Also: mein Wachstumstag mit Monika Birkner braucht mehr als ein edit #1 – eben einen eigenen Blogpost. Ich bin immer noch ganz beschwingt und beseelt von der Offenbarung in Offenbach. Monika Birkner hat eine großartige Oper inszeniert und dabei alle kompositorischen und Regie-Register so elegant und überraschend gezogen, daß selbst ein altes therapeutisch bannig ausgebildetes […]
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Hospiz- und Palliativgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute (Mittwoch) in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz: „Alle Menschen in unserem Land sollen die Gewissheit haben, dass sie ihren letzten Lebensweg gut versorgt und begleitet gehen können. Deshalb werden wir den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu Hause und im Pflegeheim, genauso wie in Hospizen und Krankenhäusern, deutlich besser fördern. Denn schwerstkranke Menschen sollen überall dort gut betreut, versorgt und begleitet werden, wo sie ihre letzte Lebensphase verbringen wollen – zuhause, in Krankenhäusern oder in Pflegeheimen, in den Städten oder auf dem Land. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Hospiz- und Palliativleistungen überall in Deutschland.“ Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehlt es noch an ausreichenden Hospiz- und Palliativangeboten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen soll zudem die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden. Auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden, denn viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Um Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase zu ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenarbeiten. Dafür erhalten Ärzte eine zusätzliche Vergütung. Zudem sollen Versicherte und ihre Angehörigen künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten. Regelungen des Hospiz- und Palliativgesetzes im Einzelnen: Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen. Außerdem soll die palliativmedizinische Versorgung in der häuslichen Krankenpflege gestärkt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält deshalb den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren. Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt. Zudem wird klar gestellt, dass allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung auch in selektivvertraglichen Versorgungsformen und gemeinsam vereinbart werden können. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Vor allem derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (Erhöhung um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro). Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Beibehaltung des Eigenanteils entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Hospizverbände, um so sicherzustellen, dass der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter), und es wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt. Die finanzielle Förderung erfolgt zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung. Außerdem soll die ambulanteHospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden, und Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen. Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Zudem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Zudem können Krankenhäuser ambulante Hospizdienste, die von den Krankenkassen gefördert werden, mit Sterbebegleitungen der Versicherten in ihren Einrichtungen beauftragen, die ihre letzte Lebensphase dort verbringen. Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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„Mehr als Wäsche waschen“
„Mehr als Wäsche waschen“ – Stephan Richtzenhein ist aktueller Gast des TV-Talks „Mensch Wirtschaft!“ bei Hamburg1. Der Geschäftsführende Gesellschafter der Krankenhauswäschereikette SITEX- Textile Dienstleistungen ist aktueller Gast von Prof. Heinz Lohmann im TV-Talk „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1. Stephan Richtzenhain berichtet … Read more →
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Neue Videosprechstunde im Centrum für Gesundheit
Das AOK-Centrum für Gesundheit baut nach guten Erfahrungen sein Angebot an Videosprechstunden aus. Ab Anfang Mai bietet das AOK-eigene Ärztezentrum in Berlin-Wedding (Müllerstraße 143) in Kooperation mit dem Internet-Unternehmen Patientus eine Videosprechstunde im Bereich „Naturheilkunde und Homöopathie für Kinder“ an. Die Videosprechstunde ist kostenfrei und wird zwischen den Patienten und dem Arzt vereinbart. Voraussetzung ist eine umfassende Erstuntersuchung beziehungsweise ein abgestimmter Behandlungsplan. Patientus stellt für die Videosprechstunde die Online-Plattform zur Verfügung, die sich einer sicheren Internetverbindung bedient. Versicherte benötigen lediglich einen Computer oder Laptop mit einem Firefox- oder Chrome-Browser, einen Internetzugang und eine Webcam. „Nach den guten Erfahrungen mit unserer Anfang 2016 gestarteten Videosprechstunde im Institut für psychogene Erkrankungen freuen wir uns, dass wir künftig eine weitere Videosprechstunde für Naturheilkunde und Homöopathie für Kinder anbieten können“, sagt Rainer Schmidt, Leiter des Centrums für Gesundheit. Die Resonanz bei den Ärzten und behandelten Patienten ist insbesondere wegen des erleichterten Zugangs zur Psychotherapie durchweg positiv. So profitieren beispielsweise Berufstätige oder Patienten mit eingeschränkter Mobilität von diesem Angebot. Datenschutz ist bei Videosprechstunde gewährleistet Der Datenschutz ist bei diesem Angebot umfassend gewährleistet, die Sprechstunden werden nicht aufgezeichnet. Durch die direkt hergestellte und separat verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindung zwischen Arzt und Patient ist die Videosprechstunde auch technisch sicher und vertraulich. Wie im Bereich der psychotherapeutischen Betreuung soll die Online-Videosprechstunde das konventionelle Arztgespräch in der Praxis nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. In der neu angebotenen Sprechstunde im Bereich Homöopathie kann auf diesem Weg beispielsweise während eines Urlaubs die Behandlung des Kindes fortgesetzt werden. Und berufstätige Eltern, die nicht in der Nähe des Centrums für Gesundheit wohnen, haben leichtere Behandlungsmöglichkeiten für ihr Kind. Termine für die Videosprechstunde „Naturheilkunde und Homöopathie für Kinder“ können unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 265080-24384 (montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr) vereinbart werden. Die Sprechstunden finden freitags von 9 bis 13 Uhr statt und sind nach Absprache auch an einem anderen Wochentag möglich. Das Centrum für Gesundheit befindet sich in der Müllerstraße 143, 13353 Berlin-Wedding. Weitere Informationen unter www.cfg-berlin.de Pressemitteilung der AOK Nordost
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