Hochpreisstrategie der Pharmafirmen zu begegnen, sollten sich die Erstattungspreisverhandlungen stärker am Zusatznutzen eines Wirkstoffs orientieren und die verhandelten Preise rückwirkend ab dem ersten Tag des Marktzugangs gelten. Neben der Preisentwicklung gibt es bei den patentgeschützten Arzneimitteln auch den Trend zu mehr beschleunigten Zulassungsverfahren. Deren Ziel ist es, neue Wirkstoffe für die medikamentöse Behandlung seltener Erkrankungen möglichst schnell für betroffene Patienten zugänglich zu machen. Gleichzeitig kommen dadurch aber immer mehr Produkte ohne eine ausreichende Datenbasis zu Nutzen und Risiken für die Patienten auf den Markt. In Deutschland betraf das im Jahr 2016 bereits fast jedes dritte neue Arzneimittel. Im Jahr 2011 waren es noch unter zehn Prozent. Daher werden nach der Zulassung in der Regel auch weitere klinische Studien und die kontinuierliche Überwachung der Arzneimittelsicherheit bei der Anwendung gefordert. „Doch ist der Marktzugang erst einmal erfolgt, kommen viele Pharmaunternehmen ihrer Verpflichtung nach weiteren Daten nicht ausreichend nach“, kritisiert Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbandes. „Deshalb muss die Europäische Arzneimittel-Agentur stringenter vorgehen und Sanktionen umsetzen. Außerdem müssen wir in Deutschland Lösungen finden, entsprechende Studien firmenübergreifend zu finanzieren und pharmaunabhängig durchführen zu können.“ Hinweis: Der Arzneiverordnungs-Report ist das Standardwerk für den deutschen Arzneimittelmarkt. Seit mehr als 30 Jahren bietet er eine unabhängige Informationsmöglichkeit über die verschiedenen Komponenten der Arzneimittelverordnung und trägt damit zur Transparenz des Arzneimittelmarkts, zur Bewertung von Arzneimitteln und zu einer sowohl zweckmäßigen und sicheren evidenzbasierten als auch wirtschaftlichen Arzneitherapie bei. Im Arzneiverordnungs-Report werden die Arzneimittel-Rezepte für die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) analysiert. So schafft er seit Jahren eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen. Sämtliche Analysen im Arzneiverordnungs-Report basieren auf den Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex. Das Projekt GKV-Arzneimittelindex, das ein Projektbeirat mit allen relevanten Beteiligten im Arzneimittelmarkt begleitet, wird im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) seit 1985 durchgeführt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Vertreterversammlung der KV Nordrhein entscheidet: 2016 keine weiteren Reformschritte im Notdienst
Die Reform des ambulanten ärztlichen Notdienstes stand im Zentrum der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am 8. April in Düsseldorf. Dabei ging es nicht um weitere konkrete Reformschritte: Die Delegierten entschieden mehrheitlich, die Reform bis Ende 2016 zu stoppen. Damit bleibt es der noch 2016 zu wählenden neuen Vertreterversammlung überlassen, die weiterhin geltenden VV-Beschlüsse zur Reform zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen. Der beschlossene Antrag fordert den Vorstand auf, bis Jahresende keine weiteren Änderungen in der allgemeinen ärztlichen und fachärztlichen Notdienststruktur umzusetzen – mit Ausnahme von Änderungen, die mehrheitlich von Kreisstellen gewünscht sind und der geltenden Beschlusslage der VV entsprechen. Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung, hatte selber schon zu Beginn der Sitzung dafür geworben, eine Art Moratorium zu beschließen: „Wir haben die Reform aus sehr triftigen Gründen beschlossen. Diese Gründe, unter anderem eine Homogenisierung der Dienstbelastung, eine bessere Kostenkontrolle und ein einheitliches, flächendeckendes Angebot an fachärztlichen Notdiensten, müssen auch in künftiger Umsetzung eine zentrale Rolle spielen – ich sage künftig, weil ich zurzeit keine tragfähige Basis für eine weitere Umsetzung der Notdienstreform sehe“, sagte Bergmann. Schwierige Suche nach Konsens Auch Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, ging in seinem Bericht auf das Thema Notdienst und auf offene Fragen bei der Planung und Umsetzung der Reform ein. So fehle nach wie vor ein Konsens zur Zahl und zu genauen Standorten von Notdienstpraxen in der Modellregion Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen, in der eine enge Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Bereich im Notdienst erprobt werden soll. Die Einführung weiterer zentraler Standorte für die fachärztlichen Notdienste ist derzeit nicht möglich, da die beschlossene gemeinsame Notdienstordnung von KV und Ärztekammer Nordrhein noch nicht vom Landesgesundheitsministerium genehmigt ist. Zudem gibt es in den Regionen weiteren Abstimmungsbedarf. Einvernehmliche Lösungen fehlen auch bei der Reform des kinderärztlichen Notdienstes, unter anderem bei den Regelungen zur Einrichtung von Dependancen. Die Entscheidung der Delegierten, die Reformpläne zurückzustellen, kommentierte Potthoff mit dem Verweis auf den umfassenden Reformbeschluss aus November 2012 und dem Hinweis, dass der aktuelle Beschluss keine der offenen Fragen erledige, sondern nur vertage. Die Frage nach einer künftigen Notdienststruktur sei darüber hinaus grundsätzlich zu stellen – inklusive der Überlegung, ob dafür nicht über den ambulanten und stationären Bereich hinaus ein separater Sektor mit separater Verfügung geschaffen werden solle. Hierüber würden bereits Gespräche geführt. 3,2 Prozent mehr Honorar in 2016 Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein, ging in seinem Bericht auf die jüngste Honorarvereinbarung der nordrheinischen Krankenkassen und der KV in Nordrhein und die erste Bilanz der Termin-Servicestellen ein. Das Honorarvolumen der niedergelassenen Vertragsärzte in Nordrhein wird sich im laufenden Jahr um gut drei Prozent erhöhen; das Honorarplus entspricht einem Gesamtvolumen von knapp 83 Millionen Euro. Mit der Arbeit der seit Ende Januar aktiven Termin-Servicestelle zeigte sich Brautmeier sehr zufrieden. „Die Mitarbeiter der Servicestelle haben in den ersten neun Wochen mehr als 2200 Termine erfolgreich vermittelt“, sagte Brautmeier – der Anteil der Fälle, in denen sich Patienten mit einer als dringlich gekennzeichneten Überweisung meldeten, sank in den vergangenen Wochen von etwa der Hälfte auf nur noch ein Drittel. Nur diese Patienten haben Anspruch auf einen Termin innerhalb von vier Wochen. Die gesuchtesten Fachgruppen waren Neurologen, Radiologen und Kardiologen. Der Anteil der trotz der Vermittlung von den Patienten nicht wahrgenommenen Facharztterminen lag bisher bei acht Prozent. „Wir halten die Servicestelle nach wie vor für überflüssig, aber wir wollen den Service gut gestalten, damit wir niemanden in die Klinik schicken müssen und der Politik weitere Argumente liefern, die Krankenhäuser für ambulante Leistungen zu öffnen.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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Zu viele Medikamente für Kinder
Eine Studie des Markt- und Sozialforschungsinstituts infas verdeutlicht, dass Eltern ihren Kindern häufig zu viele oder falsche Medikamente verabreichen. Für die von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände beauftragten Studie wurde zwischen März und Mai 2009 eine repräsentative Befragung von 3.200 Eltern mit Kindern unter 18 Jahren vorgenommen.
Demnach geben drei von fünf Eltern ihrem Kind […]