Die Einführung telemedizinischer Dienste muss mit dem geplanten E-Health-Gesetz deutlich vorangetrieben werden. Das fordert der Digitalverband BITKOM anlässlich der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts, in der der Regierungsentwurf für das E-Health-Gesetz beraten wird. Nach jetzigem Stand soll lediglich die telemedizinische Befundung von Röntgenaufnahmen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. „Es gibt aber viele weitere telemedizinische Leistungen, etwa zur Schlaganfallversorgung oder bei Diabetes, die die Gesundheitsversorgung mit einfachen technischen Mitteln verbessern und zugleich Kosten sparen können“, sagt Dr. Pablo Mentzinis, Bereichsleiter Public Sector beim BITKOM. Gerade in ländlichen Regionen, in denen schon heute Ärztemangel herrscht, seien sogenannte Telekonsile sinnvoll. Dabei wird der behandelnde Hausarzt durch einen zugeschalteten Spezialisten unterstützt. „Warum das Gesetz nur die Röntgenkonsile regelt und nicht auch andere radiologische Befundungen, die sich ebenfalls gut für Telekonsile eignen, bleibt unklar“, so Mentzinis. „In Zeiten des demographischen Wandels müssen die Chancen, die solche Anwendungen bieten, konsequent ergriffen werden.“ Schon 2012 hat die Politik Kassen und Ärzte aufgefordert, sich darüber zu verständigen, welche telemedizinischen Leistungen künftig als Regelleistungen der GKV erstattungsfähig sein sollen. Bisher hat es dabei jedoch keine Fortschritte gegeben. Nun will sich das Gesundheitsministerium selbst stärker als bisher in den Entscheidungsprozess zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft einschalten. Der BITKOM sieht im Regierungsentwurf zum E-Health-Gesetz deutliche Verbesserungen für die Patienten. An wichtigen Punkten bleibt der Entwurf jedoch hinter den Möglichkeiten zurück. So ist unklar, wie ein gemeinsames Gesundheitsnetz geschaffen werden soll. Parallelstrukturen, wie sie in der Vergangenheit von der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Hausärzteverband und anderen Einrichtungen der Selbstverwaltung aufgebaut wurden, bleiben erhalten und die Nutzung wird für eine Übergangszeit sogar noch finanziell gefördert. „Wir brauchen aber schnellstmöglich ein gemeinsames Netz für das Gesundheitswesen. Nur so können wichtige Informationen zur Behandlung von Patienten verlässlich und sicher ausgetauscht werden“, betonte Mentzinis. Wichtige Verbesserungen gibt es beim Medikationsplan. Der Plan soll dem Arzt bei Patienten, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, einen Überblick verschaffen und so helfen, unerwünschte Wechselwirkungen auszuschließen. Dass der Übergang vom Papierplan zur tagesaktuellen elektronischen Übersicht nun im Gesetz verbindlicher geregelt ist, begrüßt der BITKOM. „Das kann diesem wichtigen Projekt, das jedes Jahr tausende von Menschenleben retten wird, zum Erfolg verhelfen“, so Mentzinis. „Es muss aber auch sichergestellt werden, dass das Gesundheitsnetz zügig aufgebaut wird, damit sich die behandelnden Ärzte darauf verlassen können, dass der Medikationsplan vollständig und richtig ist.“ Presseinformation des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Mehr Infos dazu auch im BITKOM-Blog: http://digitalewelt.org/content/e-health-gesetz-besser-aber-noch-nicht-gut-genug
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