Morgen ist es endlich soweit: ich habe meinen Wachstumstag bei Monika Birkner. Über unsere Zusammenarbeit habe ich hier und anderenblogs ja schon verschiedentlich berichtet. Für Neulinge noch mal ein exemplarischer link zur Historie. Nach Abschluss des genialen Business-Rebirthing Projekts 2008 bin ich schon ein großes Stück weitergewachsen und meinen Zielen näher gekommen. Neben der Praxis […]
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eGK: Praxistest der Notfalldaten beginnt
In einem Zeitraum von sechs Monaten werden ab Juni 2016 Ärzte aus der Region Münster und Umgebung für rund 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. An dem Test nehmen 32 Hausärzte und Internisten zusammen mit Kollegen am Universitätsklinikum Münster teil. Gestern kamen sie zu einer ersten Informationsveranstaltung zusammen. Ziel des Pilotprojekts „NFDM-Sprint“ ist es, zu untersuchen, ob die Anlage von Notfalldaten unter realen Bedingungen in Praxen und einem Krankenhaus funktioniert. Dieser Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, deren Einführung der Gesetzgeber ab 01.01.2018 vorschreibt und die anschließend jedem gesetzlich Versicherten freiwillig zur Verfügung stehen werden. „Um zukünftig Akzeptanz für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu erreichen, muss diese Anwendung praktikabel sein, also im medizinischen Alltag den Bedürfnissen der Ärzteschaft und der Patienten entsprechen. Das wollen wir mit NFDM-Sprint sicherstellen“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Die Bundesärztekammer verantwortet als beauftragter Gesellschafter der gematik die Entwicklung des Notfalldaten-Managements. „Eine gute Anwendung wird nur dann gelingen, wenn sie zusammen mit ärztlichen Kollegen entwickelt wird. Daher bin ich besonders für das Engagement aller Beteiligten dankbar“, betont Bartmann. Bis zum Projektstart werden das Universitätsklinikum Münster und der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, als Auftragnehmer der gematik die Projektteilnehmer schulen und die Praxis-IT vorbereiten. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts NFDM-Sprint übernehmen der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufeausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Vor weiteren Erprobungen und schließlich der bundesweiten Einführung sollen im Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem zwei Punkte untersucht werden: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von NFD und DPE durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und wo liegen Verbesserungspotenziale. Die Daten werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert. Weitere Informationen zum Projekt NFDM-Sprint finden Sie unter www.nfdm.gematik.de. Dort liegt auch ein Foto der Informationsveranstaltung vom 13. April 2016 am Universitätsklinikum Münster zu Ihrer Verwendung. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
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Uniklinik RWTH Aachen vernetzt sich mit elektronischer Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse – „TK-Safe“
Als erste Universitätsklinik ist die Uniklinik RWTH Aachen ab sofort mit der elektronischen Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse (TK), „TK-Safe“, vernetzt. TK-Versicherte bekommen auf Wunsch ihren Entlassungsbrief aus der Krankenhaus-Software der Aachener Uniklinik direkt in ihre Gesundheitsakte übertragen. „Wir freuen uns sehr, dass wir die Uniklinik Aachen für eine Kooperation gewinnen konnten. Damit bekommen Patientinnen und Patienten Einblick in ihre Gesundheits- und Krankheitsdaten und können sie selbst managen“, sagt Barbara Steffens, Leiterin der TK in NRW. TK-Safe ist ein digitaler Datentresor, auf den überall und jederzeit per Smartphone über die TK-App zugegriffen werden kann. Entwickelt wurde die Gesundheitsakte mit der IBM Deutschland GmbH. Viele weitere Krankenhausbetreiber und Kliniksoftwareanbieter haben bereits ihre Absicht bekundet, sich ebenfalls anzuschließen. Bislang liegen medizinische Daten dezentral bei Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten oder Krankenkassen. „Wir finden es wichtig, dass auf diesem digitalen Weg den Patienten direkt ihre Behandlungsergebnisse zugänglich gemacht werden. Das ist entscheidend für den Erfolg der Weiterbehandlung und bietet einen echten Mehrwert für den Patienten“, betont Dipl.