Hätten Sie es gewußt? Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat bereits 2007 in seinem Gutachten “Kooperation und Verantwortung – Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung” die erweiterte Pflegepraxis berücksichtigt. Die Berater zitieren in ihrem Gutachten aus einer dänischen Studie, in der die Outcomes für Narkosen durch unerfahrene Ärzte, durch Fachärzte und durch speziell weitergebildete Fachkrankenpflegekräfte für Anästhesie verglichen wurden. Bei unerfahrenen Ärzten traten wesentlich häufiger Ereignisse auf (in 15 % der Fälle) als bei Fachärzten für Anästhesie und bei Fachkrankenpflegekräften – für beide in gut 11 % der Fälle, wobei die Fachärzte nur unwesentlich besser abschnitten (Seite 66, Gutachten 2007 SVR). (Zi)
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GPM: Wer wenig hört, wünscht viel Beratung! Patientenbefragung der IKK BB bewertet die Versorgung mit Hörsystemen
Im Herbst 2016 schrieb die regionale Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) in Zusammenarbeit mit der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) 389 Versicherte an und befragte sie zur Qualität ihrer aktuellen Versorgung mit Hörsystemen. 199 antworteten und gaben der IKK BB und den Hörakustikern in Berlin und Brandenburg wichtige Hinweise zu Qualität, Beratung und zu Auswahlkriterien für die Anschaffung ihres Hörsystems: Hörsysteme nur nach intensiver Fachberatung Wer schwerhörig wird, dem droht der Verlust sozialer Teilhabe. Ein sensibles Thema also, für das es heute gute Hilfsmittel gibt, die modernen Hörsysteme. Deren Funktionen, ihr Design und mitunter auch anfallende Zusatzkosten wollen jedoch wohl bedacht sein. Betroffene suchen sich daher einen versierten Hörakustiker, der ihnen hauptsächlich aus dem Familien- und Bekanntenkreis (34,2 %) oder – auf direkte Nachfrage – durch den Arzt (33,7 %) empfohlen wird. Die professionelle Dienstleistung des Hörakustikers beeinflusst in über der Hälfte der Fälle (52,8 %) die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Hörsystem, dicht gefolgt von „guter Beratung“ (48,7 %), die ebenfalls auf die wichtige Rolle des Hörakustikers verweist. Der Arzt spielt hier mit nur 16,1 % eine untergeordnete Rolle. Befragt nach der Güte der Beratung durch den Fachmann und zur Qualität der letztlich gewählten Versorgung, zeigen sich die Kunden sehr zufrieden: Nach einer geduldigen, intensiven und individuellen Beratung, bei der in der Regel mehrere Produkte in aller Ruhe (zwischen 4 Tagen und mehreren Wochen) getestet werden konnten, erreichen die Hörakustiker einen Zufriedenheitswert mit der Beratung von 8,4 (Skala 1-10). Umgerechnet in Schulnoten wäre dies eine 1- bis 2 (Skala 1-6). Auch die letztendlich ausgewählten Hörsysteme erfüllten mit 7,8 von 10 die hohen Erwartungen. Regelversorgung oder private Aufzahlung? Die Befragung unterscheidet nach aufzahlungsfreier Regelversorgung, einer Aufzahlung bis 250 Euro pro Ohr und einer privaten Eigenbeteiligung von 500 Euro und mehr pro Ohr. Der Hörsystemträger investiert hier individuell: 34,2 % der Befragten wählten ein zuzahlungsfreies Modell, 20,6 % beteiligten sich bis 250 Euro pro Ohr privat. Da ein Hörsystem den Versicherten in der Regel für die nächsten sechs Jahre begleitet, leisteten sich 42,2 %, mehr als 250 Euro pro Ohr für ihr Wunschsystem aufzuzahlen. Mehr als die Hälfte davon waren sogar bereit, privat mehr als 500 Euro pro Ohr für eine -außerordentliche und innovative Hörgeräteversorgung aufzuwenden. Bei Entscheidungen zur Hörsystemversorgung spielen nicht nur funktionale, gesundheitliche oder preisliche Aspekte eine Rolle: Die Anschaffung eines (ersten) Hörsystems bedeutet auch, einen Hörverlust zunächst anzuerkennen. Ein kleines, im Ohr fast unsichtbares Modell, das zudem über Extras