In der Heilmittelversorgung lassen sich deutliche Unterschiede zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung feststellen. Eine erstmalige umfassende Darstellung liefert hierzu die aktuelle Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Die Heilmittelversorgung wird in der GKV wesentlich stärker eingeschränkt und reglementiert als in der PKV. Die GKV wirkt in diesem Bereich zudem massiv auf das ärztliche Verordnungsverhalten ein. Neben Leistungsausschlüssen und -einschränkungen führen vor allem Richtgrößen und die Möglichkeit eines Regresses gegen den behandelnden Arzt in der GKV zu Rationierung. Im Vergleich zu gesetzlich versicherten Patienten erhalten Privatpatienten eine umfangreichere und individuellere Versorgung, die sich in entsprechend höheren Heilmittelausgaben niederschlägt. Im Jahr 2013 haben die Privatversicherten insgesamt 1.554 Mio. Euro für Heilmittel ausgegeben. Wären die PKV-Versicherten gesetzlich krankenversichert gewesen, hätte die GKV nur rund 618 Mio. Euro für sie aufgewendet. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Ausgaben und den hypothetischen Heilmittelausgaben der PKV-Versicherten in der GKV kann als Mehrumsatz der PKV im Heilmittelbereich bezeichnet werden. Er belief sich auf 936 Mio. Euro. Rein rechnerisch entfielen damit auf jede Praxis durchschnittlich 13.300 Euro Mehrumsatz im Jahr. Zu den Heilmitteln gehören insbesondere Maßnahmen der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie. Die Untersuchung des WIP „Die Heilmittelversorgung der PKV- und GKV-Versicherten im Vergleich“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden. Pressemitteilung des WIP – Wissenschaftliches Institut der PKV
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