Viele Menschen, die von ihrem Zahnarzt die Nachricht erhalten, dass sie eine Zahnprothese oder einen anderen Zahnersatz benötigen, hoffen darauf, dass der Zahnersatz von ihrer Krankenkasse bezahlt wird. Generell gilt, dass sich die Krankenkassen lediglich an den Kosten beteiligen und zwar in Höhe der so genannten befundbezogenen Festzuschüsse.
Konkret bedeutet dies, dass nicht die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall ausschlaggebend für die Leistung der Krankenkasse ist. Vielmehr ist die Höhe des Zuschusses für die notwendige Versorgung, welche in der Mehrzahl der Fälle bei einem entsprechenden Befund angewendet wird, maßgeblich für die Kostenübernahme verantwortlich. Patienten, die eine Zahnprothese oder einen anderen Zahnersatz bekommen sollen, haben freie Wahl und können sich zwischen verschiedenen Versorgungsformen, die medizinisch anerkannt sein müssen, entscheiden, ohne dafür auf den Kassenzuschuss verzichten zu müssen.
Die Beteiligung der Krankenkasse:
Was Härtefallregelungen für Zahnersatz anbelangt, basieren diese auf der Festzuschussregelung. Für diejenigen, deren Einkommen unter der Befreiungsgrenze, welche für Alleinstehende 2010 bei 1.022 Euro im Jahr angesetzt ist, liegt, bedeutet dies eine Versorgung ohne dass eigene Zuzahlungen nötig sind. Immer dann, wenn durch die Herstellungskosten des Zahnersatzes eine unzumutbare Belastung seitens der Patienten vorliegt, gibt es zusätzlich zum Festzuschuss den Anspruch auf den so genannten doppelten Festzuschuss. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss in jeweils gleicher Höhe, welcher an die Höhe der für die Versorgung tatsächlich entstehenden Kosten angepasst wird. Wunschleistungen hingegen müssen auch in diesem Fall selbst bezahlt werden.
Vom Gesetzgeber vorgesehen ist allerdings auch eine teilweise Befreiung was die Kostenübernahme für Zahnprothesen anbelangt. Wer ein Einkommen hat, welches oberhalb der unzumutbaren Belastungsgrenze liegt, kann seinen Anspruch auf einen weiteren Betrag geltend machen. Hierfür wird im Einzelfall eine Überprüfung durchgeführt, wobei der letztendlich gewährte Betrag auch abhängig vom individuellen Einkommen ist.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.
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