Die Brust-OP, die von einer Discothek im niedersächsichen Celle verlost worden war, endete für die Gewinnerin in einem Horrortrip. Im November 2008 hatte die Verlosung der Brust-OP grosses Medienecho hervorgerufen. Ärzteverbände, Verbraucherorganisationen und Kirchen hatten das reisserische, nicht menschenwürdige Vorgehen kritisiert. Trotz der einhelligen Missbilligung und einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale hatten die Discothek und die Agentur, die den Eingriff in Polen vermittelte und bezahlte, die Veranstaltung durchgezogen. Es zeigte sich, dass alle Bedenken bezüglich der Sicherheit und Risiken wahr geworden sind.
Die Frauenzeitschrift “Jolie” aus dem Axel Springer Verlag berichtet in der aktuellen Ausgabe unter der Überschrift “Wie mein Hauptgewinn zum Albtraum wurde” über den Ärztepfusch und die Komplikationen, die die Gewinnerin erleiden musste. Die BILD-Zeitung veröffentlicht eine Zusammenfassung in ihrem eigenen Stil mit einer Breitseite gegen Polen.
Die – im Gegensatz zu dem BILD-Schmierenartikel – sehr gute Reportage in “Jolie” offenbart ein Vorgehen, das aus dem Drehbuch einer Vorabend-Soap enstammen könnte, inklusive Happy-End. Nachdem die 23-jährige Nadine L. sich vier Stunden “total zum Affen machte”, konnte sie den Gutschein in den Händen halten. Statt des Gewinns von 3700 Euro hatte sie jedoch 3700 Euro Schulden gewonnen, die nach dem Vertrag fällig geworden wären, wenn sie die Reise zur polnischen Klinik nicht angetreten hätte. Es folgte ein Bratungsgespräch auf polnisch, das Notwendigste von der Chefin der Vermittlungsagentur übersetzt, in der Risiken nicht zur Sprache kamen. Nach deutschen Recht wäre das nicht statthaft, wie auch die Operation nur drei Stunden später. Laut Gesetz müssen hierzulande 24 Stunden zwischen dem Beratungsgespräch und einem OP-Termin als sogenannte Bedenkzeit liegen. Am nächsten Tag wird die Patientin schon aus der polnischen Klinik entlassen, ohne dass ein Arzt noch einmal die Brust sich angeschaut hatte. Erst 10 Tage später kommt es zu einer Kontrolluntersuchung in Hannover – in den Räumen der Agentur. Ohne Arzt, den Verband soll die Sekretärin abgenommen haben. Im Ergebnis waren die Brüste statt geformt eher “verformt”.
Schadensersatz von der Klinik aussichtslos und die Patientin ohne finanzielle Mittel für eine Korrekturoperation in einer seriösen deutschen Klinik. Die Agentur war durch den Vertrag gegen Forderungen abgesichert. Happy-End: Durch eine Suche im Internet gelangte sie an einen Arzt, der pro bono, nur gegen die Erstattung der Kosten für die Anästhesie und die Implantate, die Silikon-Kissen aus Polen ausgetauscht hat.
Die Agentur vermittelt weiter Patientinnen nach Polen. Die Frage aus meinem Blogposting im November 2008 bleibt unbeantwortet: Warum dürfen nebenberuflich betriebene Agenturen verzweifelte Patienten in ausländische Kliniken verfrachten, deren Qualifikation der Betreiberinnen einzig in Werbung, Marketing und Promotion besteht?