-Kfm. Peter Asché, Kaufmännischer Direktor und Vorstandsmitglied der Uniklinik RWTH Aachen. TK-Safe schafft Transparenz Bis jetzt hatten Patienten keinen direkten Zugriff auf ihre eigenen medizinischen Informationen. Sie mussten sie mühsam bei verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern anfragen und zusammentragen. TK-Safe schafft Transparenz und fördert die informationelle Selbstbestimmung der Patienten. Sie werden zum Manager ihrer eigenen Gesundheit. Nur sie haben Zugriff auf alle relevanten medizinischen Informationen und sie bestimmen, ob und wem sie die Daten zur Einsicht freigeben. Weder die TK noch IBM können darauf zugreifen. Über die TK-App können sich TK-Versicherte für den erweiterten Anwendertest von TK-Safe registrieren. Pressemitteilung der Uniklinik RWTH Aachen
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Ist dieser Krankenhausstandort wirklich notwendig? Der Kliniksimulator sorgt für Transparenz
Die Frage, welche der vielen Klinikstandorte in Deutschland gegebenenfalls geschlossen oder umgewidmet werden könnten, ist spätestens mit der Krankenhausreform des letzten Jahres auf die politische Agenda gesetzt worden. Gleichzeitig ist es von zentraler Bedeutung, dass auch in dünnbesiedelten Regionen stets ein Krankenhaus gut erreichbar ist. Aber detaillierte Informationen, wie weit es von den verschiedenen Orten Deutschlands zur jeweils nächstgelegenen Klinik der Grundversorgung ist, gab es bisher nicht. Diese Wissenslücke schließt nun der GKV-Spitzenverband mit seinem neuen Internetsimulator. Dazu erklärt Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbandes: „Wir sind davon überzeugt, dass mehr Spezialisierung und der Abbau von für die Versorgung nicht benötigter Klinikkapazitäten Hand in Hand gehen müssen. Weil diese Diskussion über Neubau, Umwidmung oder Schließung eines Standortes nicht nur in den Planungsbehörden, sondern auch in den Kommunen geführt wird, findet sich unser Kliniksimulator ab heute für jedermann einsehbar im Internet.“ www.gkv-kliniksimulator.de Der GKV-Kliniksimulator zeigt die Entfernung von rund 80.000 Wohnbezirken zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung mit den Basisabteilungen Chirurgie und Innere Medizin. Er ist damit rund zehnmal genauer als herkömmliche Analysen auf der Basis von Postleitzahlbezirken. Gemessen wird die PKW-Fahrzeit, die aufgrund der Navigationssysteme inzwischen ein hohes Maß an Zuverlässigkeit hat. Der Simulator zeigt auch, wie sich die Entfernungen ändern, wenn die Versicherten im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Nachbarkrankenhaus aufsuchen. Diese Simulation kann für jedes Krankenhaus der Grundversorgung in Deutschland durchgeführt werden. „Wir wollen den Entscheidungsträgern vor Ort eine solide Grundlage für anstehende Standortentscheidungen geben“, sagte Leber. „Die Auswertungen zeigen, dass sich bei der Mehrzahl der Krankenhäuser im Fall einer Schließung keine nennenswerte Verlängerung der Erreichbarkeit ergibt. 99 Prozent der Bevölkerung erreichen innerhalb von 30 Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte hat sogar 10 und mehr Kliniken zur Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist. Umgekehrt zeigt der Kliniksimulator auch, wo einzelne Kliniken für die Grundversorgung unverzichtbar sind. Ein wichtiges Argument, wenn es um das Vereinbaren von zusätzlichen Zahlungen an einzelne Kliniken, den sogenannten Sicherstellungszuschlägen, geht.“ Hintergrund: Überkapazitäten in Ballungsgebieten Der Gesetzgeber adressierte mit dem Krankenhausstrukturgesetz erstmals das Problem von Überkapazitäten in Ballungsgebieten. Deutschland hat im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Krankenhausbetten und vor allem überdurchschnittlich viele Krankenhausstandorte. Mit einer stärkeren Konzentration z. B. bei Operationen könnte die medizinische Qualität erhöht werden. Der Gesetzgeber hat deshalb einen Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro aus Reserven des Gesundheitsfonds geschaffen, um Standort- und Abteilungsschließungen zu fördern. Entfernungsanalysen sind dabei zur Sicherung der stationären Behandlungsmöglichkeiten unerlässlich. Deutschland verfügt neben zahlreichen Spezialkliniken über 1.138 Krankenhäuser, die mindestens die Grundversorgung bieten. Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung werden 30 PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Länder. Diese regeln die räumliche Organisation der Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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