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Der Verband digitale Gesundheit e.V. ist offizieller Co-Host der XPOMET Convention
Der Verband digitale Gesundheit e.V. ist offizieller Co-Host der XPOMET© Convention, die vom 21. – 23. März 2018 in der KONGRESSHALLE am Zoo in Leipzig stattfinden wird. Der Verband digitale Gesundheit e.V. (VdigG) besteht seit August 2014 mit dem Ziel, eine gesellschaftspolitische Umgebung zu schaffen, in der digitale Innovationen im Gesundheitswesen in Deutschland sowohl möglich als auch angstfrei nutzbar werden. Hierfür agiert der Verband erfolgreich im Bereich der politischen Meinungsbildung und Beratung nationaler und internationaler Multiplikatoren. Die XPOMET© Convention für Innovation und Hightech in der Medizin besteht aus einem Innovationskongress auf fünf Bühnen, themenspezifischen Think Tanks, erfrischenden Diskussionsformaten, der Future Health Ausstellung sowie diversen Side-Events, der Startup-Section und dem Festival of Medicine. Über 40 Experten und Visionäre aus der Gesundheitsbranche bilden den Beirat für die 12 Themenbereiche der XPOMET©. Allein drei der Beiräte entstammen dabei dem Vorstand des VdigGs: Prof. Dr. Arno Elmer (Vorstand Strategie & Markt), Dr. Florian Fuhrmann (Vorstand Vernetzung & Versorgung) sowie Dr. Philipp M. Schäfer (Vorsitzender des Vorstands). Chairman der XPOMET© ist Ulrich Pieper, Vorsitzender des Vorstands VdigG. Aber auch das Ziel des Verbands sowie der XPOMET© Convention ist deckungsgleich: Eine Plattform für eine neue Kultur und ein Verständnis für fächerübergreifenden Austausch zu schaffen – dass Innovationen im Gesundheitswesen nicht nur im Silicon Valley, sondern auch auf dem DACH-Markt schnell und sinnvoll umgesetzt werden können. Mitglieder des VdigG erhalten durch diese Kooperation nicht nur kostenfreien Zugang zur XPOMET©, sondern auch attraktive Sonderkonditionen für Ausstellerflächen. Pressemitteilung des Verbandes digitale Gesundheit e.V.
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Pflegestärkungsgesetz ist Schritt in die richtige Richtung
Ein Interview mit Knappschafts-Geschäftsführerin Bettina am Orde Der Bundesrat hat heute das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet; am 1. Januar 2015 tritt es in Kraft. Es soll Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bringen. Zum neuen Gesetz und seinen Auswirkungen äußert sich Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft. Die Knappschaft ist mit rund 1,75 Millionen Versicherten eine der größten Pflegekassen in Deutschland. Frau am Orde, Sie vertreten eine der größten Pflegekassen in Deutschland. Wie beurteilen Sie das neue Gesetz? Die neuen Regelungen sind Schritte in die richtige Richtung. Die Knappschaft begrüßt es insbesondere, dass vor allem demenzkranke Menschen zukünftig mehr und höhere Leistungen erhalten, auch dann, wenn sie einen Hilfebedarf haben, der noch unter der Stufe I liegt, das ist die sog. Stufe 0. Positiv sehen wir auch, dass zukünftig pflegende Angehörige stärker entlastet werden können. Welche Leistungen werden denn zusätzlich zur Verfügung gestellt? Das ist zum Beispiel der Zuschlag für Mitglieder in ambulanten Wohngruppen, die Anschubfinanzierung für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen, oder die Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Diese Leistungen konnten bisher nur bei Vorliegen einer Pflegestufe gewährt werden. Sie sagten eingangs, dass auch die pflegenden Angehörigen entlastet werden sollen. Wo sehen Sie solche Entlastungsmöglichkeiten? Die neuen Entlastungsleistungen können zum Beispiel dazu beitragen, dass pflegende Angehörige weniger hauswirtschaftliche Arbeiten im Haushalt des Pflegebedürftigen durchführen müssen. Auch sind die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten bei den teilstationären Leistungen für mich ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Angehörigen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Zahlreiche