wie eine Freisprech- oder Erinnerungsfunktion verfügen kann, nimmt die ersten Berührungsängste. Die Qualität der Hörsysteme und die Arbeit des Hörakustikers konnten dann vollends überzeugen. Auch ein generelles Markenbewusstsein in diesem sensiblen Bereich entscheidet manchmal mit. Kunden fragen oft gleich nach aufwendigeren Systemen und interessieren sich – trotz vorheriger Information – weniger für aufzahlungsfreie Modelle. Sie zahlen freiwillig zu, sind dann aber in der Regel auch mit einem Wert von 8,3 von 10 Punkten – was der Schulnote 2 entspricht – bei einer Aufzahlung von mehr als 500 Euro pro Ohr besonders zufrieden mit ihrer Wahl. Enrico Kreutz, IKK BB-Vorstand, zu den Erkenntnissen der IKK BB nach der Versichertenbefragung: „Weiter gut hören zu können, ist immens wichtig für die soziale Teilhabe. Hierfür gibt es Gott sei Dank heute technisch hochentwickelte Hörsysteme, auch im Rahmen der stetig verbesserten Regelversorgung. Wir empfehlen unseren Versicherten, bei Hörsystemen vor allem auf die unverzichtbaren Funktionen im eigenen Alltag zu achten. Das ist der Weg zu einer guten Versorgung auch ohne hohe finanzielle Eigenbeteiligung. Wichtig ist auch, die angebotenen Systeme vor der Entscheidung ausgiebig in der Praxis zu testen.“ Auch Marianne Frickel, Präsidentin der biha, begrüßt das Umfrageergebnis: „Wir freuen uns sehr über die positiven Befragungsergebnisse. Aus unserer Sicht haben die Versicherten der IKK BB durch ihre Antworten die hochqualitative individuelle Versorgung mit Hörsystemen bestätigt. Ergebnisse zwischen sehr gut und gut bei einem mit großer Sensibilität zu handhabenden Medizinprodukt, das nun nicht unbedingt zu den beliebtesten Hilfsmitteln gehört, verweist auf die ausgezeichnete Arbeit der Hörakustiker bei der Beratung und der Versorgung.“ Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg
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eHealth für Nordrhein: KV Nordrhein und CGM starten gemeinsames Projekt
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet in großen Schritten voran. Vielen hilfreichen Anwendungen ist bisher jedoch noch nicht der Weg in den Praxisalltag gelungen. Dies soll nun mit dem Projekt „eHealth für Nordrhein“ anders werden. Die Praxen profitieren dabei von der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI). Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) schaffen einen neuen, sofortigen Nutzen der Telematikinfrastruktur (TI), die derzeit in den Praxen Einzug hält. Eine gemeinsame Aktion soll die flächendeckende Nutzung des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) und weiterer medizinischer Anwendungen für die ärztliche Praxis vorantreiben. „Mit der Anbindung an die TI und der finanziellen Förderung der dafür notwendigen Komponenten ermöglicht der Konnektor den kostenfreien Zugang zum KV-SafeNet. Damit sind die Voraussetzungen für den sicheren Empfang und Versand von eArztbriefen und der 1-Click Abrechnung geschaffen. Ärztinnen und Ärzte profitieren so direkt von der TI“, benennt Uwe Eibich, Vorstand der CompuGroup Medical Deutschland AG, einen klaren Vorteil für die Praxen in Nordrhein. „Das gemischte Echo auf die Einführung der Telematikinfrastruktur bei unseren Mitgliedern hat neben organisatorischen und finanziellen Aspekten vor allem damit zu tun, dass die Praxen selber damit zunächst noch gar keine Vorteile verbinden. Der vorgeschriebene Versichertenstammdatenabgleich als erste Anwendung erhöht auch nicht gerade die Akzeptanz. Deshalb liegt uns sehr daran, einen zusätzlichen Nutzen für die Praxen zu schaffen. Das gemeinsame Projekt mit CGM schafft die Voraussetzungen dafür“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Während des Projektzeitraums, also bis 31. Dezember diesen Jahres, stellt die CGM im Gebiet