(NEUSS-GREVENBROICH) Da ist es wieder und man wundert sich nicht, dass in Berlin wieder die untersten Schubladen aufgemacht werden – sondern nur, dass es so lange gedauert hat: Bundeskanzlerin Merkel sieht nicht ein, warum Pflegende aus Osteuropa kommen sollen, wo man in Deutschland doch über 2,2 Mio arbeitsfähige Transferempfänger verfügen würde. Die Kanzlerin hat entsprechende Äußerungen in einem Zeitungsinterview gemacht. Damit meint die Regierungschefin, dass a) Arbeitslose bitte etwas dafür tun sollen, dass sie Kohle einstreichen, wir b) keine Osteuropäer im Lande haben wollen und c) Pflegen schließlich jeder kann. Oder, um es mal aus der Perspektive derer zu formulieren, die davon betroffen sind: wer in diesem Land seinen Job verloren hat, nach zermürbenden Monaten der Suche unter engagierter Mithilfe motivierter Mitarbeiter der Arbeitsagentur dann doch in Hartz IV überführt wird oder wer in Deutschland nach Jahren des Bildungsabbaus ohne vernünftigen Schulabschluss erst gar kein Ausbildungsverhältnis eingehen kann, der kann ja immer noch in die Pflege gehen, weil das im Deutschland des Fachkräftemangels der einzige Beruf ist, wo man wahlweise nun wirklich nix können muss oder das, was man kann, auch für die Pflege gut ist (z.B. Rohre schweißen, Stapler fahren, Obstkisten sortieren und anderes). So, und das kommt aus der Bundesregierung, die sich die Aufwertung der Pflegeberufe auf die Fahnen geschrieben hat. Da kann einem ja Angst und Bange werden, wenn diese Regierung ihre Bemühungen um die Pflege noch intensivieren will. Angesichts der Widerworte steht zu erwarten, dass aus dem Kanzleramt in Kürze beschwichtigt wird. (Zi)
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Apothekenzahl sinkt auf 19.748 und erreicht tiefsten Stand seit 1987
Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist Ende 2017 auf 19.748 gesunken. Das sind genau 275 Apotheken oder 1,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: 20.023). Damit hat sich der Rückgang weiter beschleunigt – nach minus 226 im Jahr 2016 und minus 192 im Jahr 2015. Die aktuelle Zahl markiert den tiefsten Stand seit 30 Jahren – 1987 gab es in Ost- und Westdeutschland zusammen mit 19.637 letztmalig noch weniger Apotheken. Das zeigen Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den vollständigen Angaben der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Der Rückgang von 275 Betriebsstätten ergibt sich aus dem Saldo von 120 Neueröffnungen und 395 Schließungen. Auffällig ist, dass auch der Trend zur Eröffnung von Filialen immer schwächer wird und die Schließung von Haupt- bzw. Einzelapotheken immer weniger kompensieren kann. In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialen in enger räumlicher Nähe zu betreiben, für die sie die volle persönliche Verantwortung tragen. „Nicht nur die Zahl der Apotheken, sondern auch die Zahl der Inhaber sinkt immer weiter“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Und das schmerzt besonders. Wenn so viele Apotheker keine Perspektive mehr für eine Existenz als Selbstständige sehen, liegt das nicht nur am scharfen Wettbewerb, sondern leider auch an den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen.“ Schmidt zufolge ist die Zahl der Apothekeninhaber im Jahr 2017 um 371 auf 15.236 gesunken, die wiederum 4.512 Filialen betreiben. Schmidt weiter: „Derzeit haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Wenn wir uns aber auf Dauer bei rezeptpflichtigen Medikamenten einen unsinnigen Preiswettbewerb mit ausländischen Arzneimittelversendern liefern müssen, wird das nicht mehr so bleiben.“ Versandhändler müssen sich seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 nicht mehr an die einheitlichen Preise halten, die für Präsenzapotheken bei verordneten Medikamenten gelten. Schmidt: „Deshalb brauchen wir dringend und schnell ein Gesetz, das wieder einheitliche Preise bei rezeptpflichtigen Medikamenten herstellt. Möglich wird das über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Geburtshilfe braucht effektive Sicherstellungszuschläge
„Der Internationale Hebammentag rückt wieder einmal das gesamte Bild der Geburtshilfe in Deutschland in den Mittelpunkt der Diskussion. Dabei wird deutlich, dass die Arbeit der Hebammen, sowohl der freiberuflichen als auch der in den Kliniken angestellten, von immenser Bedeutung ist. Gleichzeitig nimmt aber der Personalbestand ab und Entbindungsabteilungen schließen. Es muss dringend gegengesteuert werden, wenn wir die wohnortnahe Geburtshilfe dauerhaft sicherstellen wollen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen hat sich seit 2006 von 880 auf 690 reduziert. Trotz dieser deutlichen Abnahmen, haben wir heute noch weiter viele Abteilungen, die aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet sind. Dies ist besonders in der Fläche für viele Frauen problematisch, aber auch in Ballungsgebieten, da die Geburtenzahl wieder deutlich zunimmt. „Ein wesentlicher Grund ist die Kalkulationsmethodik der Fallpauschalen. Kostendeckungen können nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben. Dies liegt daran, dass die Fallpauschalen Durchschnittspreise sind. Der Schnittpunkt für die Kostendeckung