Leistungsbeträge sind um vier Prozent angehoben worden. Wie wird das alles finanziert? Am 1. Januar werden die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung bei allen Pflegekassen um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Der Beitragssatz für Versicherte beträgt dann 2,35 Prozent, für kinderlose Versicherte 2,60 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Das ist eine gute Basis für die Finanzierung der Leistungsverbesserungen. Können auch Pflegebedürftige von dem neuen Gesetz profitieren, die stationär versorgt werden? Auf jeden Fall. Hier ist vor allem zu erwähnen, dass zukünftig Betreuungs- und Aktivierungsangebote allen pflegebedürftigen Bewohnern sowie Versicherten der Stufe 0 zur Verfügung stehen. Wie wirken sich die höheren Leistungen bei der Knappschaft aus? Die Knappschaft versorgt derzeit rund 143.000 Pflegebedürftige. Allein die Anhebung der Beträge bei den Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld, der Tages- und Nachtpflege sowie der vollstationären Pflege wird Mehrausgaben von ca. 47 Mio. Euro nach sich ziehen. Bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen veranschlagen wir die Mehrkosten mit etwa 17 Mio. Euro. Auch unsere Mitarbeiter werden mehr gefordert: Es wird einen erheblich höheren Beratungsbedarf geben, dem wir aber gerne nachkommen. Das ganze Interview sowie ein Foto von Bettina am Orde finden Sie unter: www.knappschaft.de/interview Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See
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Ländervergleich zeigt: Beim Zugang zur medizinischen Versorgung liegt Deutschland ganz vorne
Das deutsche Gesundheitssystem mit seinen beiden Säulen GKV und PKV gehört zu den besten in Europa. Ein aktueller Ländervergleich des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) belegt, dass hierzulande alle Bürger einen sehr guten Zugang zu medizinischen Leistungen und dabei die mit Abstand kürzesten Wartezeiten haben. Die internationalen Umfragen zeigen, dass 76 % der deutschen Patienten am selben oder nächsten Tag einen Arzttermin erhalten. Damit liegt Deutschland auf Platz eins aller befragten Länder. Zudem verfügen Patienten nirgendwo sonst in Europa über einen derart schnellen Zugang zu innovativen Medikamenten. Von der Zulassung bis zur Markteinführung vergehen hierzulande nur 3,5 Monate, während es in den Niederlanden 5,8 und in Spanien sogar fast 16 Monate sind. Der internationale Vergleich zeigt auch eine besonders große Therapiefreiheit im deutschen Gesundheitssystem. Patienten haben einen direkten Zugang zum Facharzt ihrer Wahl. In der Mehrzahl der europäischen Länder ist dies ausgeschlossen. Auch weitere Zugangshürden, wie hohe Zuzahlungen für ärztliche Behandlungen, sind außerhalb Deutschlands weit verbreitet. Als unmittelbare Folge dieser Zugangshürden in anderen Ländern ist dort ein separater Gesundheitsmarkt für medizinische Leistungen entstanden, die im öffentlichen System nicht verfügbar sind. Patienten mit niedrigerem Einkommen können es sich dann oftmals nicht leisten, diese Leistungen privat zu zahlen und bleiben auf das eingeschränkte Versorgungsniveau des öffentlichen Gesundheitssystems angewiesen. Die WIP-Studie zeigt, dass Einheitssysteme keinen besseren, sondern gerade für einkommensschwache Bevölkerungsschichten einen schlechteren Zugang zur Gesundheitsversorgung bieten als das duale Gesundheitssystem in Deutschland. PKV und GKV bringen hier ihre jeweiligen Stärken in ein gemeinsames Versorgungssystem ein und sorgen für Wettbewerb innerhalb des Systems, der allen Versicherten zugutekommt. Die aktuelle WIP-Studie „Zugangshürden in der Gesundheitsversorgung – Ein europäischer Vergleich“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen oder in gedruckter Form unentgeltlich beim WIP bestellt werden. Pressemitteilung des Verbandes der privaten Krankenversicherung
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