(HANNOVER/NORDWEST) Ein Aufschrei müsste durch das Land gehen: bereits in 10 Jahren fehlen allein in deutschen Krankenhäusern bis zu 140.000 Pflegende – und diese fehlen, um die Krankenhauspflege auf dem heutigen Niveau zu erhalten. Das wir bereits heute einen Mangel an Pflegenden haben, darauf ist nun wirklich schon mehrmals hingewiesen worden. Statt dessen passiert gar nichts. Nein, gar nichts stimmt ja nicht: Bundesgesundheitsminister Rösler hat im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen, eine Kommission einzurichten, die sich dem Ärztemangel widmen solle. Aus Niedersachsen wird dazu der Wunsch geäußert, die Bedarfsplanung neu aufzustellen. So könne flexibler auf Versorgungsdefizite in der ärztlichen Betreuung reagiert werden. Dem neuen Gremium sollen Vertreter der Bundesländer, der Kassenärztlichen Vereinigung, Bundesärztekammer, der Krankenkassen und der Gemeinsame Budnesausschuss beiwohnen. Die Pflege ist nicht vertreten – also die derzeit noch größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen, die sich auf wissenschaftlicher Ebene mit Lösungen für anstehende Probleme in der Gesundheitsversorgung, der Dementenbetreuung und der Bildungsherausforderungen der gesamten Gesellschaft beschäftigt. Die oben erwähnte Untersuchung ist im Übrigen vom bpa in Auftrag gegeben worden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste vertritt aktuell die Position, dass nur ein gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte den Pflegenotstand noch abwenden könne. Die Untersuchung bestätigt diese Position, fordert zudem aber auch eine bessere Bezahlung für Pflegende. Das sehen wir auch so. (Zi)
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Gröhe: „Sektorübergreifende Versorgung nutzt Patientinnen und Patienten“ – Expertenbeirat des Innovationsausschusses tritt erstmals zusammen
Heute hat sich in Berlin unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Expertenbeirat des Innovationsausschusses konstituiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Nur durch eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen und Berufsgruppen kann aus einzelnen Spitzenleistungen eine überzeugende Mannschaftsleistung werden. Deshalb wollen wir mit neuen sektorübergreifenden Versorgungsformen Brücken zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen bauen. Damit stärken wir die Fähigkeit unseres Gesundheitswesens, den umfassenden Behandlungsbedürfnissen gerade älterer, chronisch- und mehrfachkranker Patienten gerecht zu werden. Denn diese gute Behandlung der Patienten muss im Mittelpunkt stehen – und nicht Fach- und Sektorengrenzen. Bis 2019 sollen neue Versorgungsmodelle mit jährlich 300 Millionen Euro für die Regelversorgung erprobt und erforscht werden. Der Expertenbeirat wird dabei mit Sachverstand aus Wissenschaft und Versorgungspraxis unterstützen. Das nutzt den Patientinnen und Patienten. Was im Behandlungsverlauf für den Patienten Sinn macht, nutzt aber auch allen an der Behandlung beteiligten. Denn durch Abstimmung und Zusammenarbeit können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungslücken geschlossen werden.“ Der Expertenbeitrat unterstützt den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Durchführung der Förderung aus dem Innovationsfonds. Der Innovationsfonds wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, eingerichtet. Er dient dazu, neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2019 zu fördern. Ziel des Innovationsfonds ist die Weiterentwicklung der Versorgung. Es sollen gezielt Projekte gefördert werden, die unmittelbar umsetzbar sind und einen Nutzen für den Patienten bringen. Daher sollen auch insbesondere Projekte mit Aussicht auf dauerhafte Aufnahme in die GKV-Versorgung unterstützt werden. Als Vorsitzender des Expertenbeirates wurde Herr Professor Dr. Holger Pfaff und als stellvertretende Vorsitzende Frau Professor Dr. Marie-Luise Dierks gewählt. Als Mitglieder des Expertenbeirates wurden vom Bundesministerium für Gesundheit berufen (in alphabetischer Reihenfolge): Frau Prof. Dr. Maria Blettner: Direktorin des Instituts für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Frau Prof. Dr. Marie-Luise Dierks: Leiterin der Patientenuniversität und Apl. Prof. an der Medizinischen Hochschule Hannover, Bereich Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung Herr Prof. Dr. Norbert Donner-Banzhoff: Abteilung für Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin im Med. Zentrum für Methodenwissenschaften und Gesundheitsforschung an der Philipps-Universität Marburg Frau Prof. Dr. Katrin Hertrampf, MPH: Prof. für Prävention und Versorgung in der Zahnheilkunde der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Herr Prof. Dr. Norbert Klusen: Ehem. Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse Herr Prof. Dr. Sascha Köpke: Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Sektion Forschung und Lehre in der Pflege, Universität zu Lübeck Herr Dr. Michael Massaneck: Marienhaus Kliniken GmbH Waldbreitbach, Geschäftsführer verschiedener weiterer Kliniken Herr Prof. Dr. Holger Pfaff: Direktor des Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft der Humanwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln Herr Prof. Dr. Rainer Richter: Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher: Leiterin des Fachbereichs Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München Die Berufung der Expertinnen und Experten durch das BMG erfolgte auf Grundlage eines Vorschlagsverfahrens, in das die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens einschließlich Wissenschaftsverbände eingebunden waren. Dabei wurden folgende Kriterien berücksichtigt: sektorenübergreifend ausgerichtete und umfassende Expertise zu Strukturen und besonderen Versorgungsmodellen in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgewiesene wissenschaftlich-methodische Expertise: Kriterien der evidenzbasierten Medizin, Erfahrung in der Durchführung von Studien oder wissenschaftlicher Leitlinienarbeit Erfahrung bei der Bewertung von Fördervorhaben bzw. Projektanträgen vertiefte Kenntnisse der Versorgungspraxis in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgewiesene Expertise in der Versorgungsforschung Der Expertenbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben: Erarbeitung von Empfehlungen zum Inhalt der Förderbekanntmachungen auf Grundlage von Entwürfen der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses Durchführung von Kurzbegutachtungen der Anträge auf Förderung Erarbeitung von Empfehlungen zur Förderentscheidung Die Empfehlungen des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss in seine Entscheidungen einzubeziehen. Abweichungen vom Votum des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss schriftlich zu begründen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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BSG-Urteil: Vorgehensweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Listung arzneimittelähnlicher Medizinprodukte rechtmäßig
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einer aktuell getroffenen Entscheidung bestätigt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berechtigt ist, einem Medizinprodukt seine Verordnungsfähigkeit wieder abzusprechen, ohne dabei an die Vorgaben von Verwaltungsverfahren gebunden zu sein (Az.: B 6 KA 14/14 R). Nach mehrjährigem Rechtsstreit um die Streichung eines Mittels gegen Kopflausbefall (Jacutin® Pedicul Fluid) aus der Liste verordnungsfähiger Medizinprodukte war damit die Revision des G-BA gegen ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: L 7 KA 119/11 KL) erfolgreich. „Der 6. Senat des BSG hat ein für unsere Arbeit sehr wichtiges Grundsatzurteil gefällt. Nun besteht Klarheit, dass für die Herausnahme eines Medizinprodukts aus der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte nicht die Regelungen des Verwaltungsverfahrensrechts maßgeblich sind“, sagte Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA heute in Berlin. Der G-BA hatte im Jahr 2008 Jacutin® Pedicul Fluid in die Liste verordnungsfähiger Medizinprodukte aufgenommen. Eine Überprüfung ergab im Jahr 2010 jedoch, dass zwischenzeitlich andere, zweckmäßigere und wissenschaftlich besser belegte Behandlungsmöglichkeiten verordnungsfähig waren. Der G-BA beschloss deshalb, das Medizinprodukt aus der Arzneimittel-Richtlinie zu streichen. Gegen den Aufhebungsbescheid klagte der Hersteller des Medizinprodukts, die Firma Almirall Hermal GmbH. Medizinprodukte sind im Rahmen der Arzneimittelversorgung grundsätzlich nicht verordnungsfähig. Der G-BA hat die Aufgabe, in einer Art „Positivliste“ festzulegen, in welchen Fällen Medizinprodukte in die Arzneimittelversorgung ausnahmsweise einbezogen und damit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können. Hintergrund – Medizinprodukte in der Arzneimittelversorgung Die Regelungskompetenz des G-BA in Bezug auf Medizinprodukte im Bereich der Arzneimittelversorgung bezieht sich lediglich auf einen sehr kleinen Teil der im Medizinproduktegesetz (MPG) genannten Medizinprodukte, nämlich auf Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte (nach § 3 Nr. 1 oder 2 des MPG) zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind. Diese Produkte unterscheiden sich jedoch von Arzneimitteln, da sie ihre Hauptwirkung vorwiegend auf physikalischem Wege entfalten, während Arzneimittel pharmakologisch, metabolisch oder immunologisch wirken. In der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA ist festgelegt, wann ein Medizinprodukt medizinisch notwendig ist und in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden kann. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der diagnostische oder therapeutische Nutzen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und eine andere, zweckmäßigere Behandlungsmöglichkeit nicht verfügbar ist. Die nach der Arzneimittel-Richtlinie verordnungsfähigen Medizinprodukte sind abschließend in einer Übersicht als Anlage V der Richtlinie aufgeführt. Hersteller von Medizinprodukten können beim G-BA Anträge zur Prüfung auf Aufnahme ihrer Produkte in die Anlage V stellen, über die – sofern sie ausreichend begründet sind – innerhalb von 90 Tagen entschieden werden muss. Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses
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