PROJEKT „E-CARD 21“: ZWANGSEINFÜHRUNG DURCH DIE HINTERTÜRE

Durch einen kurzfristigen Änderungsantrag zum GKV-Finanzierungsgesetz soll jede Krankenkasse unter Androhung einer saftigen Strafzahlung dazu verpflichtet werden, bis Ende 2011 mindestens 10 Prozent ihrer Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte auszustatten.

„Hier soll im Hauruck-Verfahren und durch die Hintertüre eine Technik eingeführt werden, für die immer noch keine valide Kosten-Nutzen-Rechnung vorliegt, die nicht ausreichend getestet wurde und für die funktionierende Alternativen gar nicht erst in Betracht gezogen wurden. Dies wird von uns, dem NAV-Virchow-Bund, nicht gerade als vertrauensbildende Maßnahme empfunden“, erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende Dr. Klaus Bogner.

Die Ausübung von Druck und Zwang im sensiblen Bereich der Speicherung persönlicher Daten werde der Durchsetzung telematischer Anwendungen im Gesundheitswesen nicht förderlich sein. „Die ablehnende Haltung des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, und die ablehnenden Voten der letzten Deutschen Ärztetage sprechen eine klare Sprache“, so Dr. Bogner. Nun werde die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sogar von den vermeintlichen Nutznießern, den Krankenkassen, nicht mehr vorbehaltlos befürwortet.

„Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung und den Gesundheitsausschuss des Bundestages, diesen berechtigten Forderungen Raum zu geben und auf die überstürzte und zwangsweise Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu verzichten. Nicht nur wir Ärztinnen und Ärzte, sondern auch unsere Patienten und die Versicherten erwarten, dass unsere politischen Mandatsträger unser Vertrauen in solch wichtigen Fragen nicht aufs Spiel setzen. Sonst entsteht schnell ein Projekt ‚E-Card 21‘, bei dem der Staat wieder einen Plan mit Gewalt durchsetzt, der bei Betroffenen und Akteuren auf massiven Widerstand stößt.“

NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
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