der KV Nordrhein allen Anwendern der CGM-Arztinformationssysteme CGM MEDISTAR, CGM TURBOMED, CGM ALBIS und CGM M1 PRO das Modul CGM eARZTBRIEF Basis zum Empfang von digitalen Arztbriefen und zusätzlich die KV-Connect-Nutzung zur Übertragung der KV-Abrechnung 1-Click kostenfrei zur Verfügung. Der KV-SafeNet Anschluss ist nun im TI-Konnektor integriert, damit entfallen bei CGM die zusätzlichen Kosten in Höhe von 19,80 EUR pro Monat mit Anschluss an die TI. Mit dem Modul CGM eARZTBRIEF Premium bietet die CGM darüber hinaus auch Versendern ein attraktives Preismodell. Eine Einzelpraxis zahlt für das Modul einmalig 29,90 Euro und 4,90 Euro pro Monat – das bedeutet eine zusätzliche Ersparnis von einmalig 20 Euro und monatlich 10 Euro, sodass Praxen je nach Tarif monatlich insgesamt 30 bis 35 Euro einsparen können. Für Berufsausübungsgemeinschaften sowie für die KV-Connect-Anwendungen eDMP und eHKS gelten zudem weitere Vergünstigungen. „Mit diesen Angeboten wollen wir die Attraktivität der digitalen Kommunikation weiter steigern“, erläutert Eibich die Zielrichtung. Der Förderzeitraum des Projekts „eHealth für Nordrhein“ beginnt ab sofort und endet am 31. Dezember 2018. „Wir versprechen uns von der Aktion, die wir in vergleichbarer Form auch mit anderen Anbietern von Praxissoftware starten wollen, einen Schub für die Nutzung des eArztbriefes und die Vernetzung der Arztpraxen und anderer Einrichtungen, die überdurchschnittlich viele Arztbriefe versenden“, sagt Bergmann. Nach Ablauf des Förderzeitraums kann jede Praxis selbst entscheiden, ob sie den eArztbrief Basis oder den eArztbrief Premium zu günstigen Konditionen weiter nutzen möchte. Auch die weitere Nutzung anderer KV-Connect Anwendungen ist jederzeit möglich. Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Compu Group Medical Deutschland AG
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Techniker Krankenkasse senkt Beitragssatz – unterdurchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent – 28-Milliarden-Haushalt 2015
Mehr als 28 Milliarden Euro umfasst das Haushaltsvolumen der Techniker Krankenkasse (TK) im kommenden Jahr. Der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung beläuft sich 2015 auf 0,8 Prozent und liegt damit unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung. Für TK-Mitglieder sinkt der Beitragssatz von heute 15,5 auf 15,4 Prozent. Dies hat heute der TK-Verwaltungsrat beschlossen. Der Etat der Krankenversicherung beträgt im kommenden Jahr 22,7 Milliarden Euro. Die Leistungsausgaben werden 21,6 Milliarden Euro umfassen und damit 8,8 Prozent über dem Volumen von 2014 liegen. Allein auf den Krankenhausbereich entfallen 6,3 Milliarden Euro, ein Zuwachs von 8,6 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr. Die Ausgaben für die niedergelassenen Ärzte werden sich auf 4,3 Milliarden Euro belaufen (+ 8,5 Prozent). Die Arzneimittel machen mit 3,7 Milliarden Euro den drittgrößten Ausgabenposten aus, 8,7 Prozent mehr als 2014. Der Haushalt der Pflegeversicherung wird sich auf knapp 4,2 Milliarden Euro belaufen, von denen jedoch 2,8 Milliarden Euro in den Ausgleichsfonds fließen, mit dem andere Pflegekassen unterstützt werden, deren Ausgaben nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Das Haushaltsvolumen der Arbeitgeber-Umlagen U1 und U2 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit bzw. Mutterschaft nach dem sogenannten Aufwendungsausgleichsgesetz) wird 2015 rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Die TK hat 6,7 Millionen zahlende Mitglieder und insgesamt 9,2 Millionen Versicherte. Im laufenden Jahr ist sie bislang um 412.000 Mitglieder und insgesamt 481.000 Versicherte gewachsen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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