Häufig werden im Rahmen einer Diskussion um genetische Untersuchungen von Embryonen Parallelen zu Aldous Huxley’s “Brave New World” gezogen. Kritiker befürchten, dass durch genetische Voruntersuchungen “Designer-Babys” entstehen könnten, bei denen die Eltern letztlich über Haar- und Augenfarbe, Größe, im Extremfall … Weiterlesen
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DKG zur Anhörung des Pflegeberufereformgesetzes: Sorgfalt vor Geschwindigkeit
Die Überführung der bislang drei eigenständigen Pflegeberufsausbildungen in eine generalistische Pflegeausbildung ist nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Paradigmenwechsel mit sehr weitreichendem Ausmaß und nur schwer abschätzbaren Auswirkungen. „Sorgfalt vor Geschwindigkeit“ muss deshalb oberste Leitschnur für das Gesetzgebungsverfahren sein, zu dem am morgigen Tag die Anhörung der federführenden Ministerien stattfindet. Auch die bewährten Strukturen der dualen Ausbildung in der (Kinder-)Krankenpflege in den Krankenhäusern als Arbeitgeber und Träger der Schulen dürfen nicht gefährdet werden. „Diesen Anforderungen wird der Referentenentwurf nicht gerecht. Zum einen, weil die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gar nicht vorliegt. Damit sind die zukünftigen Ausbildungsinhalte nicht klar. Zum anderen werden bewährte Strukturen der derzeitigen Ausbildung in den Krankenhäusern nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die vorgesehene Finanzierung der Ausbildung. Das Finanzierungssystem der Krankenpflege muss auch in Zukunft die individuellen Kosten in den Häusern und Schulen ausgleichen. Obligatorische landeseinheitliche Pauschalen, wie sie mit dem Referentenentwurf vorgesehen sind, müssen als Regelfinanzierungsinstrument angelehnt werden. Am sinnvollsten wäre, die Finanzierung der Ausbildung in den Krankenhäusern als eigenständiges Finanzierungssystem fortzuführen“, erklärte Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer. Die vorgesehene Einbeziehung der Kinderkrankenpflege in einen generellen Pflegeberuf sollte gegebenenfalls zurückgestellt werden. Rund 6.300 Auszubildende in der Kinderkrankenpflege stehen rund 126.000 Auszubildenden in der Kranken- und Altenpflege gegenüber. „Alleine diese Zahlen machen deutlich, dass die im Entwurf geplanten ?pädiatrischen Pflichteinsätze? aller Auszubildender in den Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilungen gar nicht möglich sein werden. Es wäre sinnvoller hier die Reformüberlegungen auszusetzen“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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BARMER schreibt neue Rabattverträge aus
Die BARMER hat die zehnte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge ausgeschrieben. Diese löst ab 1. Oktober 2017 die bisherigen Tranchen sieben und acht ab, die Ende September auslaufen. Die neue Ausschreibung umfasst insgesamt 143 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 159 Fachlosen. Davon werden 121 Lose im sogenannten Mehrpartnermodell ausgeschrieben, bei dem bis zu drei Bieter den Zuschlag bekommen. 38 Lose werden exklusiv vergeben. Damit setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Breites Therapiespektrum Die ausgeschriebenen Wirkstoffe umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter zum Beispiel die Behandlung von Schmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck. Der Umsatz dieser Wirkstoffe beträgt rund eine Milliarde Euro jährlich. Pharmaunternehmen oder Bietergemeinschaften können ihre Gebote bis zum 7. April dieses Jahres abgeben. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Die BARMER hat derzeit rund 280 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro durch Generika-Ausschreibungen unter Vertrag. Pressemitteilung der BARMER
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KV Nordrhein präsentiert neuen Qualitätsbericht
Mit ihrem jährlichen Qualitätsbericht dokumentiert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein den hohen Stellenwert der Qualitätssicherung in den Praxen der niedergelassenen Ärzte im Rheinland. Für den neuen Bericht wurden alle ärztlichen Leistungen des Jahres 2016 ausgewertet, bei denen die Mediziner besonders hohe fachliche und apparative Voraussetzungen erfüllen müssen. „Die Ergebnisse des Qualitätsberichts zeigen einmal mehr, dass kontinuierlich an einer weiteren Verbesserung der ambulanten Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten gearbeitet wird. Unsere Mitglieder versorgen ihre Patienten auf hohem Niveau“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Beispielhaft dafür wird im aktuellen Bericht die „Positronen-Emissions-Tomografie (PET)“ in Verbindung mit einer Computertomografie (PET/CT) vorgestellt. Dieses Mitte 2017 neu eingeführte Diagnoseverfahren können niedergelassene Nuklearmediziner und Radiologen anwenden, die über die notwendige Qualifikation und eine Genehmigung der KV verfügen. Von der durch das Verfahren verbesserten Diagnostik sollen vor allem Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren profitieren. Einsatz von Antibiotika: Resistenzen vermeiden Großen Nutzen für die Patienten soll auch ein weiteres Versorgungsprojekt haben, an dem die KV Nordrhein eng beteiligt ist: Das 2017 im Rheinland gestartete Projekt „RESIST“ will den Einsatz von Antibiotika bei akuten Atemwegsinfektionen in der ambulanten Versorgung optimieren. Der Qualitätsbericht informiert ausführlich über die einzelnen Projektbausteine, mit denen Ärzte und Patienten zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika sensibilisiert werden sollen. Ziel ist es, der weiteren Bildung von Resistenzen gegen Antibiotika vorzubeugen. CIRS-NRW – aus (Beinahe-)Fehlern lernen Da auch Lern- und Berichtssysteme für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung maßgeblich zur Sicherheit und zur Qualität im ambulanten Praxisalltag beitragen, informiert der diesjährige Qualitätsbericht auch über CIRS-NRW, eine elektronische Plattform, an der sich die KV Nordrhein bereits seit fünf Jahren zusammen mit der KV Westfalen-Lippe, den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie der Krankenhausgesellschaft NRW beteiligt. Bei CIRS („Critical Incident Reporting System“) handelt es sich um ein elektronisches Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung, das auch als Instrument des Risiko- und Qualitätsmanagements in medizinischen Einrichtungen dient. Die an der Patientenversorgung beteiligten Fachkräfte sollen mit Hilfe des Systems offen über kritische Ereignisse berichten, um gemeinsam mit anderen Nutzern aus den Erfahrungen zu lernen. Eine Darstellung der eingegangenen Fallberichte aus dem vierten Quartal 2017 von CIRS-NRW zeigt die Bedeutung einer offenen Fehlerkultur, von der am Ende alle Beteiligten profitieren – sowohl medizinische Fachkräfte als auch Patienten. Nicht zuletzt belegen die umfänglichen Datenerhebungen des Qualitätsberichts zu den mehr als 70 ambulanten Leistungsbereichen – von Akupunktur bis Zervix-Zytologie – das hohe Leistungs- und Qualitätsniveau in den nordrheinischen Praxen. Die Durchführung dieser größtenteils genehmigungspflichtigen Leistungen wird regelmäßig durch Stichproben, Dokumentationsprüfungen, Praxisbegehungen oder Hygieneprüfungen von der KV Nordrhein überwacht. Der neue Qualitätsbericht der KV Nordrhein steht ab sofort unter www.kvno.de/qualitaet zum Download bereit. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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