liegt etwa bei 500 Geburten. Kleine Geburtsabteilungen machen automatisch Verluste, was dann häufig zu Schließungen führt. Die Politik hat zur Vermeidung solche Negativeffekte Sicherstellungszuschläge ins Gesetz geschrieben“, sagte Baum. Die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im April festgelegten Bedingungen zur Geltendmachung des Sicherstellungszuschlags bei Geburten sind derart restriktiv, dass deutschlandweit voraussichtlich nur sehr wenige Kliniken mit den Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag erreichen können. Hintergrund dafür ist die als wenig verantwortungsvoll zu bezeichnende Strategie der Krankenkassen zur Zentralisierung der Krankenhausversorgung in Deutschland. So wurde z.B. festgelegt, dass nur Krankenhäuser in einem Unterbesiedlungsgebiet mit maximal 20 Frauen im gebärfähigen Alter pro km² den Sicherstellungszuschlag beantragen können. Dieses Maß führt dazu, dass der Sicherstellungzuschlag für Geburten in nur ganz wenigen Regionen von Relevanz sein kann. Belegabteilungen werden gänzlich ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass nur Krankenhäuser in den Genuss von Sicherstellungszuschlägen kommen können, die insgesamt ein Minus aufweisen. Mit einer Vielzahl weiterer Kriterien wird das Instrument des Sicherstellungszuschlages an die Wand gefahren. „Die DKG appelliert an den Gesetzgeber, für die Sicherstellung der Geburtsabteilungen eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle Geburtsabteilungen, die aufgrund der systematischen Unterfinanzierung über das Fallpauschalensystem in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen das Recht haben, einen Zuschlag mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Hier kann und muss die Politik jetzt ein Zeichen setzen“, so Baum. Ein weiteres Hemmnis für die Leistungsmöglichkeiten der Hebammen ist die von den Krankenkassen durchgesetzte Begrenzung auf maximal 2 Betreuungsfälle pro Tag. Dies führt zu einer der Praxis nicht gerecht werdende Verknappung der Geburtshilfe. „Hier findet überzogene Qualitätssicherung zu Lasten der Versorgung statt“, erklärte Georg Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Vergütung ab Mai: AOK Baden-Württemberg zahlt über 3,6 Milliarden Euro an Krankenhäuser
„Die Krankenhäuser erhalten dieses Jahr über 8 Milliarden Euro von den Krankenkassen – mit über 3,6 Milliarden Euro übernimmt die AOK Baden-Württemberg den größten Anteil an dieser beträchtlichen Summe“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Damit werden die Krankenhäuser 2015 allein von der AOK Baden-Württemberg über 80 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr bekommen. Für eine langfristige Sicherstellung von hoher Qualität in der stationären Versorgung sind aber nicht allein die Finanzen ausschlaggebend, sondern dringend Strukturreformen angezeigt. Deshalb begrüßen wir, dass nun ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu einem Krankenhaus-Strukturgesetz vorliegt“, so Hermann weiter. Die Verhandlungen zum Landesbasisfallwert fanden zwischen den Krankenkassen im Land und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft statt. Im bundesweiten Vergleich wird in Baden-Württemberg ein überdurchschnittlicher Preis für die Krankenhausbehandlung bezahlt. Der Landesbasisfallwert beinhaltet alle voraussichtlichen Kostenentwicklungen des Jahres 2015. Dabei wurden die im Frühjahr vereinbarten Tariferhöhungen für die Ärzte bereits berücksichtigt: Die Personalkosten machen mehr als 60 Prozent der gesamten Krankenhauskosten aus. „Obwohl sich die Höhe des Landesbasisfallwerts im bundesweiten Vergleich weiterhin im oberen Drittel befindet, machen hiesige Krankenhäuser überdurchschnittlich Verluste“, so Hermann. Die Strukturreformen in der stationären Versorgung müssten endlich angegangen werden. Die AOK erkenne in dem Referentenentwurf zur Krankenhausreform den politischen Willen, Qualität zu fördern und einen Strukturwandel einzuleiten. Die vorgesehene Möglichkeit, künftig Qualitätsvorgaben verbindlich in der Krankenhausplanung umzusetzen, sei eine große Chance, die Krankenhausversorgung zum Wohle der Patienten weiter zu entwickeln. Da der Entwurf den Ländern überlasse, ob und welche Qualitätsvorgaben sie in ihrer Krankenhausplanung umsetzen, setze die AOK auf den Willen des Landes Baden-Württemberg, diese Chance beherzt wahrzunehmen. Denn so könne die stationäre Versorgung zum Wohle des Patienten weiter deutlich verbessert werden. „Dass Leistungen künftig stärker nach Qualitätskriterien gesteuert werden sollen, ist nur zu begrüßen. Die geplanten Qualitätsverträge für ausgewählte Leistungsbereiche sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Künftig sollte es aber im stationären Bereich auch generell ermöglicht werden, Direktverträge mit innovativen Krankenhäusern abschließen zu können. Dann könnten wir als Gesundheitskasse unseren Versicherten gerade die Kliniken anbieten, die die beste Qualität erreichen“, sagt Hermann. Und für eine bessere Qualität fahre man, wenn es um die eigene Gesundheit geht, gerne auch ein paar Kilometer mehr. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg
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