Sind Sie auch schon mal über die vielen verschiedenen Facharztbezeichnungen und Schwerpunkte gestolpert? Wie viele davon gibt es eigentlich? Wer legt das fest? Und warum wirkt das alles so unübersichtlich?
Jeder Arzt muss sich im Laufe seiner Ausbildung auf mindestens ein Fachgebiet spezialisieren. Im Rahmen dieses Fachgebietes erwirbt er dann die Qualifikation für einen oder sogar mehrere Facharzt-Titel. Welche Optionen sich dem Arzt dabei bieten, wird durch sein Fachgebiet festgelegt. Dabei gibt es Unterschiede ja nach Fachgebiet: Während es etwa im Fachgebiet Urologie “nur” den Facharzt für Urologie gibt, kann ein Chirurg sich zwischen acht verschiedenen Facharzt-Weiterbildungen entscheiden, je nachdem ob er sich eher auf Gefäßchirurgie, Plastische und Ästhetische Chirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie etc. spezialisieren möchte. Neben der Facharztbezeichnung hinaus kann er noch offiziell anerkannte “Schwerpunktkompetenzen” oder Zusatzbezeichnungen erwerben.
Welche Facharztbezeichnungen und Schwerpunkte es gibt, wird in der Weiterbildungsordnung (WBO) der jeweiligen Landesärztekammer festgelegt. Dabei gibt die Bundesärztekammer in einer Musterweiterbildungsordnung Empfehlungen heraus, an die sich die meisten Landesärztekammern eng anbinden.
Der möglicherweise für Uneingeweihte etwas unübersichtliche Eindruck des Systems entsteht sicher auch dadurch, dass die Weiterbildungsordnungen ab und an geändert werden. So trifft man immer wieder auf Facharztbezeichnungen, die in der Form heute nicht mehr von der Ärztekammer vergeben werden (z.B. Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für Orthopädie…).
Unsere Grafik soll etwas Überblick schaffen: Sie zeigt die medizinischen Fachgebiete und die dazugehörigen Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen nach der derzeitigen Regelung der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.