(Westerland) Nun gut, Sylt ist ohne Zweifel eine schöne Insel – für manche die schönste Deutschlands. Aber ob das alleine reicht, Pflegende anzulocken? Man bedenke, dass wir einen Angebotsmangel haben: es gibt in der Pflege mehr Arbeitsplätze, als es Pflegende gibt.Und es gibt Arbeitgeber, die darauf reagieren und deutlich machen, warum es sich lohnt, dort als Pflegende zu arbeiten. Und dann gibt es wieder die, die eben glauben, dass es Lohn genug sei, auf der Insel zu arbeiten, auf der andere Urlaub machen. Ist es aber nicht. (Zi)
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Der GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS feiert in diesem Jahr 10-jähriges Jubiläum. „Wir freuen uns auf unser Jubiläum beim 10. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 23. und 24. September 2014 in Hamburg“, sagt Ines Kehrein, Geschäftsführerin des Veranstalters WISO HANSE management GmbH. Zurzeit würden gerade die letzten Absprachen für das diesjährige Programm getroffen. Ines Kehrein dazu: „Es wird eine sehr spannende Agenda … Weiterlesen →
AOK begrüßt Regelungen für Saisonarbeitskräfte – Zusätzliche Änderungen nötig, um Beitragsschulden nicht weiter wachsen zu lassen
Sechs Milliarden Euro – so hoch waren 2016 die Beitragsrückstände gegenüber der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit dem gesetzlichen Schuldenschnitt 2014 haben sich die Beitragsschulden mehr als verdoppelt, was vor allem auf die geltenden Regelungen zur Versicherungspflicht zurückgeht. Damit die Beitragsrückstände auf lange Sicht nicht aus dem Ruder laufen, drängt der AOK-Bundesverband auf eine umfassende Neuregelung der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung. Die bereits geplanten Änderungen im aktuellen Gesetz für die Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen begrüßt der AOK-Bundesverband, sie beschränken sich allerdings nur auf Saisonarbeitskräfte. „Die Krankenversicherungspflicht für alle ist ein wichtiges Gut in Deutschland, an der es nichts zu rütteln gibt. Doch die Verwaltungsvorschriften für Versicherte, die den Kontakt zur Krankenversicherung abbrechen, müssen überarbeitet werden, auch um die Gemeinschaft der GKV-Versicherten zu stärken“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Entsprechende Regelungen sollten noch in den aktuellen Gesetzentwurf für die Blut- und Gewebezubereitungen aufgenommen werden. Der AOK-Bundesverband fordert deshalb, nur dann eine obligatorische Anschlussversicherung zu eröffnen, wenn Kontakt zu dem Versicherten besteht. Bereits bestehende obligatorische Anschlussversicherungen sollten beendet werden, wenn der Versicherte Beitragsrückstände hat und innerhalb von sechs Monaten nicht kontaktiert werden kann. Meldet sich ein betroffener Versicherter später doch noch bei der Krankenkasse, kann er über bereits bestehende Auffangregelungen wieder in der GKV versichert werden. So wäre der lückenlose Versicherungsschutz weiter gewährleistet und das Problem des fortdauernden Aufbaus von riesigen Beitragsrückständen gelöst. Diese Regelung soll nicht nur für Saisonarbeitskräfte, sondern generell gelten. Die geplanten Änderungen bei der obligatorischen Anschlussversicherung für Saisonarbeitskräfte begrüßt die AOK ausdrücklich. „Seit Jahren fordern wir die Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren, um von vornherein ein transparentes Verfahren zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand bei den Krankenkassen zu senken. Das ist eine sinnvolle Weiterentwicklung für die GKV“, so Litsch. Konkret sieht der gesetzliche Änderungsantrag vor, dass Saisonarbeitskräfte nur dann über eine obligatorische Anschlussversicherung weiterversichert sein können, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht freiwillig einer Krankenkasse beitreten. Grundlage dafür ist der nachgewiesene Wohnsitz oder ständige Aufenthalt in Deutschland. Außerdem soll es eine gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitnehmern im Arbeitgebermeldeverfahren geben und die Krankenkasse verpflichtet sein, Saisonkräfte bei Beschäftigungsbeginn über ihre Beitrittsrechte zu informieren. Seit 2005 hat die AOK vergeblich die gesonderte Kennzeichnung von Saisonarbeitskräften im Arbeitgebermeldeverfahren thematisiert. Um eine obligatorische Anschlussversicherung für Saisonarbeiter auszuschließen, die nach ihrer Tätigkeit wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, hat die Gesundheitskasse eigene Kennzeichnungsregeln in ihren Versichertenverzeichnissen entwickelt. So sind unsachgemäße obligatorische Anschlussversicherungen schon heute ausgeschlossen. Dennoch war dem AOK-System wiederholt vorgeworfen worden, über obligatorische Anschlussversicherungen zu Unrecht finanzielle Mittel für Saisonarbeitskräfte aus dem Risikostrukturausgleich zu erhalten, obwohl diese längst wieder ins Ausland zurückgekehrt wären und der AOK keine Leistungsausgaben entstanden seien. „Mit Blick auf ihr Image haben viele Krankenkassen bislang einen großen Bogen um bestimmte Versichertengruppen wie Erntehelfer gemacht. Nicht so die AOK, die seit jeher das Gros der Saisonarbeiter versichert. Dies wird uns seit Kurzem zum Vorwurf gemacht. Dabei dienen versicherungsrechtliche Fragen aber nur als Vorwand, um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu diskreditieren“, sagt Martin Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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DKG zur Studie der Bertelmann Stiftung: Schlussfolgerungen nicht zulässig
In einer neuen Studie auf Basis der Daten der Qualitätsberichte der Krankenhäuser kam die Bertelsmann Stiftung zu der These, dass es in Krankenhäusern, die bestimmte Eingriffe häufig ausführten, weniger Komplikationen und Todesfälle gäbe als in Kliniken, die deutlich geringere Fallzahlen aufwiesen. “Es gibt keine Daten, die die Schlussfolgerung der Studie beispielsweise bei Hüftoperationen stützen würden, da es keine Informationen über die gesundheitliche Gesamtsituation der Patienten gibt. Die Daten der Qualitätsberichte sind für eine solche Schlussfolgerung nicht geeignet. Es fehlt jegliche Risikoadjustierung. Hinzu kommt, dass die Grenzwerte beliebig und ohne evidenzbasierte Grundlage gezogen werden”, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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