Gefälligkeitsatteste für den Arzt ein teures und gefährliches Vergnügen…

Einmal mehr das Verwaltungsgericht Gießen mit Urteil vom 04.03.2010 (Az.: 21 K 381/09.GI.B) entschieden, dass das Ausstellen von Gefälligkeitsattesten ein berufsrechtlichen Verstoß darstellt. Im vorliegenden Fall hatte ein seit 1982 niedergelassener Facharzt für Neurologie und Psychiatrie mit der Zusatzbezeichnung “Psychotherapie” … Weiterlesen

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